Besitzstandswahrung bei Vertragserhöhung?

Sr. isabel

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Vor 2 Jahren wurden die Tarifverträge unseres Hauses auf TVÖD umgestellt! Für mich (Krankenschwester, 35 Dienstjahre- bis März 27 % Teilzeitvertrag) bedeutet das, dass ich einen monatlichen Besitzstand zu meinem TVÖD Gehalt bekomme.

Nun habe ich meinen Vertrag auf Drängen der PDL auf eine 50% Stelle aufgestockt....ist es rechtens, dass der Besitzstand nur für meine alte 27% Teilzeitstelle gewährt wird und nicht für meine Aufstockung?

Die Personalabteilung hat so argumentiert, dass für den Besitzstand der zum Zeitpunkt der Umstellung gültige Dienstvertrag maßgeblich ist! Bei Aufstockung verfällt der Anspruch....kann das sein?

Ich finde nichts darüber im Dienstvertrag

LG isabel
 
Hi,
da der Arbeitsvertrag der selbe bleiben sollte / kann ja sogar müsste, wird am Besitzstand normal nichts geändert. Aber wenn Dein Arbeitgeber es darauf anlegt und Dir einen neuen Vertrag ( dann mit Datum von "jetzt", evtl. mit anderen Klauseln welche negativ für Dich sein könnten ) unterjubelt fällt der Besitzstand wohl weg. Bei uns ist es so, dass die Verträge die selben bleiben ( ich habe mittlerweile sicher 5-6mal meine prozentale Arbeitszeit verändert ) und immer noch meinen Vertrag von vor 20 Jahren. Hat auch bei anderen Dingen Relevanz. In den Neuen Verträgen stehen immer noch andere (negative) Dinge mit drinn....
Du änderst ja nicht Deinen Vertrag sondern nur die Prozentuale Arbeitszeit dieses Vertrags.
Spreche Deine Personalabteilung und Mitarbeitervertretung mal darauf an, dies sollte so nicht sein.
 
Vielen Dank für die Antwort, ich habe bereits mit der Personalabteilung gesprochen...mein Vertragsgrundlagen bleiben bestehen, nur eine prozentuale Aufstockung wurde vorgenommen, dennoch soll der Besitzstand weiterhin nur für die zum Zeitpunkt der Umstellung maßgeblichen Stunden gezahlt werden!
Der Arbeitszeit wird quasi verdoppelt ...der Besitzstand wohl nicht...eigentlich unverständlich und ungerecht....die lassen sich auf nichts ein, es wäre TVÖD-mäßig so geregelt, dass der zum Zeitpunkt der Umstellung maßgebliche Vertrag zugrunde gelegt und eingefroren wird. Selbst wenn ich Vollzeit arbeiten würde ändert sich der Besitzstand nicht mehr...dadurch fühle ich mich schon benachteiligt. Ich werde finanziell dann behandelt wie eine junge Schwester, zumindest mit der Hälfte meiner Stunden und unsere MAV kann man in der Pfeife rauchen

Kann ich das irgendwo nachlesen...hab schon gegoogelt, finde aber nichts
 
Hi, nachlesen weiß ich nicht, aber ungerecht finde ich das nicht, im Gegenteil, jeder neue bekommt nen neuen Vertrag, derjenige ist benachteiligt, ich bin zufrieden dass es sowas wie Besitzstand gibt denn es macht bei mir recht viel aus, was neue Verträge nicht bieten....
Ob die neuen Verträge an und für sich gerecht sind ist ein anderes Problem.... als "neuer Mitarbeiter" würde ich große Augen bekommen wenn ich wüßte was andere welche die selbe Arbeit machen an "Besitzständen" haben ;-)
 
es wäre TVÖD-mäßig so geregelt, dass der zum Zeitpunkt der Umstellung maßgebliche Vertrag zugrunde gelegt und eingefroren wird. Selbst wenn ich Vollzeit arbeiten würde ändert sich der Besitzstand nicht mehr...dadurch fühle ich mich schon benachteiligt. Kann ich das irgendwo nachlesen...hab schon gegoogelt, finde aber nichts

Die Passage müsste man Dir vorlegen können. Wenn dies im TVÖD tatsächlich so festgehalten ist (und das kann ich mir durchaus vorstellen), wirst Du nicht viel dagegen machen können. Du wirst übrigens nicht wie eine "junge" Schwester bezahlt, (ich nehme an, Du meinst eine Frischexaminierte), sondern wie jemand, der neu eingestellt wurde. Denn Deine Entgeltstufe wird sich nicht ändern.
 
