News Pflegeheime: Knackpunkt Dokumentation

Verstehe ich nicht die Aussagen in dem Artikel!
Soweit mir bekannt ist, werden die jetzigen Pflegebedürftigen übergeleitet und erhalten lebenslangen Bestandsschutz, d.h. sie erhalten Leistungen im Rahmen des übergeleiteten Pflegegrads, es sei denn es besteht nach den neuen gesetzlichen Rageln gar keine Pflegebedürftigkeit mehr.
Ist das bei den stationär versorgten Menschen anders?
Was die zeitliche Angabe von 2018 angeht im Artikel, kenne ich nur die gesetzliche Regelung was die Wiederholungsbegutachtungen angeht. Diese sollen bis Ende 2018 ausgesetzt werden, es sei es stehen besondere Gründe an, die eine deutliche Reduzierung des Hilfebedarfs angehen.
 
Im Text heißt es, dass der Bestandschutz spätestens 2018 ausläuft.

Sämtliche Doku muss jetzt schon drauf hinauslaufen, dass diese genügt für die dann geltenden Pflegegrade. Die Gewichtung gestaltet sich ja deutlichst anders als bisher.
Die aktuelle Doku - ist unzureichend, muss verändert werden.

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/da...nzelseiten/6.1_Begutachtung_Pflegeplanung.pdf
Da steht, dass voraussichtlich 2017 die Umstellung erfolgen wird, o.k.
Es wird aufgedröselt, was die Grade jeweils beinhalten mit dem (so nehm ich an weiter aktuellen und damit) sehr wichtigen Hinweis:
"....Es besteht gegenwärtig noch keine gesetzliche oder anderweitig rechtsverbindliche Feststellung der Voraussetzungen des Pflegegrades [1-5]
Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem Abschlussbericht "Analysen für die Entwicklung von Empfehlungen zur leistungsrechtlichen Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs", den das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe (MDK WL) im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellt haben....."

Bedeutet doch: Ob das was man jetzt erarbeitet und demnächst bestmöglich erfasst und dokumentiert, einer gesetzlichen oder rechtsgültigen Norm genügt - weißt nicht. Wann sie gilt, auch noch nicht so genau. Auch wenn man sich bemüht (anstrengen muss), nach dem was bisher schon herausgegeben wurde, z.B. dem vorliegenden Abschlussbericht.
Aber - die aktuell relevanten Pflegestufen werden spätestens 2018 abgeschafft.

Der MDK hat ganz schön formuliert
Pflegebedürftigkeit ab 2017 - MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
"....Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verbunden. Maßstab soll nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen sein. Denn das neue Verfahren stellt den Menschen, seine Ressourcen und Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Es wird gefragt, wie seine Selbstständigkeit erhalten und gestärkt werden kann und wobei er Hilfe und Unterstützung benötigt. Der Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, bei der Tagesgestaltung und Haushaltsführung sowie bei sozialen Kontakten und außerhäuslichen Aktivitäten werden im Begutachtungsverfahren festgestellt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff geht daher von einer neuen Begutachtungsphilosophie aus....."

Insgesamt - spannend. Bin schon neugierig, wann die nächste Meldung dazu kommt.
Hm, ach wird schon, irgendwie, irgendwann.