Berlin, 15. September 2016 Am 1. Januar 2017 treten die Regelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und neuen Begutachtungsverfahren in Kraft. Damit werden Menschen mit Demenz alle Leistungen der Pflegeversicherung gleichberechtigt in Anspruch nehmen können.
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