MFA in Notaufnahmen?

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Ich brauche mal eure Erfahrung mit den rechtlichen Grundlagen, wenn MFAs in Notaufnahmen beschäftigt sind (also in der aktiven Patientenversorgung und nicht (nur) administrativ).
Wie ist das Verhältnis von MFA und GuK (stellentechnisch, nicht persönlich), ein PPUG gilt ja mWn nicht in ZNAs...?
Hintergrund ist der, dass unsere PDL gesagt hat, MFAs würden im Stellenplan nur 10% zählen... aber wie oben gesagt, das PPUG greift ha in ZNAs (noch?) nicht.
Wie ist bei euch die Aufgabenverteilung / Verantwortung geregelt ? Wer triagiert?

Danke schön...
 
Bei uns sind seit knapp einem Jahr 2 oder mehr :fidee:MFA tätig. Diese übernehmen typische Dinge wie Telefon, Pat.Annahme, Rezepte, AUs. Mittlerweile kommen jetzt auch Delegierte Aufgaben wie EKG schreiben und Blutentnahmen hinzu. Das sind soweit mir bekannt aktuell die einzigen Delegationen. Den Rest Medikamente, verbände etc. Wird von PKs gemacht, was die MFAs nicht so toll finden.
(ganz ehrlich für die paar Kröten die die bekommen würd ich keine Verbände etc. Anlegen wollen) die bekommen min 2 EG weniger)

Die MFAs wurden ins Team aufgenommen um die Pflege zu entlasten. Ich selber habe das aktiv nicht mehr mitbekommen. Eigentlich wollte man mit PKs da der Erstkontakt eine PK haben soll (man hat uns schon Tote vorne zur Tür reingeschoben) , aber die sind halt schwer zu kriegen. Die ersteinschätzung übernimmt immer eine PK

allerdings bekomme ich durch den Flugfunk die ein oder andere Unzufriedenheit mit. So haben sich die MFAs die gleiche Kleidung erkämpft und sind von der Pflege nicht mehr zu unterscheiden. Für die Ärzte und RD sehr frustrierend, da immer „nicht mein Buchstabe“ zur Antwort kommt und sie verdienen deutlich weniger.

Ich denke das wird sich mit der Zeit aber einrenken und die Geschichte mit den gleichen Kasacks leuchtet mir absolut nicht ein. Wir haben grundsätzlich farbcodes zur zur Kommunikation auf den Stationen. Farbig für die jeweilige Fachrichtung der Station und weiß für Praktikanten und Azubis. Bzw. Alles was keine Examinierte Pflegekraft oder Arzt ist trägt weiß. Auch die PJler... warum man da in der ZNA eingeknickt ist :weissnix:

Zusammengefasst:
MFAs machen bei uns die üblichen Administrativen Aufgaben, EKG und BE. Alles andere macht die Pflege.
MWn. Dürfte man auch Verbände und einige Medikamente delegieren. Wird bei uns aber nicht gemacht.

die Umsetzung zur Einstellung der MFAs hat gefühlt auch 1000 Jahre gedauert. Effektiv waren es min 12 Monate

was PPGU ist weiß ich leider nicht
 
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PPUG ist das Pflegepersonaluntergrenzengesetz, das besagt, dass auf Chirurg. /intern. Stationen im Tagdienst pro 12 bzw. 10 Patienten eine Pflegekraft im TD sein muss, im ND dann auf 22/ bzw. 20 Patienten 1 Pflegekraft.

Ich bin nämlich gerade dabei, die Arbeitszeiten der "Sekretärinnen" (ausgebildete MFAs) zu verlängern. Unsere Anmeldung ist nur bis 16:30 besetzt, danach müssen wir Pflegekräfte die Anmeldung mitbesitzen.
Da wir aber auch nur zu zweit pro Dienst sind (nachts alleine), brauche ich Argumente und Hintergrundwissen.
Der Spätdienst ab 16:30 ist nur noch ein Spießrutenrennen und besonders auch am WE, wo die Anmeldung gar nicht setzt ist.
Jetzt wäre meine Idee, noch zusätzlich wenigstens 2 MFAs auf 450 € einzustellen,, die dann unter der Woche von 16:30 bis ca 20:00 die Anmeldung und das Telefon bedienen und auch am WE in der Kernzeit zwischen 10 und 18:00.
Das Nacht-Problem (eine PK alleine) ist dann die nächste Baustelle.

