News 12-Stunden-Arbeitstage in der Pflege könnten kommen

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Laut einer Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der Covid-19-Epidemie sollen in systemrelevanten Berufen längere Arbeitszeiten und kürzere Ruhezeiten möglich sein.

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Hä? Seit wann beträgt die gesetzliche Mindestruhezeit 11 Stunden? :weissnix:
Das waren in der Pflege schon immer 10 Stunden.
(Ok... fast immer; kann mich noch sehr gut an meine ersten Jahre erinnern, als die 10 Stunden auch nicht galten).
 
§ 5 Ruhezeit

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
...

Arbeitszeitgesetz in verkürzter Form.
 
Sehr verkürzt, man sollte schon den nächsten Absatz auch noch lesen:

§5 Arbeitszeitgesetz Ruhezeit
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
 
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Und dann lest noch ein bißchen weiter unten im Arbeitsgesetz, da sind es sogar nur noch neun Stunden.
 
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???
Hast Du mal eine Quelle bitte?
Ich kenne von jeher 10 Stunden in der Pflege, hatte @ludmilla ja auch verlinkt.
Arbeitszeitgesetz §7:
§ 7 Abweichende Regelungen

(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1.
abweichend von § 3a)
die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
b)
einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,
c)
(weggefallen)
2.
abweichend von § 4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen,
3.
abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird,
 
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Kannte ich noch gar nicht, danke.
So wie das formuliert ist, betrifft das sogar alle, oder?
Also nicht nur Pflege?
 
Natürlich trifft das alle. Schon der § 5 betrifft ja auch eine ganze Reihe Berufsfelder. Wir sind auch nicht die einzigen Menschen, die im Schichtdienst arbeiten, oder für die die Sonntagsarbeit nicht verboten ist. Und noch nicht mal das einzige systemrelevante Berufsfeld! Ich für meinen Teil bin z.B. ganz froh, dass die Leute bei den Wasserwerken und den Energieversorgern noch arbeiten. (Wie sollte ich denn sonst allabendlich meinen Stoff-Mund-Nasen-Schutz auskochen? ;)
 
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Nein, der Paragraph 5 Absatz 1 betrifft alle; der Absatz 2 hingegen nur einige ausgewählte Branchen.
Daher meine Frage.
 
Du kannst doch sicher Google. Dadurch kannst Du Dir das Arbeitszeitgesetz in Gänze zu Gemüte führen.