Vor 2 Jahren wurden die Tarifverträge unseres Hauses auf TVÖD umgestellt! Für mich (...) bedeutet das, dass ich einen monatlichen Besitzstand zu meinem TVÖD Gehalt bekomme.

Ich habe mal das markiert, worin der Hund mMn begraben liegt. Der Tvöd dürfte dich deshalb auch nicht weiterbringen.
Ich lese das nämlich so:

Vor zwei Jahren habt ihr euren Haustarifvertrag abgeschafft und seid in den Geltungsbereich des Tvöd übergewechselt. Im Zuge dessen hast du einen Besitzstand erworben, der dir solange bezahlt wird, bis du nach Tvöd mehr verdienen würdest als "früher" mit dem Haustarifvertrag. Richtig?
Wenn dem nämlich so ist, sollte ein nur für euer Haus geltender Überleitungs-Tarifvertrag existieren, welcher vorschreibt, wie die Überleitung von eurem "altem" Haustarif in den Tvöd erfolgen sollte.
Und genau in diesem Überleitungstarifvertrag muss auch festgeschrieben sein, wie es sich mit dem Besitzstand bei Änderung der Arbeitszeit verhält.

Du hast ein Anrecht darauf das Vertragswerk (welches ja noch Gültigkeit hat, da der Besitzstand scheinbar noch nicht abgeschmolzen ist) in der Personalabteilung einzusehen, eventuell hat auch der Personal-/ Betriebsrat/ MAV ein Exemplar zur Einsicht für dich.
 
@ Claudia..ja klar ich meine frischexaminierte Kolleginnen! Meine Entgeltstufe wurde natürlich nicht geändert, aber im Vergleich zu Kolleginnen in meiner Entgeldstufe, mit meinen Dienstjahren und mit Vollzeitvertrag bekomme ich nur einen Bruchteil des Besitzstandes den sie bekommen..nur für die 27% Stelle, nicht für die 50% Stelle die ich seit April habe.

@ Röntgenbär...genauso so ist es! Mir war nicht bewusst, dass diese Zahlung nur solange gewährt wird, bis ich nach TVÖD mehr verdienen würde...verstehe ich auch nicht wirklich, denn außer normale Tariferhöhungen kommt da nix mehr....ich habe alle Alterstufen erreicht und eine Erhöhung der Entgeldgruppe wird es bei mir als Teilzeitkraft nicht geben. Früher wurden wir übrigens nach KR bezahlt

Da mein alter Vertrag von 1976, der in den vielen Dienstjahren öfter geändert wurde, noch besteht, bin ich davon ausgegangen, dass ich nun mehr Besitzstand bekomme, wie meine Kolleginnen auch.

Besitzstand wird doch langjährigen Mitarbeitern gezahlt, damit sie keine finanziellen Einbußen haben durch den Tarifwechsel, oder habe ich das komplett falsch verstanden?

Hätte ich vor 2 Jahren für eine 50% Stelle mehr bekommen als heute? verstehe ich nicht, aber so scheint es zu sein, obwohl mein alter vertrag immer noch gültig ist.

LG Isabel
 
Meine Entgeltstufe wurde natürlich nicht geändert, aber im Vergleich zu Kolleginnen in meiner Entgeldstufe, mit meinen Dienstjahren und mit Vollzeitvertrag bekomme ich nur einen Bruchteil des Besitzstandes den sie bekommen..nur für die 27% Stelle,
Ist ja nunmal logisch. Es kann ja nur der Besitzstand gewährt werden, der zur Zeit der Umstellung bereits bestand.
Der Besitzstand wird allen, ob nun langjährig oder nicht, gewährt, die nach der Umstellung weniger Jahresgehalt hätten als z.Z. der Umstellung. In der Regel wird ein genaues Stichdatum festgelegt, zu dem der Arbeistvertrag bestanden haben muss.
Vor 2 Jahren hättest Du die Besitzstandzulage für die 50% Stelle erhalten. Allerdings ist es fraglich, ob der Besitzstand bei einer nachfolgenden Verringerung gleichviel betragen hätte.
Wie auch immer, Röntgenbär schreibt es schon, schau in den Überleitungsverträgen/-Modalitäten nach, dort findest Du es ganz genau.
 