Da unsere Geschäftsführung jeden Euro dreimal umdreht, wird das eher ein Marathon als ein Sprint.... und deswegen brauche ich am besten juristische Argumente und auch handfeste Zahlen. Beides sammeln ich gerade.
 
Schreibt ihr Gefährdungsanzeigen?

etwas fieses aber sicher effektives wäre es, pat. Behandeln aber Karte nicht einlesen. So das kein Geld rein kommt, wenn wer fragt „war halt keine Zeit und PVersorgung geht vor“ ist natürlich ein extrem hartes Tool
 
Ja, mit dem Schreiben von Gefährdungsanzeigen haben wir jetzt angefangen. Die PDL war sogar ganz dankbar dafür, so kann sie mehr Druck auf die GF machen.

ohne Karte einlesen, können wir nur mit viel mehr Zeitaufwand Labor und EKG machen... lohnt sich also nicht....
So will ich auch nicht anfangen... das muss auch anders gehen...
 
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Ja kann ich verstehen, damit würdest du auch sicher seeeehr allein auf weiter Flur stehen.

dann über G-Anzeige. Das braucht Ausdauer. Dafür wünsche ich dir starke Nerven und viel Kraft.

Evtl. Könnte man auch über Pflegehelfer, Rettungsanitäter, FSJler, Bufdis die ggf. Auch entlastende Aufgaben wie toilettengänge etc. Übernehmen könnten, nachgedacht werden.
FSJler könnte man schnell zu RS ausbilden sind im gemeinen allerdings günstiger. Vllt. Mag die geizige GF diese Modell.

selbstverständlich bedeutet es aber wenn nicht Fachpersonal am pat. Tätig wird man die entsprechende Organisation benötigt. Z.B. ein laufzettel/ Pat.Karte auf der Allergien und vor allem wichtige Dinge wie Nahrungskarenz, Bettlägerigkeit, überwachungsform etc. sofort einsehbar sind.
Etc.

und meine Erfahrung mit FSJlern ist das die Arbeitsmoral ab und zu mal zu wünschen lässt. Allerdings könnte das auch etwas sein womit man Personal im nachgang rekrutieren könnte.

bei mir im Nebenjob gängige Praxis. Werden zu RS ausgebildet, fahren dann erst KTW und werden dann häufig in Ausbildung übernommen und besetzen dann die RTW. Manche starten daraus dann auch ins Studium und bleiben dann im Nebenjob den AG erhalten
 
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RD-Praktikanten und Schüler haben wir meist ausreichend.
Was wir brauchen, ist definitiv jemanden, der die Anmeldung werktags nach 16:30 besetzt und am WE in der Stoßzeit.
 
Karte nicht einlesen ist schlecht, weil dann kann man keine Diagnostik machen! Da würden sich die Kollegen selbst boykottieren!
 
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In der direkten Patientenversorgung können MFAs eingesetzt werden, ja. Aber es wirft einige, nur teilweise sauber lösbare Probleme bzw. Herausforderungen auf.

Problem 1: Delegation von ärztlichen Tätigkeiten (Infusionstheapie, PVK-legen, BVK-legen....) müssen an MFAs explizit delegiert werden - und das nicht von der Pflegedienstleitung oder von kaufmännischen Leitungen, sondern von den Ärzten bzw. Chefärzten. Das ist dann ähnlich, wie es in Arztpraxen ist. Der Arzt / die Ärztin müssen sich davon überzeugen, dass sie die MFAs richtig angelernt haben, dass sie die einzelnen Tätigkeiten in ihrer Delegation übernehmen dürfen. Karten einlesen und Papierkram machen ist für MFAs natürlich kein Problem. Darum geht es ja aber nicht ausschließlich, so wie ich dich, malu, verstanden habe. Was sagt denn eure ärztliche Leitung zu dem Gedanken, auch mit MFAs in der direkten Patient*innen-Versorung zu entlasten?

