Das Bundeskabinett hat im Dezember 2014 einen Bericht der Bundesregierung über nosokomiale Infektionen und Erreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen gemäß Artikel 6 b des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 28. Juli 2011 beschlossen.
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