News Schmerzensgeld wegen schlechter Pflege

narde2003

Board-Moderation
Teammitglied
Registriert
27.07.2005
Beiträge
13.382
Ort
München
Beruf
FGuKP I&I, Praxisanleiterin DKG,Wundassistent WaCert DGfW, Rettungsassistentin, Diätassistentin
Akt. Einsatzbereich
HOKO
Funktion
Leitung HOKO
Schmerzensgeld wegen schlechter Pflege

Bettlägerige Patientin erleidet Druckgeschwüre am Bein - Klinik muss 15 000 Euro zahlen

Das städtische Klinikum Harlaching muss gemeinsam mit dem damals verantwortlichen Chefarzt 15 000 Euro Schmerzensgeld an eine 74-jährige Münchnerin bezahlen. Das Landgericht München I hat das Krankenhaus verurteilt, weil die Patientin nicht dem pflegerisch-medizinischen Standard entsprechend gepflegt worden sei. Die Seniorin hatte deswegen unter sehr schmerzhaften Druckgeschwüren gelitten, die mehrmals operiert werden mussten. Dass der Frau dann sogar das betroffene Bein amputiert wurde, ist nach Meinung des Gerichts aber nicht der Klinik anzulasten. Ursprünglich hatte die Frau 45 000 Euro Schmerzensgeld gefordert.

zum Weiterlesen: http://www.sueddeutsche.de/351387/638/2713900/Schmerzensgeld-wegen-schlechter-Pflege.html

zum Urteil: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7268.htm
 
War es nur schlechte Pflege, oder hat auch die Komplience der Pat. und damit verbunden eine gute Dokumentation gefehlt?
 
Das wird sich nun nicht nachvollziehen lassen, dem Richter ist es egal ob schlecht dokumentiert wurde oder nicht gelagert wurde.
Fakt ist, das Krankenhaus und der Chefarzt müssen nun Schmerzensgeld zahlen. Interessanterweise wurde nicht die Pflege veruteilt, sondern der Arzt.
 
Ich zitiere mal den Schluss:
Der von der 9. Zivilkammer bestellte Gutachter, Chefarzt Professor Wolfgang von Renteln-Kruse vom renommierten Albertinen-Haus, dem Zentrum für Geriatrie und Gerontologie der Universität Hamburg, hat jedoch festgestellt, dass zwei der Druckgeschwüre im Harlachinger Klinikum entstanden seien: "Das hätte bei fachgerechter Pflege mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert werden können", sagte er in der Verhandlung. In der Folge seien weitere Geschwüre an den Unterschenkeln entstanden - aus Sicht des Sachverständigen zurückzuführen auf eine unzulängliche weitere Versorgung später im Altenheim. Letztlich hätten diese dann zur Amputation des Beines geführt.
Für die Richter war damit klar, dass die Klink eine Dekubitusprophylaxe, wie sie dem pflegerischen Standard entsprochen und dem Risikoprofil der alten Dame gerecht geworden wäre, unterlassen hat. Das sei ein nachlässiger Verstoß gegen die geltenden pflegerischen Standards. Die Kammer bewertete diesen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht als "einfachen Behandlungsfehler".
Aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen befand das Gericht, dass die Amputation nicht Folge dieser pflegerischen Versäumnisse im Harlachinger Klinikum gewesen sei. Gerade der Verlust des Beines habe jedoch zur vollständigen Immobilität und Bettlägerigkeit der Frau geführt, dies sei der wesentliche Grund für die geltend gemachten Schäden gewesen: "Da es hier jedoch an einer Verantwortlichkeit der Beklagten fehlt, war die Klage insoweit abzuweisen", meinte das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: 9 O 10239/04).
Das Altenheim, auf dessen unzulängliche Pflege die Amputation laut Gutachten zurückzuführen ist, ist bisher nicht verklagt worden - warum der Anwalt der Seniorin dies bisher unterlassen hat, blieb in der Verhandlung unklar.
Nur 2 Dekubiti sind im KH entstanden...
 
Wobei sich mir wieder die Frage stellt: warum war die Frau im KH? Und welche Maßnahmen wurden unterlassen? Wie bekannt, gibt es ja keine Studie, die nachweist, dass das zweistündliche Lagern ausreicht.

Wenn Harlaching zahlt- selber schuld.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

wenn du den Artikel liest, kannst du daraus entnehmen, dass sie wegen eines Apoplexes in die Klinik kam.

Leider wurdest nicht du als Gutachter bestellt, sondern ein anderer Professor, der dies so feststellte. Das Landgericht verlässt sich natürlich auf das was der Gutachter in seinem Gutachten schreibt.
Die Anwälte der STKM sehen es auch anders.

Das Altenheim wurde bisher noch nicht verklagt, kommt sicher noch, da diese für die Amputation wohl ausschlaggebend waren.

Schönen Abend
Narde
 
Leider wurdest nicht du als Gutachter bestellt, sondern ein anderer Professor, der dies so feststellte.

Mal nicht so spitz. *g* Aber mal ehrlich, wer kann wirklich bei der derzeitgen Forschungslage eindeutig feststellen, ob der Deku durch mangelnde Pflege entstanden ist? Ich denke, hier ist das Pronlem die mangelnde Dokumentation.

Elisabeth
 
Hallo

Ich verstehe auch nicht wieso der Chefarzt zahlen musste. Verstanden hätte ich wenn die PDL es zahlen müsste! :rofl::rofl::rofl:

LG
 
Interessant finde ich auch, dass ein Arzt das Gutachten erstellt hat.
 
Es sind auch die Ärzte angeklagt, nicht die Pflege.
 
Ja, ist doch richtig....Ärzte regeln doch angeblich die Behandlung. :mrgreen:
 
Hallo JD,

die Behandlung regeln wohl die Ärzte, aber Schmerzensgeld bekommt sie wegen schlechter Pflege...
 
Die der Arzt ja sicher nicht im Detail angeordnet noch kontrolliert hat. :)

Manchmal hat man auch Vorteile, wenn man nicht ganz oben in der Nahrungskette steht. :)