Problem 2: Pflege, wenn man sie gemäß Abs. 2 § 4 des Pflegeberufegesetzes definiert, darf nur von dreijährig ausgebildeten und examinierten Pflegekräften durchgeführt werden. Hier steckt die Krux im Detail. Wie definiert ihr eure Arbeit in der ZNA? Kann hier in der Patient*innen-Versorgung ein Pflegeprozess (auch, wenn dieser nur im kleinen, kurzstreckigen Umfang passiert) identifiziert werden? Wenn ja, ist es nicht zulässig die Planung (wie gesagt, auch im kleinen Umfang) nach dem aktuellen Pflegeberufegesetz an "Nicht Pflegefachkräfte" zu übertragen oder zu überlassen. Das Stichwort ist hier die Vorbehaltstätigkeit. Das tut sich auch in Zukunft noch etwas. Auf der einen Seite sollen die deutschen Notaufnahmen mit Fachpflegepersonal aufgesättigt werden, und dann werden MFAs auf unbesetzte Stellen eingestellt. Finde den Fehler ;) Die einzige probate Lösung ist hier eine ganz klare und deutliche Stellenbeschreibung für die unterschiedlichen Professionen (in diesem Fall für die MFAs) in der ZNA. Und diese Stellenbeschreibungen dürfen dann im Alltag nicht verwässert werden. Sonst geht das in meinen Augen schnell nach hinten los. Ich würde mir an deiner Stelle, malu, mal ganz genau den "§ 4 Vorbehaltene Tätigkeiten" im Pflegeberufegesetz ansehen und daraus ein rechtliches Argument bzw. Argumente ableiten. ;)

...so lange die Situation in einer ZNA so ist, wie du sie hier regelmäßig beschreibst, malu, wird sich die Situation auch mit 2-3 MFAs nicht grundlegend verbessern. Aber ich glaube das ist dir eh schon klar. :knockin:

Halte durch und bleib widerstandfähig. Entweder überlebst du deine Führungsetage und es wird besser werden - oder sie verlieren dich mit deinem Engagement vielleicht doch noch an die Mitbewerber am Arbeitsmarkt ;) So wie ich die Notaufnahmen, zumindest in meinem Umkreis kenne, suchen die alle nach fähigen Pflegepersonal. ;)
 
Karten einlesen und Papierkram machen ist für MFAs natürlich kein Problem.
Vitalzeichenkontrolle, Blut abnehmen oder venöse Zugänge meiner bescheidenen Meinung nach auch nicht. Das sind keine pflegerischen Vorbehaltsaufgaben, sondern delegierbare ärztliche Tätigkeiten und auch für MFAs in Arztpraxen häufig normaler Alltag.

Ich hab viel zu wenig Einblick in die Tätigkeit einer Notaufnahme, um beurteilen zu können, welche Arbeiten da anfallen und inwiefern MFAs dabei von Nutzen sind, aber das oben genannte dürfte nicht außerhalb ihrer Fachkompetenz liegen.
 
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Was sagt denn eure ärztliche Leitung zu dem Gedanken, auch mit MFAs in der direkten Patient*innen-Versorung zu entlasten?
Bis vor einem Jahr hatten wir insgesamt drei MFAs in der direkten Patientenversorgung, die durften auch alleine !!! Nachtdienst machen. Nein stimmt nicht, sie durften nicht, aber es wurde geduldet.
Durch Schwangerschaft sind nun zwei ausgeschieden, aber bislang nicht ersetzt worden- weder durch MFA aus in meinem Eingangspost angeführten Gründen- aber auch nicht durch GuKs, da es keine Bewerber gibt.

