Bayrisches Reisekostengesetz?

Catsister

Junior-Mitglied
Registriert
15.01.2003
Beiträge
81
Hallo,
mein Haus bezahlt mir die Kosten für eine Weiterbildung zur Pflegefachkraft im Wundmanagement, nur die Stunden muß ich als Überstunden oder Frei selbst beisteuern...

Jetzt wolllte ich euch mal fragen, wie das so aussieht, ich erhalte
-Versicherungsschutz
-Fahrkosten (nach BayRKG)
-Lehrgangskosten
-Tage- und Übernachtungsgeld (nach BayRKG)

die Fortbildung ist immer 2 oder 3 Tage im Monat,
von Oktober 04 bis Januar 05
Entfernung: ca. 440km (fahre mit meinem eigenen PKW)

Was bekomme ich da genau erstattet, gibt es da Pauschalen
benötigen die außer der Rechnung der Fortbildungsstätte über die Kursgebühren noch andere Rechnungen (Tanken, Hotel, Essen usw) oder
wird das alles mit Pauschalen geregelt

Vielen lieben Dank im Vorraus
Gruß Catsister
 
Von wem wolltest du denn das Geld bekommen?

Wenn mein AG mir die Kosten erstattet für die Weiterbildung, dann gibts nicht mehr. Eine Freistellung bzw. Fahrtkosten müßte extra verhandelt werden. Wenn ich recht verstanden habe, ist das ja auch nicht genehmigt worden. Ich versuche dann wenigstens einen Teil von der Steuer wieder zu bekommen.

Allerdings habe ich auch nicht so einen wohlhabenden Landesherren. *fg* Warum sollen in Bayern eigentlich die Uhren anders ticken als im Rest der Republik.

Elisabeth
 
Fortbildungskosten Erstattung

Hallo,
ich bekomm die Sachen ja erstattet,
wie ich schon in meiner Frage geschrieben habe (Versicherungsschutz, Fahrtkosten, Lehrgangskosten, Tage- und Übernachtungsgeld)

So, jetzt war meine Frage: ob jemand weiß wie das berechnet wird???
Ich weiß, dass ich alles erst mal selbst bezahlen muß und dann alles an mich überwiesen wird
Ich weiß auch, dass ich für die Kursgebühren die Rechnung vorlegen muß - dann wird mir der Betrag auf mein Konto überwiesen

Wie ist es aber mit den Hotelkosten (die ja auch erst mal ich bezahlen muss), oder die Spritkosten (bei der Tankstelle muss ja auch erst mal ich bezahlen)

Also, wollen die die Tankrechnung sehen, oder bezahlen die einfach einen Pauschalbetrag für die Kilometer, Autoabnutzung und so weiter??

wie ist es mit verpflegungsgeld? Wollen die da ´ne Rechnung über Abendessen oder gibt es einen Pauschbetrag pro Tag?

wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte, denn der Herr der mir Auskunft in unserer Verwaltung geben könnte, ist leider bis Dienstag im Urlaub und ich fahr aber am Dienstag morgen schon zu der Fortbildung

Gruß Catsister
 
hallo zusammen,
was das Finden von Gesetzen anbetrifft:
das Gute liegt so nah:
oben in der blauen Leiste unter Suchen:
da in diesem Fall reinschreiben: Bayrisches Reisekostengesetz

und dann gleich das erste wählen...

Alternativ kriegst du die Infos auch bei deiner Personalabteilung und beim Personalrat.
 
Dann hab ichs mißverstanden.

Unsere Klinik zahlt auf Anfrage einen Vorschuß. Ich hab dafür in der Regel die fest belegbaren Ausgaben (Fahrtkosten, Hotel, Lehrgangsgebühren) überschlagen und angegeben. Hat bei Bedarf sehr gut geklappt. Manches hätte ich sonst gar nicht nutzen können.

Privatfahrzeuge sind bei uns bei weiteren Fahrten nicht erwünscht. ich denke, dass hängt mit dem Versicherungsschutz zusammen. Wir haben ein Großkundenvertrag mit der Bahn. Dieser muss genutzt werden.

Belege fürs Essen müssen bei mir nicht beigebracht werden. Es wird ein Pauschalbetrag zugrunde gelegt.


Warum fragst du eigentlich nicht in der Verwaltung deines Klinikums nach?

Elisabeth