Hallöchen!
Ich hab da ein prob. Bei uns im Haus sollen befähigungsnachweise für alle gesundheits- und Krankenpfleger eingeführt werden, zwecks i.v. Injektionen. Meine Frage ist jetzt in wie weit ich damit rechtlich abgesichert bin, vor allem geht es mir dabei um telefonische anordnungen.
Danke schonmal im vorraus für antworten.
LGG Die Jeanie
Ich hab da ein prob. Bei uns im Haus sollen befähigungsnachweise für alle gesundheits- und Krankenpfleger eingeführt werden, zwecks i.v. Injektionen. Meine Frage ist jetzt in wie weit ich damit rechtlich abgesichert bin, vor allem geht es mir dabei um telefonische anordnungen.
Danke schonmal im vorraus für antworten.
LGG Die Jeanie