Auf der einen Seite sollen die deutschen Notaufnahmen mit Fachpflegepersonal aufgesättigt werden, und dann werden MFAs auf unbesetzte Stellen eingestellt.
Und genau das will unsere PDL eben nicht mehr. Auch aus og und auch aus juristischen Gründen.
Problem ist eben nur, dass wir kein Fachpersonal finden.
Und unsere Arbeitsbedingungen mittlerweile so armselig sind, dass man damit auch keinen Blumentopf gewinnen wird.
Unsere Anmeldung ist nur bis 16:30 besetzt, danach ist es unsere Aufgabe, diese mitzuverdienen. Da wir aber eh nur zu zweit im Dienst sind, ist es meist ein Spießrutenlaufen zwischen Patientenversorgung (das Wort adäquat geht mir in diesem Zusammenhang nicht mehr über die Lippen) und Anmeldung, bzw Telefon.
Meine Forderung ist jetzt, diese Anmeldung werktags wenigstens bis 20:00 zu besetzen und auch am WE zwischen 10 und 18:00.... mit MFAs. Aber allein das ist schon ein Gewaltakt. Aussicht auf Erfolg??? Ungewiss.
Entweder überlebst du deine Führungsetage und es wird besser werden - oder sie verlieren dich mit deinem Engagement vielleicht doch noch an die Mitbewerber am Arbeitsmark
Weisst du, ich bin mittlerweile an dem Punkt, wo ich mir denke, es muss sich was ändern, es kann so nicht bleiben!!!
Und das ist mir eine tiefe innere Überzeugung, die mir jeden Tag die Energie gibt, weiterzumachen.
Mir ist aber auch klar, dass diese Überzeugung ein sehr zerbrechliches Gefühl ist, und wenn sich diese Überzeugung nicht bestätigt, werde ich gehen... weil ich diese Leere und Desillusion nicht aushalten kann und auch nicht will.
"Mein" Haus ist ein kleines -fast schon heimeliges KH mit unter 200Betten, wir haben eine moderne, sehr gut ausgestattete und neu renovierte Ambulanz. Wir haben einen ärztlichen Leiter, der unsere Probleme sieht und hinter uns steht.
Ich sehe in dieser Abteilung noch einiges an Potenzial...und ich weigere mich, diesen jetzigen Zustand als gegeben hinzunehmen.
Ud ich hab verdammt nochmal Bock auf diesen Job und auch auf die Möglichkeiten, die mir meine Position jetzt ermöglicht.
Und deswegen brauche ich Erfahrungen, wie es woanders funktioniert und welche Argumente / Druckmittel etc man hat, Prozesse in Gang zu bringen und alte Krusten aufzubrechen.
Ich behaupte ganz frech, dass eine MFA in einer Chirurgischen Praxis genauso gut Wundverbände und auch einen Arm gipsen kann wie eine Guk in der Notaufnahme. Es ist alles eine Sache der Übung.
Das stimmt. Das ist ja alles auch kein Hexenwerk.
 
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mmmm... ich bin mir nicht sicher ob ich richtig (gemäß dessen, was ich meinte) verstanden wurde. Ich versuch es nochmal. Ist wirklich ein komplexes Thema.
Vitalzeichenkontrolle, Blut abnehmen oder venöse Zugänge meiner bescheidenen Meinung nach auch nicht. Das sind keine pflegerischen Vorbehaltsaufgaben, sondern delegierbare ärztliche Tätigkeiten und auch für MFAs in Arztpraxen häufig normaler Alltag.
Ja, kein Widerspruch meinerseits. Aber die Geschichten müssen sauber von Seiten der Ärzte an die MFAs delegiert und überprüft werden. Und so wie ich die ärztlichen Disziplinen in diesem Kontext kenne sind die in solchen Organisationen häufig sehr schnell passiv und setzen das Vorgehen und die Rahmenbedingungen denen der Pflegekräfte gleich. Aber das ist es eben nicht. Das bedeutet dann, dass es für die MFAs überhaupt keine Rechtssicherheit gibt. Es geht nicht nur ums Können bzw. Können lernen bei den MFAs, sondern das in diesem Zusammenhang eine ganz andere Prozessdefinitionen seitens der Ärzte geschaffen werden muss, dass das möglich ist. Der Punkt mit den vorbehaltlichen Tätigkeiten bezog sich auf die Frage mit der Definition zum Pflegeprozess in der Notaufnahme und die Punkte aus dem genannten Abschnitt aus dem Pflegeberufegesetz.

