Für die Versorgung von Schwerstkranken im häuslichen Umfeld muss es nach Einschätzung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz dringend eine eigene Landesrahmenvereinbarung geben. In einer solchen Vereinbarung zur ambulanten Intensivpflege müssten Sozialministerium, Kostenträger und Pflegedienste einen Satz
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