Hi Leute,
ich habe mal ne Frage zu dem obigen Dokument welches man wohl in einigen Ländern benötigt, um sein Examen anerkannt zu bekommen.
Wieso muss ich das Dokument in dem Bundesland beantragen, wo ich als letztes gerabeitet habe?
Werden Strafen oder Berufsverbote nur im jeweiligen Bundesland eingetragen?
Ich dachte immer, das ich diese Bescheinigung bei der Ausstellungsbehörde meiner GuK Urkunde bekomme!
Momentan stehe ich mit einer zugelassenen Dolmetscher in Kontakt die für mich meine Anerkennung beantragt. Wegen der Übersetzungskosten würde ich gerne wissen, wie viele Wörter auf dem Dokument stehen. Kann mir da jemand helfen? Die Behörde kann mir dazu keine Auskunft geben und die Ausstellung dauert noch 2 Monate!
Danke Euch!
Bernd
ich habe mal ne Frage zu dem obigen Dokument welches man wohl in einigen Ländern benötigt, um sein Examen anerkannt zu bekommen.
Wieso muss ich das Dokument in dem Bundesland beantragen, wo ich als letztes gerabeitet habe?
Werden Strafen oder Berufsverbote nur im jeweiligen Bundesland eingetragen?
Ich dachte immer, das ich diese Bescheinigung bei der Ausstellungsbehörde meiner GuK Urkunde bekomme!
Momentan stehe ich mit einer zugelassenen Dolmetscher in Kontakt die für mich meine Anerkennung beantragt. Wegen der Übersetzungskosten würde ich gerne wissen, wie viele Wörter auf dem Dokument stehen. Kann mir da jemand helfen? Die Behörde kann mir dazu keine Auskunft geben und die Ausstellung dauert noch 2 Monate!
Danke Euch!
Bernd