Nehme ich aber die Qualifizierung, welche in der Notfallpflege drin steckt ist es geradezu grotesk eine MFA für die gleichen Tätigkeiten (und darum geht es ja u.U. bei malus Situation) bzw. für das gleiche Anforderungsprofil heranzuziehen. 3 Jahre Ausbildung können keinen 5 (in der Summe) gleichgesetzt werden.

Ich behaupte ganz frech, dass eine MFA in einer Chirurgischen Praxis genauso gut Wundverbände und auch einen Arm gipsen kann wie eine Guk in der Notaufnahme. Es ist alles eine Sache der Übung.
Auch kein Widerspruch. Es geht nicht um die Übung oder Fähigkeiten, sondern um die saubere Organisation der Zuständigkeiten und dass hier die Ärzte die Grundlage für die MFAs schaffen müssen. In den niedergelassenen Praxen wird das ja auch korrekt gehandhabt und umgesetzt. In der Notaufnahme werden die MFAs aber schnell zu den Pflegekräften in einen Topf geworfen. Wie malu schon schreibt, machen MFAs dann auch alleine Nachtdienst und das ist ein NoGo in Blick auf Spezialisierung und G-BA-Beschlussforderungen zum Thema ZNA. Malu wollte ja Argumentationsgrundlagen - diese Beiden oben genannten (welche getrennt voneinander betrachtet werden müssen) konnte ich beisteuern. Wie gesagt - alles eine Frage der Definition der vorbehaltlichen pflegerischen Tätigkeiten und der nur pflegenahen bzw. -fremden Tätigkeiten in der ZNA. Mir ging es nicht darum die Pflege in der ZNA auf die genannten Tätigkeiten zu reduzieren.
 
@niesreiz das heißt also, wir brauchen vom ärztlichen Leiter eine SOP oder VA? Oder muss die einzelne MFA sich ihr Können beim Leiter bestätigen lassen mittels Unterschrift?
Man müsste bei der Dienstplanung dann auch darauf achten, dass die MFA immer mit einer GUK arbeitet?
Nachtdienst wird damit natürlich ausgeschlossen.
Ich hab ehrlich gesagt schon MFAs erlebt, die deutlich fitter/ motivierter und geeigneter waren als ne GUk....
Aber unsere PDL scheint die MFA generell nicht mehr in der ZNA zu wollen. Aber GUKs sind halt nicht in Sicht...
 
Ja, so in der Art. Der Arzt muss sich davon überzeugen, dass die MFA die übertragenen Tätigkeiten nach aktuellem Facharztstandard korrekt durchführt. Entweder bringen die Ärzte den MFAs die Tätigkeiten korrekt bei oder, sofern die MFAs schon welche der benötigten Fähigkeiten mitbringen, sich davon überzeugen, dass sie es unter ihrer Verantwortung im Rahmen der Delegation korrekt machen. Nicht falsch verstehen, es geht hier nicht um Motivation oder ob die MFA-Kolleg*innen sich im Alltag bewähren bzw. gut schlagen. Aber die Grundlage für MFAs in der ZNA muss anders geschaffen werden und kann hinten raus z.B. am Stellenplan, gerade von kleinen Teams für übermäßige Herausforderungen sorgen.

