Nachtwachenbefreiung

korou1956

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13.01.2012
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gibt es rechtliche oder tarifliche Vereinbarungen um vom Nachtdienst befreit zu werden ?
z.B. wegen Krankheit Alter ?
 
Alter: unter 18
Bei Krankheit mittels Attest, ja.
 
Für Schwangere ist Nachtarbeit nach dem Mutterschutzgesetz verboten. Für unter 18jährige nur mit Einschränkungen erlaubt (Jugendarbeitsschutzgesetz). Bei manchen Krankheiten kann der Arzt ein Verbot für Nachtarbeit erteilen.

In Haushalten mit Kindern unter zwölf muss der Erziehungsberechtigte keinen Nachtdienst machen, wenn in dieser Zeit niemand anderer im Haushalt auf das Kind aufpassen kann (betrifft also i.d.R. Alleinerziehende).

Mehr Gesetze fallen mir zu dem Thema nicht ein.
 
Dein AG wird dich damit zum Betriebsarzt schicken und ggf. zum MDK um ein Gutachten einzufordern.
 
MDK? Vielleicht eher Amtsarzt oder sowas oder? Ist der MDK für sowas zuständig?
 
Sorry, meinte eigentlich Amtsarzt - ich habe heute wohl zuviel über dem MDK geredet, dass er mich noch hierher verfolgt *Asche auf mein Haupt*
 
Hihi, ja der liebe MDK, verfolgt einen quasi schon bis in den Schlaf :-) Es sei dir verziehen 8)
 
§ 6 Nacht- und Schichtarbeit
(3) Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.
(4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten
Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn
a) nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder
b) im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder
c) der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einemanderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,
sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des
Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalratkann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten.

Das Gesetz heißt Arbeitszeitgesetz und ist nach wie vor gültig.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf