News Statement von DBfK-Präsidentin Christel Bienstein: Grundsatzurteil zu 24-Stunden-Betreuung

Redaktion

Redaktionsteam
Teammitglied
Registriert
26.03.2015
Beiträge
4.418
Ort
Frankfurt/Hannover
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat geurteilt, dass Ausländischen Betreuungskräften der gesetzliche Mindestlohn auch in Bereitschaftszeiten zustehe. Die Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass endlich Klarheit geschaffen wird, weist aber auch auf die prekäre Betreuungslage in der häuslichen Versorgung hin:

Weiterlesen...
 
Die Politik ist dringend gefragt, hier Abhilfe zu schaffen, die es möglich macht, die Wünsche der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu realisieren, ohne die Helfer/innen aus dem Ausland auszubeuten. In anderen Ländern ist das bereits gelungen.
Kennt hier irgendjemand ein Beispiel aus dem Ausland, wo (und vor allem: wie) es tatsächlich gelungen ist, dieses spezielle Problem zu lösen?

fragt sich spflegerle