Nachdem in der Zeit der Patient*innen in der Notaufnahme auch pflegerisch vorbehaltene Tätigkeiten anfallen, kann eine MFA nicht alleine im Dienst geplant bzw. eingesetzt werden. Die Patient*innen-Versorgung in ZNA steht fachlich sowie rechtlich auf anderen Füßen wie ich der ambulanten Versorgung. Notaufnahme in Deutschland bedeutet stationäre Versorgung.
 
MFA´s in der Notaufnahme oder Nothilfe, die gab es... Bis die feststellten, dass die für viel weniger Geld das gleiche machen wie GUK´s .
Einige haben dann diese Ausbildung noch gemacht und andere wurden schwanger, oder haben sich was anderes gesucht, wo sie nicht so einen Stress haben.
Wie es rechtlich ist, wenn die unsere Arbeit machen weiß ich nicht, im Zweifelsfall weiß ein Patient ja meist nicht, wer ihn betreut.
 
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@niesreiz Der Arzt muß sich grundsätzlich davon überzeugen das derjenige das kann. Vollkommen egal welchen Berufsabschluss man hat. Klar bei der Bürokauffrau mehr als bei der MFA.
Und mit Verlaub eine MFA kann bei weitem besser Blutabnehmen und EKGs schreiben als viele KS von Station. Die lernen das nämlich wirklich während der Ausbildung. Ich hatte das z.b. nicht und EKG in der Schule eher angerissen. Und wenn ich dann noch die Hilflosigkeit der Kollegen auf Station gesehen haben wenn die selber mal ein EKG schreiben mussten und nicht die MFA der CardioAmbulanz kam... das war schon traurig.

An wen der Arzt eine Delegation übertragen darf ist übrigens nicht per Beruf definiert. Nirgendwo steht das der Arzt X nur an eine Pflegekraft delegieren darf. Einzig was ambulant abgerechnet werden darf ist definiert.

MFA decken sich häufig mit den Tätigkeiten der GuK. Zeigt aber nur das wir viele Assistenz für Ärzte machen. Die MFA ist wirklich zur Assistenz des Arztes da. Wir nicht. Wir haben ein eigenes Berufsbild was unabhängig ist vom Arzt. Bloß lassen wir uns MFA Tätigkeiten bei weitem besser bezahlen.... Sofern wir im Krankenhaus arbeiten und nicht in einer Ambulanten Praxis.
Würde man das mal genauer auseinanderdröseln wäre eine durchmischen von MFA und GuK eigentlich die richtige Wahl. Die MFA für die Arztassistenz und die GuK für die Pflege. Nicht nur in der NA sondern auch auf Station.

Macht nur eben keiner, da GuK weitaus flexibler sind als MFA. Denn der GuK kann man MFA Tätigkeiten delegieren, der MFA aber keine GuK Tätigkeiten. Und wenn sich ein Haus schon die teuren GuK leistet, dann müssen die auch laufen.
 
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Nein, so leite ich das aus meiner Sicht auf Gesetze, Richtlinien und Erfahrungen nicht ab. Vom organisatorischen Aufwand kann einer 3-jährigen Pflegekraft einfacher eine Delegation von ärztlichen Tätigkeiten (meint heolkundliche) übertragen werden als einer MFA - bzw. stehe diese Strukturen bereits seit langer Zeit in Krankenhäusern. Für MFAs ist diese Grundlage häufig nicht gegeben. Bei besagten Pflegekräften dürfen Ärzt*innen davon ausgehen, dass sie die Delegationen übergeben dürfen, bei MFAs dürfen sie das erst nach Prüfung. Streng genommen wurde das Pflegepersonal bereits durch das Examen hierfür geprüft. Bei den MFAs ist das nicht generalisiert. In diesem Zusammenhang geht es nicht um das Schreiben von EKGs. Die ärztlich delegierbaren Tätigkeiten sind alle klar in ihrem Umfang vom g-ba benannt.

