Ab dem 1. Januar 2017 wird im Rahmen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in den Pflegeberufen eine neue Entgeltordnung gelten. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich in der Tarifrunde 2016 darauf geeinigt, auf diese Weise zu versuchen, die Pflegeberufe ein Stück aufzuwerten.
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