Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Sitz in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde von einigen Pflegekräften gegen die rheinland-pfälzische Pflegekammer abgewiesen. Das berichtete die "Allgemeine Zeitung" aus Mainz. Die Kläger hatten sich gerichtlich vor allem gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Kammer wehren wollen.
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