Hallo,
ich bin in einem Altenheim als Betreuungsfachkraft für 87bler angestellt. Seit einigen Wochen ist schreckliche Unruhe in unserer Abteilung. Nun spezialisiert sich unsere Einrichtung wohl auch auf Tagesgäste, um die muss sich natürlich auch gekümmert werden.
Es gibt nun eine Anordnung das wir Betreuungskräfte uns auch bzw. ausschließlich um die Tagesgäste kümmern müssen. Das heißt das nun immer weniger Zeit für unsere wirkliche Aufgabe (also die Betreuung von Demenzerkrankten) haben.
Irgendwie gibt es wohl eine Richtlinie das pro 25 Bewohner mit dieser zusätzlichen Betreuungsleistung eine Vollzeitbeschäftigte Betreuungsfachkraft angestellt wird.
Dadurch das wir aber immer mehr Aufgaben übertragen bekommen wie jetzt z.B. die Tagesbetreuung abzudecken, eigentlich die komplette soziale Betreuung (wir MÜSSEN jeden Tag 1 Gruppenangebot anbieten) usw. bleibt immer weniger Zeit für die Bewohner die uns wirklich brauchen. Ich habe überwiegend bettlägerige Bewohner, die sich zum Teil wirklich auf meinen Besuch freuen, sonst passiert bei ihnen ja auch nichts ausser der täglichen Pflege.
Ich bin gerade stinkesauer deswegen. Und nun aber mal zu meiner eigentlich Frage: Können wir einfach mit anderen (artfremden) Tätigkeiten beauftragt werden oder gibt es eine Vorschrift das wir uns um die mit "87b" kümmern müssen?
ich bin in einem Altenheim als Betreuungsfachkraft für 87bler angestellt. Seit einigen Wochen ist schreckliche Unruhe in unserer Abteilung. Nun spezialisiert sich unsere Einrichtung wohl auch auf Tagesgäste, um die muss sich natürlich auch gekümmert werden.
Es gibt nun eine Anordnung das wir Betreuungskräfte uns auch bzw. ausschließlich um die Tagesgäste kümmern müssen. Das heißt das nun immer weniger Zeit für unsere wirkliche Aufgabe (also die Betreuung von Demenzerkrankten) haben.
Irgendwie gibt es wohl eine Richtlinie das pro 25 Bewohner mit dieser zusätzlichen Betreuungsleistung eine Vollzeitbeschäftigte Betreuungsfachkraft angestellt wird.
Dadurch das wir aber immer mehr Aufgaben übertragen bekommen wie jetzt z.B. die Tagesbetreuung abzudecken, eigentlich die komplette soziale Betreuung (wir MÜSSEN jeden Tag 1 Gruppenangebot anbieten) usw. bleibt immer weniger Zeit für die Bewohner die uns wirklich brauchen. Ich habe überwiegend bettlägerige Bewohner, die sich zum Teil wirklich auf meinen Besuch freuen, sonst passiert bei ihnen ja auch nichts ausser der täglichen Pflege.
Ich bin gerade stinkesauer deswegen. Und nun aber mal zu meiner eigentlich Frage: Können wir einfach mit anderen (artfremden) Tätigkeiten beauftragt werden oder gibt es eine Vorschrift das wir uns um die mit "87b" kümmern müssen?