Zwangsrekrutierung?!

M!aren

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Gesundheits- und Krankenpflegerin
Eben kam in der Presse dass Zwangsrekrutierung der Pflegekräfte beschlossen werden soll... ???!!!
Was bedeutet das ?
Klingt absolut gruselig...
 
Hahaha. Dann lass ich mich wieder in den Dienst des Staates beordern.
 
In den ZDF-Nachrichten kam gestern die Meldung:
Jens Spahn möchte die Regelungen im IfSG lockern, um "zentrale Steuerung von Arzneien und Schutzausrüstung", "Zwangsrekrutierung von medizinischem Personal" und "Suche von Kontakpersonen via Handyortung" zu ermöglichen.
Dies sei aber ein Hinweis und noch keine feststehende Regelung. Es wrd noch geprüft.
Screenshot:
1584867711379.png

Allerdings sehe ich persönlich das auch sehr kritisch.
Möchte aber noch abwarten, ob diese Regelung überhaupt möglich ist - und welche "Strafen" es gibt, wenn man den Dienst nicht antritt).

Einen direkten Link zum Video kann ich nicht schicken, aber es wurde u.a. am 21.03. 19:00 und 22.03. 05:45 Uhr ausgestrahlt.
Hier kann man den Ausschnitt suchen:
 
Im Katastrophenfall konnten wir schon immer Dienstverpflichtet werden - Zwangsrekrutierung ist da nur ein anderes Wort mit dem gleichen Ergebnis. Du hast zum Dienst zu erscheinen! Habe ich durchaus vor 43 Jahren schon in der Ausbildung gelernt
 
Im Katastrophenfall konnten wir schon immer Dienstverpflichtet werden - Zwangsrekrutierung ist da nur ein anderes Wort mit dem gleichen Ergebnis. Du hast zum Dienst zu erscheinen! Habe ich durchaus vor 43 Jahren schon in der Ausbildung gelernt

Wo und wie ist das gesetzlich geregelt? Und vorallem wer? Habe darüber bisher nichts schriftliches gefunden
 
Jedes Bundesland hat ein eigenes Katastrophenschutzgesetz, in dem dies geregelt ist.
 
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Wo und wie ist das gesetzlich geregelt? Und vorallem wer? Habe darüber bisher nichts schriftliches gefunden
Hier die Gesetze dazu:
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes:

Arbeitssicherstellungsgesetz:

+ die Kathastrophenschutzgesetze der jeweiligen Bundesländer

LG Einer
 
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Aber zukünftig soll das IfSG so geändert werden wie Martin H. unter #7 verlinkt hat, dass der Bund die Fäden einheitlich in deer Hand hält....
 
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Das neue ist nur, das diese Gesetze seit dem Krieg noch nie in voller Wirkung in Deutschland genutzt wurden.
Aber es gibt sie !!

LG Einer
 
Wie wird das wohl mit Hochrisikogruppen gehandhabt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Beruf tätig sein können...?
 
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Das neue ist nur, das diese Gesetze seit dem Krieg noch nie in voller Wirkung in Deutschland genutzt wurden.
Aber es gibt sie !!
Nicht ganz.
Neu ist, daß jetzt zentral gesteuert werden können soll.

Und abgesehen davon konnte m. W. bisher niemand, der nicht mehr in der Pflege tätig war, zwangsverpflichtet werden.
 
Wie wird das wohl mit Hochrisikogruppen gehandhabt....?

Es gibt immer Patientennahe und Patientenferne Bereiche. Beides muss bedient werden.
Es gibt tatsächlich auch für medizinisches und pflegendes Personal das recht einen Arzt aufzusuchen.
Keinem behandeldem Arzt wird es verboten werden kranke/hochgefährdete Menschen AU zu schreiben - dies gab es sogar im letzten Weltkrieg
 
Danke für die Links. Soweit ich das bisher immer gelesen und verstanden hatte muss so eine Dienstverpflichtung von der jeweiligen Behörde verordnet und schriftlich festgehalten werden und nicht vom Arbeitgeber welcher ankommt und sagt "also du Schwester Marianne musst die nächsten 3 Tage einspringen und Dienst XY von 12-24 Uhr machen", oder?

Genau solche Dinge werden aktuell hier wieder verbreitet von den Leitungen, aka ihr müsst arbeiten wenn wir das sagen, ihr müsst bereitstehen und zuhause erreichbar sein etc.
Mir geht es da um dieses sofortige anordnen von Zwangsarbeit, doppelten Schichten und Co die immer wieder auftauchen. Stelle mir das schwierig vor bei den meisten meiner Kollegen die Kinder/Angehörige/sonstiges selbst zu versorgen und zu regeln haben. Aktuell herrscht da wieder viel Unsicherheit.
 
Es gibt keine Dienstverpflichtung - außer im Verteidigungsfall, den der Bundestag beschließen muss.
In den Katastrophenschutzverordungen der Länder ist keine solche Regelung festgelegt.
Hausinterne Katastrophenpläne können auch keine Dienstverpflichtung festlegen.

Genau aus diesem Grund sucht Herr Spahn ja nach einem Weg, wie er schneller genügend Personal im Pandemiefall rekrutieren kann. Diese gesetzliche Regelung gibt es aber noch nicht, und sollte es sie geben, wird sich zeigen, ob eine solche Dienstverpflichtung oder Zwangsrekrutierung, oder wie auch immer man es dann nennen wird, vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird.

Also locker bleiben.

