QSE und Rauswurf

profi24

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15.09.2010
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Ort
Wörth
Beruf
PDL und QMB
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Wir hatten bis heute eine Patientin, die in der Behandlungspflege ( Medigabe 1 x täglich) betreut wurde.Die Versorgung gestaltaltete sich sehr schwierig, da die Tochter erst die Medikamente über unser Vertragsapotheke bezug, nachdem sie aber den Eigenanteil nie bezahlt hatte ( ES SIND ÜBER 200 € AUFGELAUFEN), kündigte unsere Apotheke den Versorgungsvertrag.Danach begann das Mäthyrium der Patientin-sie musste wochenlang auf Medikamnete warten, manchmal konten wir mit geschenkten Medis die Box aufstocken, die Patientin hatte nichts zu essen, nur Leitungswasser, magerte ab, verwahrloste, keine Inkontinenzartikel.Unsere Schwestern haben privat Essen und Windeln gesponsort-nun hatte ich die Schnauze voll und die Tochter, die das Pflegegeld monatlich abkassiert bei der Pflegekasse im Rahmen des QSE mit dem Vermerk " PFLEGE NICHT GESICHERT" gemeldet.Heute flattert mir nach Einstellung des Pflegegeldes die Kündigung für den § 37,2 ins Haus mit sofortiger Wirkung.Nun hat die alte Dame niemand mehr.Zwar bekommt die Tochter laut Auskunft der Pflegekasse weiterhin kein Pflegegeld, da diese aber eine stadtbekannte Alkoholikerin ist und sämtliches Geld versäuft wird sie ums Verrecken versuchen, wieder an das Pflegegeld ihrer Mutter zu kommen-und so wie es da ist, verhungert die alte Dame.Was kann ich denn noch tun????
 
Hallo,

ich würde umgehend das Sozialamt bzw. das Vormundschaftsgericht einschalten, wenn die alte Dame von ihrer Tochter "betreut" wird und ihr die gesetzliche Betreuung zugestanden wurde, so wird es jetzt höchste Zeit ihr diese zu entziehen und die Dame in die Obhut eines hauptberuflichen Betreuers zu geben, evtl. Heimaufnahme. Dringend den Hausarzt mit zuziehen!
Viel Erfolg,

Grüße Socialist20
 
Hallo,
ich blicke gerade nicht durch, liegt wohl an meinem langen Arbeitstag:
Wer hat Euch den 37,2 gekündigt?
Was ist weiter mit der Medigabe? Weiter Euer Job?
Was ist mit der pflegerischen Versorgung? Hat sich der entsprechende Sachbearbeiter nicht mit euch in Verbindung gesetzt? Weiteres Vorgehen besprochen? Mal selbst angerufen und signalisiert, dass ihr bereit seid weiter aufzupassen und zu handeln/ pflegen, wenn es nötig ist? Eventuell ist ja auch da schon was ins Rollen gekommen, wegen der Betreuung.
Ich würde mal mit der entsprechenden Stelle bei der PK sprechen und ggf. zackzack Hilfe holen vom entsprechenden Gericht.
Vielleicht könnte man mit der KK/PK auch über eine vorübergehende Kurzzeitpflege reden, bis sich alles beruhigt hat.
Kann die Betroffene denn noch ihre Wünsche äußern. Sie ist ja nicht entmündigt und könnte ggf. auch selbst über ihr Geld/ Aufenthaltsort bestimmen.
LG
 
Also wenn es soweit ist das sie wirklich stark abgemagert ist und schon austrocknet...wäre mein Weg: Hausarzt/KK/Vormundschaftsgericht(Eilbetreuung)/KHeinweisung mit HAabsprache/wenn nötig Polizei um dies durchzusetzen!

mfg
 
Danke, habe heute das Vormundschaftsgericht eingeschalten-selbstverständlich habe ich mit der PK telefoniert, wäre auch bereit gewesen, die Grundpflege ab sofort zu übernehmen und den § 45 b, der seit 2008 genehmigt wurde, wir aber keine Chanche hatten wegen Verweigerung durch die Tochter ( sie ist auch gleichzeitig die Betreuerin)auszuführen.Jedoch hat mir die PK nur signalisiert, daß ein MDK einen Hausbesuchgeplant hat um die Sitation vorort zu prüfen und sie gegenüber der Tochter die Leistungserbringung nicht durchsetzen können-sie können nur das Pflegegeld einstellen ( was sie getan haben).Und was lernen wir daraus????Wenn man den Weg geht, der vorgeschrieben ist, um die Qualitätsrichtlinien einzuhalten, verliert man einen Dienst und geholfen wird der alten Dame auch nicht.:wut::boxen::wut:
 
Hallo Profi,
will das Vormundschaftsgericht sich denn schnell kümmern?
Meiner Empfindung nach geht der MDK/PK sehr nachlässig mit Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber dem Pflegebedürftigen um. Einen Hausbesuch zu planen, wenn die Hütte bereits brennt... naja. Ich will da mal nen Vergleich wagen zu bekannten Jugenamtsmitarbeitern, die nicht schnell genug gehandelt haben, obwohl auf eine akute Gefährdung hingewiesen wurde. Will jetzt aber nicht weiter abschweifen/ mich ärgern/ diskutieren/ zu weit aus dem Fenster lehnen.
Medigabe habt ihr aber noch? Zu Not/ bei Gefahr würde ich versuchen, auch zusammen mit dem HA sie ins KH einzuweisen.
Ich wünsche weiterhin viel Erfolg
 
Was vergessen,
wenn ihr aber nun am Ball bleibt und die Kommunikation zwischen Vormundschaftsgericht, PK/MDK usw. am Laufen haltet, stehen Eure Chancen gut nun bald auch die Pflegeleistungen übernehmen zu können....
 
Nein, Medigabe haben wir seit gestern nicht mehr, die Tochter verweigert uns den Zugang zur Wohnung, hat uns den Schlüssel abgenommen und die alte Dame kann nicht öffnen.Sie hat mir eine Kündigung geschrieben mit sofortiger Wirkung und dies auch in Duplikat an die KK sowie den Hausarzt geschickt-angeblich ist ein neuer Pflegedienst vor Ort, vom Hausarzt weiß ich aber, das keine neue Verordnung angefordert wurde.Stimme Dir zu, denke, die PK reagiert hier quer-schade.Danke für die Antwort, werde mit der Betreuungsbehörde hoffentlich mehr Erfolg haben.
 
Wenn das so übel ist, und auch die PK und Betreuungsbehörde keinen Einfluss hat etc. kannste vielleicht auch erstmal froh sein die Verantwortung nicht mehr tragen zu müssen. So fies wie das auch klingen mag.
Aber bevor es heißt: Pflegedienst lässt Pflegebedürftige verhungern!!! in der B- Zeitung, dann doch lieber ein wenig weniger Geld. Helfen tut das der armen Frau zwar nicht, ganz im Gegenteil, aber ein PD muss ja auch manchmal an sich denken. Es wird sicherlich nicht heißen: Pflegekasse/ Vormundschaftsgericht lässt Pflegebedürftige verhungern!
Und wenn du doch zu starke Bauchschmerzen hast, kannst dich mit Arzt kurzschließen und die Polizei holen.
LG