Dito. Es wird so festgelegt sein; die Passage kannst Du Dir gern vorlegen lassen, aber die Leute werden wissen, wovon sie sprechen. Ob du dies wusstest oder nicht ist uninteressant.

Dass Du weniger Geld als die Leute mit der Vollzeitstelle bekommst ist ja wohl logisch. Verstehe nicht, worauf Du da hinaus willst.
 
... denn außer normale Tariferhöhungen kommt da nix mehr....ich habe alle Alterstufen erreicht und eine Erhöhung der Entgeldgruppe wird es bei mir als Teilzeitkraft nicht geben. Früher wurden wir übrigens nach KR bezahlt

Altersstufen gibt es im TVöD nicht, da geht es nach Beschäftigungszeiten im ÖD. Du bist aber natürlich in der Endstufe.
Eine Erhöhung der Entgeldgruppe gibt es auch bei Vollzeitkräften nicht, da der TVöD dies nicht vorsieht. Du kannst nur in eine höhere EG kommen, wenn Du zum Beispiel in OP, Anästhesie oder Intensiv arbeitest, oder aber Stationsleitung (oder stellv.) bist. Als "normale" Krankenschwester auf einer peripheren Station wirst Du immer in der EG 7a bleiben.
 
Dito.

Dass Du weniger Geld als die Leute mit der Vollzeitstelle bekommst ist ja wohl logisch. Verstehe nicht, worauf Du da hinaus willst.

ich meinte natürlich meinem Vertrag entsprechend, nur als Beispiel: meine Vollzeitkolleginnen bekommen 200,- Euro...ich bekomme den Besitzstandbetrag nach meiner 27 % Stelle weiter,also 50,- und ich dachte mir steht nach Aufstockung Besitzstand für eine 50% Stelle zu (100,- Euro), ich bekomme ja auch mehr Gehalt, mehr Weihnachtsgeld, mehr Urlaub...warum werde ich für die Hälfte meines Vertrages in Bezug auf den Besitzstand benachteiligt? Mein Arbeitsvertrag, meine Dienstjahre etc.(leider auch mein Alter) bleibt doch gleich
 
.warum werde ich für die Hälfte meines Vertrages in Bezug auf den Besitzstand benachteiligt?

Meinem logischen Verständnis nach kann kein Besitzstand gewahrt werden, den es vor der Umstellung nicht gab. Die Begründung Deiner Perso erscheint mir von daher logisch.
Ebenso logisch, dass das Gehalt und Weihnachtsgeld sich erhöht, entsprechend der Stundenzahl, sonst würden wir alle nur TZ arbeiten..:-)
Deine Urlaubstage werden sich allenfalls verändern, weil Du wahrscheinlich in festen Rhytmen arbeitest, ansonsten würde sich daran auch nichts ändern. Bei uns haben alle, egal wieviel Prozent sie arbeiten demnächst 29 Tage, außer die mit Besitzstandswahrung..:-), die bleiben bei 30 Tagen.
 
Zum Thema Besitzstandswahrung :-(Ich arbeite auch seit 25 Jahren in der Psychiatrie und nach einem neuen Tarifvertrag vor 4 Jahren haben wir "alten" auch diese Zuzahlung.Wie verhält es sich,das uns bei jeder Lohnerhöhung dieser Besitzstand um genau den Betrag der Erhöhung gekürzt wird??? Ich habe somit keinen Cent Lohnerhöhung und die Mitarbeiter mit neuen Verträgen geniessen sie in vollem Zuge.Traurig...Denn auch ich befinde mich in der Endstufe und bekomme nie wieder mehr Gehalt ;.(