Hallo,
bei uns im OP leisten wir Bereitschaft in Stufe B, so wie Rufbereitschaft. Noch vor kurzem wurde es vergütet. Jetzt gehen wir nach einem Anwesenheitsdienst nach Hause und bleiben ohne Vergütung. Bereitschaftdienst ist mit 125% zu vergüten, also 15,75 Stunden Dienst, a Stufe B-50%, ergibt 7,87 Stunden mit Überstundenvergütung zu bezahlen. Ein normaler Dienst hat 7,75 St., also am Ende bleibt nur 0,125St. die vergütet wird. Zwei Stunden Dienst sind zu einer normalen Arbeitsstunde umgewandelt. Ist es richtig so? Muß nicht der Sockel von 25% erhalten bleiben? Dadurch sind wir ganz billige Arbeitskräfte geworden. Oft ziehen sich die Tagesprogramme bis in die Nacht. Die Stufe B ist längst nicht mehr relevant. Die PDL hat eine Regelung erstellt: Tagesprogramme sind normale Arbeitsstunden, danach beginnt die Bereitschaft. Also bleiben vielleicht 10 St , die vom nächsten Tag voll, mit 7,75 St. finanziell abgezogen werden. Somit zieht man noch mehr ab. Es bleiben viele Überstunden, die man selten nehmen kann und natürlich nicht vergütet sind. Der Arbeitsaufwand ist gleich geblieben.
Wie ist die Regelung, bei einer AU nach einer Bereitschaft? Die geleisteten Stunden verfallen, mit der Begründung eines geplanten Freizeitausgleichs. Also, jemand macht Bereitschaft am Sonntag, ab Montag ist er krank, die Sonntagsvergütung zieht man vom Freizeitausgleich am Montag ab. Ist das alles rechtens?
Wer kann mir etwas dazu sagen, welche Arbeitsmodelle habt ihr?
Grüsse an alle
Mariola28
bei uns im OP leisten wir Bereitschaft in Stufe B, so wie Rufbereitschaft. Noch vor kurzem wurde es vergütet. Jetzt gehen wir nach einem Anwesenheitsdienst nach Hause und bleiben ohne Vergütung. Bereitschaftdienst ist mit 125% zu vergüten, also 15,75 Stunden Dienst, a Stufe B-50%, ergibt 7,87 Stunden mit Überstundenvergütung zu bezahlen. Ein normaler Dienst hat 7,75 St., also am Ende bleibt nur 0,125St. die vergütet wird. Zwei Stunden Dienst sind zu einer normalen Arbeitsstunde umgewandelt. Ist es richtig so? Muß nicht der Sockel von 25% erhalten bleiben? Dadurch sind wir ganz billige Arbeitskräfte geworden. Oft ziehen sich die Tagesprogramme bis in die Nacht. Die Stufe B ist längst nicht mehr relevant. Die PDL hat eine Regelung erstellt: Tagesprogramme sind normale Arbeitsstunden, danach beginnt die Bereitschaft. Also bleiben vielleicht 10 St , die vom nächsten Tag voll, mit 7,75 St. finanziell abgezogen werden. Somit zieht man noch mehr ab. Es bleiben viele Überstunden, die man selten nehmen kann und natürlich nicht vergütet sind. Der Arbeitsaufwand ist gleich geblieben.
Wie ist die Regelung, bei einer AU nach einer Bereitschaft? Die geleisteten Stunden verfallen, mit der Begründung eines geplanten Freizeitausgleichs. Also, jemand macht Bereitschaft am Sonntag, ab Montag ist er krank, die Sonntagsvergütung zieht man vom Freizeitausgleich am Montag ab. Ist das alles rechtens?
Wer kann mir etwas dazu sagen, welche Arbeitsmodelle habt ihr?
Grüsse an alle
Mariola28