Laut einer Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der Covid-19-Epidemie sollen in systemrelevanten Berufen längere Arbeitszeiten und kürzere Ruhezeiten möglich sein.
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§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
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???Und dann lest noch ein bißchen weiter unten im Arbeitsgesetz, da sind es sogar nur noch neun Stunden.
Arbeitszeitgesetz §7:???
Hast Du mal eine Quelle bitte?
Ich kenne von jeher 10 Stunden in der Pflege, hatte @ludmilla ja auch verlinkt.
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