Mit der Gesetzesinitiative des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur außerklinischen Intensivpflege sollen die besonderen Bedarfe intensivpflegebedürftiger Versicherter angemessen berücksichtigt, eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung nach aktuellem medizinischen und pflegerischen Standard gewährleistet und Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigt werden. Das ist grundsätzlich zu unterstützen.
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