Änderungsvereinbarung

Bircher

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07.03.2014
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Hallo

Dies ist mein erster Beitrag hier und ich hoffe auf eure Hilfe.

Ich Arbeite seit 2008 in einem Pflegeheim eingestellt wurde ich mit 75% teilzeit 2012 bin ich gebetten worden für eine Kollegin in deren 100% Vollzeit einzuspringen da sie schon längerezeit Erkrankt war und dies woll auch anhalten würde wurde mein Vertrag abgeändert hier der text.

Zwischen Arbeitgeber und mir wird folgende Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag von 2008 getroffen 1.mit Wirkung von ...2012 werde ich für die dauer der Erkrakung von ... mit einer durchschnitlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 stunden weiterbeschäftigt.
2. im übrigen gilt der Arbeitsvertag von 2008 unverändert weiter .

Nun geht die Erkrankte Persohn in Rente und mir wurde offengelegt ab kommenden monat werde ich wieder in die teilzeit mit 75% eingestuft werden nach jetzt 15 monaten in Vollzeit ich weiss was ich unterschrieben habe aber ich bin auf das geld angewiesen und möchte einfach nur wiessen ob das jetzt wirglich so einfach geht mich wieder runter zu stufen .

Vielen dank für das Lesen und evtl Antworten :wavey:
 
Es gab keine genaue zeitliche Abgrenzung? Schlau vom AG. Dumm für den AN.

Elisabeth
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gab keine genaue zeitliche Abgrenzung? Schlau vom AG. Dumm für den AN.

Elisabeth

Doch die Abgrenzung gab es.
...
werde ich für die dauer der Erkrakung von ... mit einer durchschnitlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 stunden weiterbeschäftigt. ...
Die Kollegin ist ja nicht mehr Krank, sondern in Rente. In sofern hat der AG recht, wenn er die Stelle der TE wieder auf 75% TZ reduziert. Er hält sich exakt an den Vertag. Dass der AG in diesem Fall schlau handelt und es für den AN dumm ist, ist außer Frage.

@Bircher: Stell einfach einen neues Antrag auf Stundenerhöhung. Die Stelle der Kollegin, die in Rente ist ist ja frei und hattest bislang einen Stellenanteil von ihr. Ablehnen kann der AG Deinen Antrag auf Stundenerhöhung jedoch. Du hat keinen Rechtsanspruch drauf.
 
Gibt es vielleicht doch ein Türchen? Wann hat die Kollegin ihren Resturlaub genommen? Oder wird der ausgezahlt?

Elisabeth
 
Elisabeth, das hat doch nix mit dem Vertrag von Bircher zu tun!!! Entscheidend ist der Termin Eintritt in Rente, und der wird wie dir sicherlich bekannt ist, amtlich festgestellt PUNKT.
 
Wenn die besagte Kollegin vor dem Eintritt in die Rente ihren Urlaub nimmt, dann entfällt der Befristungsgrund. Wird Bircher in der Zeit auch Vollzeit beschäftigt ... . Manchmal kommt es auf die Kleinigkeiten an.

Eliabeth
 
Wenn die besagte Kollegin vor dem Eintritt in die Rente ihren Urlaub nimmt, dann entfällt der Befristungsgrund. Wird Bircher in der Zeit auch Vollzeit beschäftigt ... . Manchmal kommt es auf die Kleinigkeiten an.

Eliabeth

Rein theoretisch hast Du recht. Nur muss Bircher diesen Anspruch dann individualrechtlich durchklagen .... Also ich würde erstmal einen Antrag auf Stundenerhöhung stellen und mit dem AG reden.