Hallo Forum!
Kurz zu meinem beruflichen Umfeld:
Ich arbeite auf einer allgemeinpsychatrischen Station in Hessen. Unsere Station wird als "offene Station - fakultativ geschlossen" bezeichnet. D.h. der Stationsarzt legt täglich fest ob die Tür abgeschlossen ist oder nicht.
Wir haben i.d.R. einige Patienten die richterlich untergebracht sind (§ 10.1 HFEG). Bisherige Praxis war, das diese Patienten nach Abwägung aller Risiken dennoch Ausgang bekamen. Natürlich stufenweise erst in Begleitung von Personal und bei bewiesener Absprachefähigkeit auch alleine...bishin zu Tagesbeurlaubungen.
Jetzt haben wir einen neuen Cheffarzt, der diese Praxis in Frage stellt. Erstens meint er, dass untergebrachte Patienten keinen Ausgang bekommen dürfen - was auch ein Schließen der Station zur Folge hätte und Zweitens: Wenn wir einen solchen Patienten Ausgang gewähren wollen, müsse/könne man den § 10.1 ja aufheben. Mmmmmh !???
Die anschließende Diskussion war hitzig und endete ERSTMAL beim Beibehalten der alten Praxis.
In unserer Naivität haben wir geglaubt, dass unsere alte Methode auch gängige Praxis in allen anderen Kliniken sei. Und vielleicht ist das ja auch so.
Wenn es hier Forumsmitglieder gibt, die unter ähnlichen Rahmenbedingungen arbeiten, wäre ich an Schilderungen eurer Praxis interressiert.
Wie schützt ihr euch z.B. gegen Vorwürfe, wenn ein untergebrachter Patient in einem genehmigten Ausgang doch was "anstellt"? Wie geht man bei euch mit solchen Vorwürfen um? Kommen überhaupt Vorwürfe? Wie weit geht eigentlich unsere Verantwortung bei untergebrachten Patienten?
Dass es keine absolute Garantie gibt, stellt unser Chef ja nicht in Frage, will sich aber so gut es geht vor Vorwürfen oder gar Regressansprüchen schützen.
Wie macht ihr das denn ?
Kurz zu meinem beruflichen Umfeld:
Ich arbeite auf einer allgemeinpsychatrischen Station in Hessen. Unsere Station wird als "offene Station - fakultativ geschlossen" bezeichnet. D.h. der Stationsarzt legt täglich fest ob die Tür abgeschlossen ist oder nicht.
Wir haben i.d.R. einige Patienten die richterlich untergebracht sind (§ 10.1 HFEG). Bisherige Praxis war, das diese Patienten nach Abwägung aller Risiken dennoch Ausgang bekamen. Natürlich stufenweise erst in Begleitung von Personal und bei bewiesener Absprachefähigkeit auch alleine...bishin zu Tagesbeurlaubungen.
Jetzt haben wir einen neuen Cheffarzt, der diese Praxis in Frage stellt. Erstens meint er, dass untergebrachte Patienten keinen Ausgang bekommen dürfen - was auch ein Schließen der Station zur Folge hätte und Zweitens: Wenn wir einen solchen Patienten Ausgang gewähren wollen, müsse/könne man den § 10.1 ja aufheben. Mmmmmh !???
Die anschließende Diskussion war hitzig und endete ERSTMAL beim Beibehalten der alten Praxis.
In unserer Naivität haben wir geglaubt, dass unsere alte Methode auch gängige Praxis in allen anderen Kliniken sei. Und vielleicht ist das ja auch so.
Wenn es hier Forumsmitglieder gibt, die unter ähnlichen Rahmenbedingungen arbeiten, wäre ich an Schilderungen eurer Praxis interressiert.
Wie schützt ihr euch z.B. gegen Vorwürfe, wenn ein untergebrachter Patient in einem genehmigten Ausgang doch was "anstellt"? Wie geht man bei euch mit solchen Vorwürfen um? Kommen überhaupt Vorwürfe? Wie weit geht eigentlich unsere Verantwortung bei untergebrachten Patienten?
Dass es keine absolute Garantie gibt, stellt unser Chef ja nicht in Frage, will sich aber so gut es geht vor Vorwürfen oder gar Regressansprüchen schützen.
Wie macht ihr das denn ?