Die allgemeinen Corona-Beschränkungen für Besuche in hessischen Alten- und Pflegeheimen gelten vom 29. September an nicht mehr. Das Land hatte angekündigt, die verbindlichen Vorgaben zur Dauer und Anzahl der Besuche aufzuheben. Maßgeblich sind nun die jeweiligen Schutzkonzepte und Hygienepläne der Einrichtungen.
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