Was es tatsächlich gibt, ist die Alarmierungskaskade einiger oder aller Mitarbeitenden im Katastrophenfall. Dieser wird aber von der örtlichen zuständigen Behörde ausgerufen und nicht von einem Klinikarbeitgeber. Und sollte es zu einer solchen Alarmierung kommen, dann erwartet (!) der Arbeitgeber völlig zurecht, dass all jene Pflegekräfte/Ärzte/sonstige Mitarbeiter, denen es möglich ist, sich außerplanmäßig zum Dienst einzufinden. Das bedeutet aber nicht, dass man betrunken oder sonstwie desolat zum Dienst erscheinen muss, es bedeutet auch nicht, dass man seine Kinder unbeaufsichtigt lassen muss, es bedeutet schlicht, dass man freiwillig zum Dienst kommt.

Der aktuelle Pandemiefall unterscheidet sich insofern von einer anders gearteten Katastrophe, dass man normalerweise bei zB einem MANV (Massenanfall von Verletzten) von einer zeitlich begrenzten Katastrophe ausgehen kann.
Im aktuellen Pandemiefall müssen wir aber damit rechnen, dass die Situation außer Kontrolle gerät und sich über viele Wochen strecken kann. Dann muss irgendwie unter diesen Bedingungen Katastrophenmedizin betrieben werden und irgendwie der Betrieb weitgehend aufrecht erhalten werden unter Berücksichtigung des Personalschutzes. Wie das funktionieren soll, das weiß aktuell niemand so richtig, da unser Gesundheitssystem auf eine solche Belastung nicht ausreichend vorbereitet ist.
Man kann davon ausgehen, dass auch hier Personal erkrankt und dienstunfähig ist bzw. in Quarantäne muss. Eine mögliche Lösung könnte dann zB so aussehen, dass man das Schichtsystem kurzfristig ändert von 3 auf 2 Schichten. Damit liessen sich diese Schichten einfacher besetzen. Bedeutet aber wiederum eine höhere Belastung für alle Beteiligten und kann auch zu höherem Krankenstand führen. Muss also wohlüberlegt sein.
Ich möchte ehrlich gesagt nicht in der Haut von den verantwortlichen Leitungen stecken, die mit dieser Situation irgendwie umgehen lernen müssen. Aber in so einer Krise wird sich zeigen, wer Führungsqualitäten hat, und wer nur Schaumschläger ist. Wenn am Ende die Leitungsebenen von all den Schaumschlägern befreit sind, haben wir vielleicht sogar etwas gewonnen :-)

Wie auch immer, wir sind gerade noch in der Ruhe vor dem Sturm. Aber es werden anstrengende Zeiten auf uns alle zukommen und wir werden zusammenstehen und unser Bestes geben - wie immer schon - und hoffentlich werden wir dann auch am Ende gemeinsam aufstehen und der Politik und den Menschen das Schild "Systemrelevant" so lange um die Ohren hauen, bis die Arbeitsbedingungen für uns alle grundsätzlich und endgültig verbessert werden.

Gruß spflegerle
 
Es gibt keine Dienstverpflichtung - außer im Verteidigungsfall, den der Bundestag beschließen muss.
In den Katastrophenschutzverordungen der Länder ist keine solche Regelung festgelegt.

Stimmt so nicht ganz:

Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG)
§ 22 Erweiterung der Einsatzbereitschaft

3 (2) Zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen in Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß sich Wehrpflichtige und Frauen, die nach § 2 Nr. 2 und 3 des Arbeitssicherstellungsgesetzes in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden können, bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden haben, soweit sie als Angehörige der Heil- und Heilhilfsberufe im Zeitpunkt des Eintritts der Meldepflicht seit weniger als zehn Jahren nicht in ihrem Beruf tätig sind.


Es stimmt zwar, das hier von Wehrpflichtigen und Frauen in gleichen Alterssrukturen gesprochen wird. Dies liegt aber auch daran, das das Gesetz (wegen bisheriger nicht-Anwendung) noch nicht an die ausgesetzte Wehpflicht angepasst wurde. Das Gesetz bezieht sich aber eindeutig auf den Katastrophenfall. Das dieser auch im Verteidigungsfall Eintritt ist selbsterklärend. Die Verpflichtung ist aber nicht an den Verteidigungsfall geknüpft.

Davon ab kann man natürlich rechtlich gegen jedes Gesetz vorgehen. Im Nachgang.

Auch die Verlängerung der täglichen Dienstzeiten ist möglich und geregelt (hab den Paragraphen leider nicht gefunden, hatte es aber gelesen) Allerdings ist das Arbeitszeitgesetz nicht völlig ausgesetzt. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über 3 Monate muss trotzdem gewährleistet werden.

Aber wie splegerle schon geschrieben hat: "...Hausinterne Katastrophenpläne können auch keine Dienstverpflichtung festlegen.."
Also nicht unter Druck setzen lassen vom Arbeitgeber !!!

Habe von einigen Häusern vernommen, wo die Urlaube der nächsten Monate gestrichen worden sind. Dafür gibt es zur Zeit noch keine rechtliche Grundlage.



LG Einer
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Verpflichtung ist aber nicht an den Verteidigungsfall geknüpft.
Doch, ist sie. Du hast es doch sogar selbst zitiert: "daß sich Wehrpflichtige und Frauen, die nach § 2 Nr. 2 und 3 des Arbeitssicherstellungsgesetzes in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden können "
Und genau dort wird eindeutig der Bezug zum Verteidigungsfall definiert.
§ 3 Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen
Beschränkungen und Verpflichtungen nach § 2 sind im Verteidigungsfall zulässig.
 
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Bei uns im Haus wir immer wieder verlautbar, dass im Notfall auch die Lehrkräfte an die Betten geholt werden sollen. Nach meiner Rechtsauffassung gibt das das Direktionsrecht nicht her: die vertraglich vereinbarte Tätigkeit ist ein Bildungsauftrag, kein Versorgungsauftrag!
Man hat das Recht darauf, nur gleichwertige Tätigkeiten auszuführen....
 
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