News Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz in der Altenpflege

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In Hamburg gilt seit Montag, 27. April, eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz in allen Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege. Hierzu ist das gesamte Pflege- und Betreuungspersonal während der Arbeitszeit in der Pflegeeinrichtung oder des Einsatzes in den Wohnungen pflegebedürftiger Menschen verpflichtet.

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