Nachttarife

NJ95

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22.02.2018
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Akt. Einsatzbereich
betreuted Wohnen
Funktion
Krankenschwester
Hallo, ich habe ein paar Fragen bzw. Probleme
und hoffe ich bin hier im richtigen Forum.

Zunächst die Situation: Ich (Gesundheits- und Krankenpflegerin) habe vor 6 Monaten eine Stelle mit geringfügiger Beschäftigung angenommen, da ich als Studentin dringend etwas brauchte und mir die Stelle an sich sehr zu sagte.

10 Stunden Nachtwache im betreuten Wohnen (von 20.00 bis 6.00) mit einer Nachtpauschale von 90€ vergütet.

Beim Einstellungsgespräch wurde mir gesagt, dass von den 10 Stunden, ca. 6-7 Stunden Bereitschaftsdienst sind, es gäbe aber keinen Stundenlohn, da eben diese 90€ Nachtpauschale an alle Nachtwachen ausgezahlt würde und ich habe nicht weiter darüber nachgedacht.

Von der Arbeit selbst her deckt sich das auch, also ich arbeite ca. 3 Stunden lang und muss dann 6-7 Stunden vor Ort sein und „wachen“.

Jetzt bin ich aus der Probezeit raus und das erste Semester ist rum und habe mich mit dem Ganzen etwas mehr auseinander gesetzt und einige Fragen:
  1. Darf ein Arbeitgeber überhaupt eine Pauschale von 90€ festsetzten?

  2. Müsste ich nicht mindestens den Pflegemindestlohn von 10,55 pro Stunde verdienen?

    Da laut eines Urteils des BAG (5 AZR 716/15) Bereitschaftsdienst doch auch mit dem Mindestlohn vergütet werden muss und ich ja schließlich als Gesundheits- und Krankenpflegerin angestellt bin.

  3. Wie reiht sich da das neue Urteil vom EuGh (C-518/15) ein, worin entschieden wurde, dass Bereitschaftszeit mit der Pflicht am Arbeitsplatz zu sein als Arbeitszeit gilt.

  4. Wie sieht dass mit gesetzlichen Nacht und Feiertags-zuschlägen aus? Das habe ich noch nie wirklich verstanden... und wir bekommen aufgrund dieser dubiosen Nacht-Pauschale keine.
Ich weiß, dass ich damit viel zu spät um die Ecke komme, aber vielleicht findet sich hier ja jemand der so nett ist und mir die ganzen Tarifsachen richtig erklären kann, damit ich eine Basis habe auf der ich vor meiner Chefin argumentieren kann.

Ich bin damit ehrlich gesagt ziemlich überfordert.

MfG NJ
 
  1. Darf ein Arbeitgeber überhaupt eine Pauschale von 90€ festsetzten?
  1. Ja. Er darf ja auch einen pauschalen Stunden- oder Monatslohn festlegen.

  2. Müsste ich nicht mindestens den Pflegemindestlohn von 10,55 pro Stunde verdienen?

    Da laut eines Urteils des BAG (5 AZR 716/15) Bereitschaftsdienst doch auch mit dem Mindestlohn vergütet werden muss und ich ja schließlich als Gesundheits- und Krankenpflegerin angestellt bin.
    Bist Du das wirklich? Schau mal nach, welche Bezeichnung in Deinem Arbeitsvertrag steht. Du hast das Examen, ich glaub Dir das, dennoch kannst Du z.B. als studentische Hilfskraft beschäftigt werden.

  3. Wie reiht sich da das neue Urteil vom EuGh (C-518/15) ein, worin entschieden wurde, dass Bereitschaftszeit mit der Pflicht am Arbeitsplatz zu sein als Arbeitszeit gilt.
    Das konnte zum Zeitpunkt der Vertragserstellung ja noch nicht berücksichtigt werden. Und führt jetzt auch erstmal dazu, dass Änderungen vereinbart werden müssen.
    [*]Wie sieht dass mit gesetzlichen Nacht und Feiertags-zuschlägen aus? Das habe ich noch nie wirklich verstanden... und wir bekommen aufgrund dieser dubiosen Nacht-Pauschale keine.
    Nachtzuschläge sind laut Arbeitszeitgesetz mit freien Tagen abgegolten, Feiertagszuschläge finden sich da gleich gar nicht, von daher dürfte das rechtens sein.