Mir fällt da noch etwas ein: Körperliche Arbeit kann man nach Dienstschluss, leider nicht aus der Arbeitskleidung entfernen.
Was soll das jetzt schon wieder heißen? Es werden oft in der Pflege, nicht die geeigneten Hilfsmittel (vom Arbeitgeber) angeboten und eingesetzt. Hilfsmittel (zum Beispiel: Hebelifter, Gleitmatten, Transfergürtel,usw.)
um Pflegefachkräfte, Therapeuten und Ärzte zu entlasten, bei der Arbeit.
Leider habe ich es 1987 noch so gelernt, das der Patient, sich beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl, an meinen Nacken fest halten soll, Endergebnis: Mein Nackenwirbel hat Schäden davon getragen. So etwas wie einen Transfergürtel, gab es da leider noch nicht.
Fallpauschale und Sonderentgelt
Die
Fallpauschale ist eine Form der
Vergütung von Leistungen im
Gesundheitssystem. Im Gegensatz zu zeitraumbezogenen Vergütungsformen (wie tagesgleiche
Pflegesätze) oder einer Vergütung einzelner Leistungen (
Einzelleistungsvergütung) erfolgt bei Fallpauschalen die Vergütung von
medizinischen Leistungen pro
Behandlungsfall.
Das Verfahren wird international in vielen Ländern benutzt. Ziel des Verfahrens ist es, die Kosten im Gesundheitswesen insgesamt zu begrenzen.

Dieser Artikel oder Absatz stellt die
Situation in Deutschland dar.
Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Seit 2004 sind durch Änderung der gesetzlichen Grundlagen die Fallpauschalen systematisiert nach dem Klassifizierungssystem
German Diagnosis Related Groups (G-DRG), das wiederum auf die Klassifikation
ICD-10-GM Bezug nimmt. Gesetzliche Grundlage ist
§ 85 SGB V. Die Krankenkassen tragen das Morbiditätsrisiko und die finanziellen Folgen der Mitgliederentwicklung. Die Ärzte tragen das Mengenrisiko, das heißt den Mehr- oder Minderaufwand pro Behandlungsfall.
In Deutschland gilt jeweils eine Fallpauschalenvereinbarung
[1] (FPV 2014). Sie wird zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der privaten Krankenversicherung, Köln, gemeinsam und einheitlich sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft abgeschlossen. Hierzu gehört ein Fallpauschalen-Katalog.
[2]
Inhaltsverzeichnis
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Geschichte[Bearbeiten]
Die
Bundespflegesatzverordnung wurde 1954 eingeführt. Das 1972 im
Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) gesetzlich verankerte duale Finanzierungssystem für die Krankenhäuser mit kostendeckenden Pflegesätze für die erbrachte Krankenhausleistungen verbesserte die wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Dazu trug auch die Bundespflegesatzverordnung von 1974 bei. Die 1986 in Kraft getretene novellierte Bundespflegesatzverordnung schuf mehr Transparenz hinsichtlich der Kosten und leistungsorientierte Vergütungssysteme.
Ziel des
Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) war, das seit 1972 geltende Kostendeckungsprinzip durch ein leistungsorientiertes Vergütungssystem abzulösen. Durch den Wegfall des Selbstkostendeckungsgrundsatzes wurde die Anbindung der Krankenhausbudgets an die Steigerung der Einnahmen der Kassen gekoppelt und Sonderentgelte und Fallpauschalen anstelle des tagesgleichen Pflegesatzes eingeführt.
Von 1996 bis 2004 wurden in
Deutschland Fallpauschalen zur Vergütung einzelner definierter medizinischer Leistungskomplexe – beispielsweise
Leisten-,
Gallen-,
Blinddarmoperation – in
Krankenhäusern angewendet. Eine Fallpauschale definierte sich dabei über die nach ICD-10-GM verschlüsselte
Diagnose und die nach der
Internationalen Klassifikation der Prozeduren in der Medizin (
ICPM, bzw. in Deutschland
Operationsschlüssel nach §301 SGB V (OPS-301), inzwischen ersetzt durch
OPS-2008) verschlüsselte Leistung (Prozedur). Entsprachen
Hauptdiagnose und Prozedur der Fallpauschalendefinition, so wurde diese anstatt der
Pflegesätze abgerechnet.
Neben den Fallpauschalen gab es
Sonderentgelte, die zum Teil für die gleichen Leistungen definiert waren, jedoch nur dann zur Abrechnung kamen, wenn zwar die entsprechende Prozedur verschlüsselt wurde, die für die Fallpauschale erforderliche
Diagnose jedoch nicht der
Hauptdiagnose entsprach. Weitere Sonderentgelte waren für bestimmte, zum Teil besonders aufwändige
Operationen – beispielsweise große Lungen- oder Bauchoperationen vorgesehen. Die Sonderentgelte wurden neben
Pflegesätzen abgerechnet. Mit der ab 2003 optionalen und ab 2004 verpflichtenden Einführung des DRG-Systems erfolgt eine Ausweitung der pauschalierten Abrechnung auf fast alle ambulanten und teilweise oder vollständig stationären
Krankenhausbehandlungen mit Ausnahme der
Psychiatrie.
Berechnung[Bearbeiten]
→
Hauptartikel: Deutsches Fallpauschalensystem G-DRG
Die Berechnung erfolgt anhand eines Fallpauschalensystems, das einen Fall in d
iagnosebezogene Fallgruppen einteilt. Der Fallgruppe werden bestimmte Geld-Werte für Standard-Fälle (
Basisfallwert) zugeordnet. Zur Berechnung der konkreten Fallpauschale fließen zusätzlich weitere Kriterien ein, wie beispielsweise die Hauptdiagnose, Nebendiagnose,
Verweildauer, Behandlungsdauer, Alter und Geschlecht des Patienten. Das verwendete System in Deutschland ist G-DRG, in der Schweiz wird
SwissDRG verwendet.
Da die Berechnung der Fallpauschale sehr kompliziert sein kann, wird dazu üblicherweise ein EDV-Programm (sogenannte
Grouper-Software) verwendet.
Kritik am System der Fallpauschalen[Bearbeiten]
Strikte Abgrenzung zum Fallmanagement[Bearbeiten]
Außer in dem gemeinsamen Wortbestandteil ’’Fall’’ haben die Fallpauschalen mit dem
Fallmanagement nichts gemein. Die Fallpauschalen erlauben keinen Eingriff in den laufenden Fall, sondern dienen allenfalls retrospektiv der Administration. Eine Prozesskostenerfassung ist meist völlig unbekannt, es fehlt damit die zeitnahe Transparenz der tatsächlichen Kosten im einzelnen Fall.
Fehlende Kostentransparenz[Bearbeiten]
Durch die Reduzierung der Abrechnung auf Fallpauschalen (DRG) in
Major Diagnostic Categories (MDC) wird in der Regel die zeitnahe auf den Fall bezogene Erfassung der Prozesskosten zur Begründung einer authentischen Prozesskostenrechnung im deutschen Gesundheitswesen völlig vernachlässigt. Auch in anderen Ländern ist beispielsweise die originäre Intention mit der Definition der DRGs als Steuerungsinstrument für die wirtschaftliche Führung von Krankenhäusern verloren gegangen.
[3]
In fast allen deutschen Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft werden die Prozesskosten durch Erhebung aus aufgelaufenen Stationskosten ermittelt. Daher fehlt der unmittelbare Indikator der Prozessqualität im Monitoring des einzelnen Falls. Ein Eingriff in die Prozessführung mit dem direkten Ziel optimaler Steuerung zu Gunsten des Leistungsträgers und des Kostenträgers bleibt daher weitgehend der manuellen Recherche überlassen.
Verfälschung des Konzepts von Fetter, Thompson aus 1969[Bearbeiten]
Das ursprüngliche Konzept der Erfinder der Fallpauschalen, Robert B. Fetter und John Devereaux Thompson
[4] wird durch das seit 2003 bestehende System nicht abgebildet. Von der Idee der Steuerung von Entscheidungen ist außer einem System der Buchhaltung in der Praxis nichts übrig geblieben. Die vergangenen vier Dekaden haben nichts dazu beigetragen, das vorgeschlagene System weiter zu entwickeln. Stattdessen ist es mit den nun definierten langen Anpassungszyklen weitgehend verkrüppelt.
Diese Kritik gilt für Deutschland, wie auch für die deutschsprachigen Nachbarländer Österreich und die Schweiz sowie für das Land der Vorlage, Australien.
Viele Ärzte und Professoren finden die Fallpauschalen inakzeptabel, fühlen sich unter Druck gesetzt (WDR - Fernsehdokumentation).
Auch der Chefarzt in der Rehaklinik, sagte in seinem Vortrag, das zu oft und zu schnell (unnötig) operiert wird
(Fallpauschalen Erfüllung)