Mehrere Pflegeverbände haben sich auf die Gründung eines Arbeitgeberverbandes Pflege geeinigt.
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So unglaublich unsympathisch wie mir der Brüderle auch sein mag: in diesem Punkt hat er Recht.Ob ein Arbeitsgericht geschweige denn das Verfassungsgericht eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines von einem „Miniverband“ abgeschlossenen Tarifvertrages anerkennen werde, sei zweifelhaft, sagt Brüderle. Man scheue keine juristische Auseinandersetzung in dieser Frage. (Quelle)
Das würde ich mir zwar wirklich wünschen aber für solchen Optimismus besteht kein Anlass mit 10% (eher weniger) der Arbeitnehmer kommen sie nicht bis zur Allgemeinverbindlichkeit...mit 30% und wenn die Kirchen sich bereiterklären den TV in die AVR zu übernehmen und Karlsruhe einen guten Tag hat vielleicht....ich bin immr noch dafür starke Mali bei der Finanzierung durch die Kostenträger zu verhängen wenn der Arbeitgeber nicht einem Tarifvertrag unterliegt...das tangiert dann sie Sozialversicherungs-Selbstverwaltung aber die ist ja sowieso nur auf dem Papier existent.Der bpa hat seine Fresse schon öfters mal aufgerissen oder abstruseste Gutachten vorgebracht. Geholfen hat es nicht unbedingt...![]()
Tut mir leid, aber ich kann jetzt nicht den grundsätzlichen Unterschied zwischen 10% und 30% erkennen... ist in beiden Fällen immer noch eindeutig nicht die Mehrheit.mit 10% (eher weniger) der Arbeitnehmer kommen sie nicht bis zur Allgemeinverbindlichkeit...mit 30% und wenn die Kirchen sich bereiterklären



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