Berufsgenossenschaft

Lilsil

Newbie
Registriert
24.09.2007
Beiträge
22
Welche Vorteile habe ich denn wenn ich Mitglied als KPH bei der Berufsgenossenschaft BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) bin? Weiß das jemand??
 
Hallo,
das hört sich an wie eine Frage, die Du als Hausaufgabe bekommen hast, kann das sein?
 
Hallo,

@ Lilsil, hab leider keine Antwort für dich.

@ Susi_Sonnenschein: Ict das ein Problem wenn es ne Hausaufgabe ist, selbst wenn, sicher soll man selbst was erarbeiten, aber ein Forum ist doch da um fragen zu stellen. In einem anderen Bericht wird auch gefragt (nicht von dir) ob es ne Hausaufgabe ist. Spielt doch keine rolle finde ich:

gruß TinaG.
 
Hallo TinaG,
wenn es öfter vorkommt, finde ich schon, dass es was ausmacht. Meiner Meinung nach sollte man sich schon ein bißchen zu dem Thema Gedanken machen und selbst im Internet recherchieren, wenn man dann immer noch Fragen hat, kann man sich an die Leute hier wenden. Ich finde, man behält es besser, wenn man sich selbst Informationen zusammensucht. Aber ist ja egal, wir kommen damit offtopic!
 
Hallo TinaG,
wenn es öfter vorkommt, finde ich schon, dass es was ausmacht. Meiner Meinung nach sollte man sich schon ein bißchen zu dem Thema Gedanken machen und selbst im Internet recherchieren, wenn man dann immer noch Fragen hat, kann man sich an die Leute hier wenden. Ich finde, man behält es besser, wenn man sich selbst Informationen zusammensucht. Aber ist ja egal, wir kommen damit offtopic!

Woher willst du denn wissen das ich nicht im internet recherchiert habe ich finde es eine frechheit mir sowas zu unterstellen!!!
Meiner meinung nach sind die meisten hier egoisten die ihr vermeintliches Wissen nicht weitergeben wollen und sich darauf ausruhen und meinen groß****ige Antworten geben zu müssen...
Wenn ich mich schon in einem Forum anmelde dann erwarte ich auch Freundlichkeit und etwas Qualifikation aber das kann man von einigen hier nicht erwarten....
Und nein das war keine "Hausaufgabe" ich wollte das für mich wissen...

Gott sei dank gibt es auch noch einige soziale Menschen die sicherlich auch den Beruf in der Pflege verdient haben, will nicht wissen wie manche mit ihren Patienten hier umgehen wenn diese evtl. 2-3 Fragen mehr stellen als sie es eigentlich wollen!!!
 
Hallo Lilsil,

Susi unterstellt dir mal garnix, aber wir erleben es nun hier sehr oft, dass so etwas von uns verlangt wird. So wie du deine Frage gestellt hast, erweckt es nun mal auf uns diesen Eindruck:knockin: Wir irren uns natürlich gerne - erzähl uns doch mal was du schon herausgefunden hast, wir ergänzen es dann gerne.

Wir machen halt nun mal nicht gerne Hausaufgaben für andere, ist doch klar, oder? Würdest du Hausaufgaben für Andere machen wollen, ohne was davon zu haben?

Liebe Grüsse
Narde
 
...Wenn ich mich schon in einem Forum anmelde dann erwarte ich auch Freundlichkeit und etwas Qualifikation aber das kann man von einigen hier nicht erwarten....

Hallo,
tut mir ja leid, aber dein Beitrag zeugt auch nicht grade von Freundlichkeit :gruebel:
Ich muss sagen, ich bin hier eigentlich auch sehr freundliche Forenmitglieder gestoßen, was im Internet nicht gerade Alltag ist.
Aber zurück zum Thema:
Hab dazu nämlich auch mal ne Frage.
Habe ich als Auszubildener die Möglichkeit einer Genossenschaft beizutreten?

Gruß
 
Nachdem hier nun genügend "Adressen" ausgetauscht sind, kehren wir zu Thema zurück:
Habe ich als Auszubildener die Möglichkeit einer Genossenschaft beizutreten?
Du meinst sicher eine Berufsgenossenschaft? Dann steht die Antwort hier:
Bei der Berufsgenossenschaft bist du Zwangsmitglied über die Sozialversicherung, siehe Teilbereich Unfallversicherung (im Beruf).
Für Pflegeberufe: http://www.bgw-online.de
Als Auszubildender bist du auch zwangs-sozialversichert.
 
Hi,

alle Angestellten im Gesundheitswesen werden automatisch durch den Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft versichert.

Das ist eine Unfallversicherung für Berufsunfälle sowie eine Rentenversicherung für Berufskrankheiten.

Heißt alle Wege- und Arbeitsunfälle werden über die BG abgerechnet, sowie alle Rehamaßnahmen oder Renten durch anerkannte Berufskrankheiten, z.B. Allergien auf Desinfektionsmittel, Rückenschäden etc.

Auch als Freiberufler ist man verpflichtet in der BG einzutreten, muss dann aber seine Beiträge selbst zahlen.

LG,
Meggy