Seit 3,5 Monaten gelten sie nun – die Pflegepersonaluntergrenzen in vier „pflegesensitiven“ Bereichen der Krankenhäuser: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Ihr Ziel nach Aussage der Bundesregierung: Sie sollen eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus ermöglichen und darum für ausreichend Pflegepersonal sorgen.
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