News Arbeitgeberverband: Tarifvertrag für Pflegeberufe aushandeln

Ob ein Arbeitsgericht geschweige denn das Verfassungsgericht eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines von einem „Miniverband“ abgeschlossenen Tarifvertrages anerkennen werde, sei zweifelhaft, sagt Brüderle. Man scheue keine juristische Auseinandersetzung in dieser Frage. (Quelle)
So unglaublich unsympathisch wie mir der Brüderle auch sein mag: in diesem Punkt hat er Recht.
Und es ist leider absolut zu erwarten, dass er seine Drohung (vors Verfassungsgericht zu gehen) ernst machen wird, bevor er auch nur ansatzweise irgendeinen Tarifvertrag akzeptiert, der nicht aus seiner eigenen Feder stammt.

Gruß spflegerle
 
Der bpa hat seine Fresse schon öfters mal aufgerissen oder abstruseste Gutachten vorgebracht. Geholfen hat es nicht unbedingt... :D
 
Der bpa hat seine Fresse schon öfters mal aufgerissen oder abstruseste Gutachten vorgebracht. Geholfen hat es nicht unbedingt... :D
Das würde ich mir zwar wirklich wünschen aber für solchen Optimismus besteht kein Anlass mit 10% (eher weniger) der Arbeitnehmer kommen sie nicht bis zur Allgemeinverbindlichkeit...mit 30% und wenn die Kirchen sich bereiterklären den TV in die AVR zu übernehmen und Karlsruhe einen guten Tag hat vielleicht....ich bin immr noch dafür starke Mali bei der Finanzierung durch die Kostenträger zu verhängen wenn der Arbeitgeber nicht einem Tarifvertrag unterliegt...das tangiert dann sie Sozialversicherungs-Selbstverwaltung aber die ist ja sowieso nur auf dem Papier existent.
Das Verfassungsgericht ist bei Regelungen die nur gelten wenn kein Tarifvertrag gültig ist übrigens sehr kulant.
 
mit 10% (eher weniger) der Arbeitnehmer kommen sie nicht bis zur Allgemeinverbindlichkeit...mit 30% und wenn die Kirchen sich bereiterklären
Tut mir leid, aber ich kann jetzt nicht den grundsätzlichen Unterschied zwischen 10% und 30% erkennen... ist in beiden Fällen immer noch eindeutig nicht die Mehrheit. :weissnix:
Nein, worauf ich hinauswollte, ist, daß wenn die Einführung eines allgemein verbindlichen Tarifvertrags politisch gewünscht ist, dann könnte ich mir sehr gut vorstellen, daß sie das auch durchkriegen... auch bei der Einführung des Mindestlohns wurde damals von vielen AG Zeter und Mordio geschrieen, und letztlich verstößt der ja auch gegen die Tarifautonomie - trotzdem kam er.
Und auch bei anderen Dingen hat der bpa damals unheimlich getönt, z. B. daß Pflegekammern gesetzwidrig wären etc. und dazu sogar Rechtsgutachten beigebracht:

"Die Furcht vor Pflegekammern muss beim bpa und
AGVP derart groß sein, dass sie nichts unversucht lassen, Landespolitiker,
und professionell Pflegende zu verunsichern, um
die Errichtung von Pflegekammern mit allen politischen und
juristischen Mitteln zu verhindern. So versucht der bpa mit
Rechtsgutachten u.a. nachzuweisen, warum Pflegekammern
verwaltungspolitisch nicht sinnvoll sind."


Quelle:
[PDF] Pflegekammern - htw saarhttps://www.htwsaar.de › fakultaet › veroffentlichungen › at_download › file
Das Dumme ist nur, daß es halt auch durchaus Juristen bzw. Gerichte gibt, die das anders sehen, und keinerlei Bedenken bei der Einführung von Pflegekammern hatten... :ccol1:
 
Bzgl. Juristen und Kammern. Ich denke das, wenn Kammern nicht Verfassungskonform wären o.ä., die Juristen das in ihrer Rechtsanwaltskammer ebenfalls kritisieren und diese bekämpfen würden.
 
@hyperion87
Danke für den Link! Gab es da wohl mal eine 50%-Hürde?
@Romsen2014
Die Kammern hatte ich jetzt nur als Beispiel genannt, weil da der bpa ja auch so tat, als ob juristisch „alles klar“ wäre! :wink1: