News Rechtliches Konstrukt von Discount-Pflegeanboten ist reine Augenwischerei

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Berlin, 08. August 2007

Rechtliches Konstrukt von Discount-
Pflegeanboten ist reine Augenwischerei

bpa: Discount-Pflegeangebote sind moderne Sklaverei

Zwei Euro Stundenlohn, 24-Stunden-Betreuung, angeblich legal – damit wirbt momentan ein neuer Billiganbieter aus Bremen, der mit osteuropäischem Personal Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige anbieten will. „Für uns ist das moderne Sklaverei. Bei deutschen Arbeitsverhältnissen gilt ein Stundenlohn von 2 € für Pflegekräfte als sittenwidrig, da dieser Lohn deutlich unter den ortsüblichen Durchschnittslöhnen liegt und rechtlich nicht zulässig ist.

Auch das rechtliche Konstrukt solcher Agenturen halten wir für reine Augenwischerei“, kommentiert Bernd Tews, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). „Gefährlich für die Pflegebedürftigen wird es, wenn ihnen Vermittler vorgaukeln, nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie sei alles legal“, erklärt der bpa-Geschäftsführer. „Da wird der Eindruck erweckt, die osteuropäischen Kräfte dürften 24 Stunden am Tag arbeiten. Selbst nach z. B. polnischem Recht sind allerdings nur 48 Stunden in der Woche erlaubt.

Weiterhin dürfen die hier Beschäftigten Arbeitsanweisungen nur von ihrem offiziellen Arbeitgeber, dem osteuropäischen Pflegedienst, annehmen, nicht von den betroffenen Pflegebedürftigen. Werden Arbeitsinhalt und Ort sowie Zeit von den Pflegebedürftigen vor Ort bestimmt, wird in aller Regel von einer Scheinselbstständigkeit ausgegangen. Die Konsequenz bei nachgewiesener Scheinselbständigkeit: Die Pflegebedürftigen gelten als eigentliche Arbeitgeber, müssen Beiträge und Abgaben nachzahlen und mit erheblichen Geld- bis Gefängnisstrafen rechnen.“

Das Arbeitsministerium prüft inzwischen laut einem aktuellen Zeitungsbericht, wie weit das McPflege-Geschäftskonzept rechtens ist. Die Dienstleistungsfreiheit gelte nur für „vorübergehende und gelegentliche Tätigkeiten“. Dauerhafte Geschäfte, wie McPflege sie offenbar anstrebe, fielen nicht darunter, zitiert das Blatt einen Vermerk des Ministeriums.
„Wir stellen uns der Konkurrenz“, so Ralf Holz, Pflegedienstbetreiber aus Bremerhaven und stellvertretender bpa-Landesgruppenvorsitzender. „Aber die muss dann auch den gleichen gesetzlichen Bedingungen unterliegen. Pflegeeinrichtungen beschäftigen sozialversicherte Arbeitnehmer, erfüllen Qualitätsanforderungen, zahlen Steuern und halten sich an die Arbeits- und
sonstigen Rechtsvorschriften. Wer das tut, kann Pflege nicht für 2 € anbieten.“ Es gehe meist auch anders, sagt Holz. „Unserer Erfahrung nach ist durch den Einsatz von Notrufsystemen und einen Mix von unterschiedlichen Pflegeund Pflegefachkräften eine individuelle Pflege zu vertretbaren Kosten im notwendigen Umfang für Pflegedienste jederzeit möglich“, erklärt er. „Hierzu gehört selbstverständlich auch eine umfassende und individuelle Beratung.“


Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
 
Hat sich schon erledigt:
Braucht Deutschland Billig-Pfleger?

"Projekt beendet, Diskussion angestoßen"
Der wegen seiner Discount-Preise umstrittene Dienstleister McPflege aus Bremen hat zehn Tage nach Geschäftsbeginn seinen Betrieb bereits wieder eingestellt. "Projekt beendet, gesellschaftspolitische Diskussion um die Pflegesituation in Deutschland angestoßen", hieß es zunächst nur auf der Homepage von McPflege. Ein ausführlicheres Statement begründete den Rückzug der Firma später mit den "vielen negativen Reaktion". Die Firmengründer, Marketing-Professor Norbert Meiners und sein Partner Alwin Teiken, äußerten sich nicht persönlich. ...Billig-Pflegedienst stellt Betrieb ein | tagesschau.de
Interessant die weiteren Ausführungen:
Arbeitslose als Pflege-Assistenten - Dafür könnten die geplanten Kombilöhne genutzt werden, schlugen Schummer und seine Parteikollegin Elisabeth Winckelmeier-Becker vor. Arbeitsagenturen beziehungsweise Arbeitsgemeinschaften könnten Arbeitslose entsprechend ausbilden. Dadurch könne die Pflegeassistenz in Privathaushalten gestärkt und illegale Pflege vermieden werden. ...
Billig-Pflegedienst stellt Betrieb ein | tagesschau.de
Und da ist er wieder, der Satz von Blüm: Pflegen kann jeder. Wieviele Arbeitslose sich wohl freiwillig zum Billigjober umschulen lassen?

Elisabeth