Betreuungsfachkraft nach 87b

Mikkian

Newbie
Registriert
09.03.2010
Beiträge
22
Hallo,

ich bin in einem Altenheim als Betreuungsfachkraft für 87bler angestellt. Seit einigen Wochen ist schreckliche Unruhe in unserer Abteilung. Nun spezialisiert sich unsere Einrichtung wohl auch auf Tagesgäste, um die muss sich natürlich auch gekümmert werden.
Es gibt nun eine Anordnung das wir Betreuungskräfte uns auch bzw. ausschließlich um die Tagesgäste kümmern müssen. Das heißt das nun immer weniger Zeit für unsere wirkliche Aufgabe (also die Betreuung von Demenzerkrankten) haben.
Irgendwie gibt es wohl eine Richtlinie das pro 25 Bewohner mit dieser zusätzlichen Betreuungsleistung eine Vollzeitbeschäftigte Betreuungsfachkraft angestellt wird.
Dadurch das wir aber immer mehr Aufgaben übertragen bekommen wie jetzt z.B. die Tagesbetreuung abzudecken, eigentlich die komplette soziale Betreuung (wir MÜSSEN jeden Tag 1 Gruppenangebot anbieten) usw. bleibt immer weniger Zeit für die Bewohner die uns wirklich brauchen. Ich habe überwiegend bettlägerige Bewohner, die sich zum Teil wirklich auf meinen Besuch freuen, sonst passiert bei ihnen ja auch nichts ausser der täglichen Pflege.

Ich bin gerade stinkesauer deswegen. Und nun aber mal zu meiner eigentlich Frage: Können wir einfach mit anderen (artfremden) Tätigkeiten beauftragt werden oder gibt es eine Vorschrift das wir uns um die mit "87b" kümmern müssen?
 
von Mikkian: Frage: Können wir einfach mit anderen (artfremden) Tätigkeiten beauftragt werden oder gibt es eine Vorschrift das wir uns um die mit "87b" kümmern müssen?
Was genau sind diese "artfremde" Tätigkeiten?

von Mikkian: unsere Einrichtung wohl auch auf Tagesgäste, um die muss sich natürlich auch gekümmert werden.
Was sind das für Tagesgäste? Wie viele Tagesgäste/Pflegestufe 0/1 mit Demenz?
von Mikkian: unsere wirkliche Aufgabe (also die Betreuung von Demenzerkrankten)
Ich denke, der Trend geht dahin, weg vom Stationären Aufenthalt, hin zur Tagespflege (solange wie möglich).
 
Artfremde Tätigkeit zählt für mich schon die Betreuung von Tagesgästen. Ich bin für die vollstationeren Bewohner eingestellt die eine bescheinigte eingeschränkte Alltagskompetenz haben (Demenz, psychisch gestörte und geistig Behinderte). Für diese Bewohner zahlt die Pflegekasse ca. 120,00€ zusätzlich im Monat und zwar ausschließlich für diese Bewohner, siehe auch: § 87b SGB XI Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
Natürlich ist Tagespflege eine gute Sache, aber wenn ich während meiner regulären Arbeitszeit mich um die Tagesgäste kümmern muss, findet keine Betreuung für die Bewohner statt für die nuneinmal auch extra Geld von der Pflegekasse gezahlt wird. Und das ist eine Leistung die auch erbracht werden muss.
 
Ich bin für die vollstationeren Bewohner eingestellt die eine bescheinigte eingeschränkte Alltagskompetenz haben
Steht das so in Deiner Stellenbeschreibung oder Deinem Arbeitsvertrag?
 
wenn ich's richtig versteh, dann zahlen die PK zur Zeit tatsächlich nur eine zusätzliche Betreuung für den Bereich der vollstationären Altenpflege/ für die Heimbewohner aber nicht für ambulante Altenpflege, womit das abziehen eigentlich nicht drin ist - das ist es was Du ja meinst.
Dein Link zum SGBXI - da steht das auch so drin.
Wie wär es mit einer Anfrage bei der Pflegekasse, ob sich da was geändert hat?
Bzw. - beim Arbeitgeber - der das ja auch begründen müsst.

Die Festlegung des zusätzlichen Bedarfs in der stationären Altenpflege ist ein Anfang gewesen, man hat sich Veränderungen offen gelassen, hab dazu aber nix aktuelles gefunden außer die u.g. Evaluation von 2011, dort wird von "...ggf. notwendigen Schlussfolgerungen im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung der Betreuungskräfte - Richtlinie..." geschrieben.
Die Erweiterung im Bereich Tagespflege ist ja an sich wünschenswert.
Aber solang sie nicht abgerechnet werden kann für diesen Bereich - dürft sie nicht stattfinden?
Oder aber andersrum - würd der AG das veranlassen, wenn er dafür nicht die Berechtigung, bzw. Abrechnungsmöglichkeiten hätt?
Im eingefügten Link für mich relevant dazu - ab Seite 11 Hintergrund und Fragestellung
http://www.iges.de/leistungen/leist...etreuungskrfte_nach__87_b_SGB_XI_2011_ger.pdf
 
wenn ich's richtig versteh, dann zahlen die PK zur Zeit tatsächlich nur eine zusätzliche Betreuung für den Bereich der vollstationären Altenpflege/ für die Heimbewohner aber nicht für ambulante Altenpflege, womit das abziehen eigentlich nicht drin ist - das ist es was Du ja meinst.


SGB 11 - Einzelnorm

Es gibt auch für den ambulanten Bereich Zusatzbetreuung bei eingeschränkter Alltagskompetenz.

Was ich aber nicht verstehe: Was meinst du damit, dass das "abziehen damit nicht möglich ist"?

Dieses Geld kann für Aufwendungen zur Tagespflege, Kurzzeitpflege oder ambulante Betreuungsleistungen genutzt werden.


Die Betreuung der Tagesgäste kann meines Erachtens erbracht werden, ob du nun diese oder diese dementiell Erkrankten betreust, bleibt sich doch gleich.

Die Frage ist nur, wie deine Einrichtung abrechnet, die Leistung darf ja nur abgerechnet werden, wenn sie erbracht wird. Und letztendlich weißt du ja nicht, was dein Heim abrechnet?

die Vertragsparteien Einvernehmen erzielt haben, dass der vereinbarte Vergütungszuschlag nicht berechnet werden darf, soweit die zusätzliche Betreuung und Aktivierung für Heimbewohner nicht erbracht wird.

Vielleicht ist der Aufbau der Tagespflege erstmal wichtiger und wird ein Standbein werden?

Könnt ihr so etwas nicht erfragen? Sowas kann man den Mitarbeitern doch transparent erläutern.
 
sorry das ich mich erst jetzt wieder melde.

also für unsere tagesgäste bekommt unser ag keinen zuschuss, die sind ja auch nicht dement. ich sehe das eher so das wir (ich) die tagesgäste betreuen soll weil niemand anderes verfügbar ist. diese zeit habe ich dann aber nicht mehr für die vollstationären bewohner, obwohl ich eigentlich von ihnen meinen "lohn bezahlt bekomme.

wenn ich mir die bisherigen antworten so anschaue, läuft da gerade bei mir auf der arbeit gehörig was falsch. wir hatten erst vor kurzem eine mdk prüfung, dort wurde unter anderem bemängelt das zu wenig betreuung bei einer bettlägrigen dame statt gefunden hat, aber ich kann mich ja nun auch nicht zweiteilen :(
 

Ähnliche Themen