Visumsanträge von Ausländern aus bestimmten Ländern, die sich in Deutschland zu Pflegern ausbilden lassen wollen, bedürfen einer Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Das hat am 19. November das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig entschieden (BVerwG 1 C 41.18).
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