An wen der Arzt eine Delegation übertragen darf ist übrigens nicht per Beruf definiert. Nirgendwo steht das der Arzt X nur an eine Pflegekraft delegieren darf. Einzig was ambulant abgerechnet werden darf ist definiert.
Doch, im Fall der 3-jährig ausgebildeten Pflegekraft schon. [Klick mich um die Übersichtseite des betreffenden g-ba-Beschlusses zu sehen]

Die rechtliche Situation von ZNAs und niedergelassenen Praxen kann nicht ohne weiteres gleichgestellt werden. Hier gelten unterschiedliche Regelungen bzw. Organisationsstrukturen. Und bereits im ambulanten Bereich gilt u.a. in Bezug auf MFAs für die verantwortlichen Ärzt*innen lt. §4 "Vereinbarung über die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 SGB V vom 1. Oktober 2013":
(1) Der Arzt entscheidet, ob und an wen er eine Leistung delegiert.

(2) Der Arzt hat sicherzustellen, dass der Mitarbeiter aufgrund seiner beruflichen Qualifikation oder allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse für die Erbringung der delegierten Leistung geeignet ist (Auswahlpflicht). Er hat ihn zur selbständigen Durchführung der zu delegierenden Leistung anzuleiten (Anleitungspflicht) sowie regelmäßig zu überwachen (Überwachungspflicht). Die Qualifikation des Mitarbeiters ist ausschlaggebend für den Umfang der Anleitung und der Überwachung.

Auch wenn ich aus genannten Gründen den Einsatz von MFAs in ZNAs sehr kritisch sehe, versuche ich hier keine Berufsgruppen gegeneinander zu stellen oder gegeneinander auszuspielen. Die Frage von malu war es, welche Grundlagen und Bedingungen herrschen und welche Auswirkung diese haben. Darauf versuche ich zu antworten.
 
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Das was du hier beschreibst sind aber nur Organisationsstrukturen in Krankenhäuser die einfach nicht auf MFAs ausgelegt sind und intern einen Standard dafür erarbeiten müssen. Das sagt aber nichts darüber aus wer welche Delegation von Gesetz her übernehmen darf.

Du vermischt hier zwei Dinge.

Das SGB 5 gibt Auskunft darüber was die KK leistet, wer darin versichert ist etc. und was abgerechnet werden kann. Das SGB % sind die Versicherungsbedingungen der GKV. Mehr nicht.

SGB 5 sagt nur aus was eine KK zu leisten hat und unter welchen Bedingungen.
Die verlinkte Vereinbarung der sagen nur aus was man davon dann abrechnen kann. Bedeutet der Arzt muß der Delegation ein gewisses Mindestmass zukommen lassen, sonst bekommt er schlichtweg keine Kohle und steht im Falle X suchganz schön blöd da wenn es zu einem Schaden kommt. Die KÄV und die GKV basteln sich so nen Katalog ja nicht umsonst zurecht.

Heißt aber im umkehrschluss nicht das jemand der den Standard nicht erfüllt es nicht dürfte. Aufgrund dessen muß der Arzt auch überprüfen ob derjenige die Delegation empfangen kann. Eine Berufsurkunde macht allerdings die Überprüfung immer leichter.
Bedeutet den GuK muß er nur Stichprobenartig überprüfen und kann aufgrund der Berufsurkunde annehmen das er das kann oder seiner Remonstrationspflicht bewusst ist. Bei der Chefarztsekretärin sieht das schon anders aus. da muß er daneben hocken bis er wirklich sicher seien kann, das sie es kann und auch der Tragweite ihres Handelns im klaren ist, wie die Delegation an sich verstanden hat. Dieses Konstrukt wird niemals passieren. Absolut unwirtschaftlich...

Einzig ist genannt was nicht an Nicht_Ärztliches Personal delegiert werden darf. Diagnostik, Therapie (Ausnahme Heilpraktiker, NFS) etc.

Bedeutet der Arzt kann sich rein rechtlich auch die Putzfrau dafür anziehen. Kann es nur nicht abrechnen und kostet dazu noch sau viel Geld. hätte in der Zeit des Anlernen 5 mal selber gemacht.

Ausschließlich das Strafgesetzbuch verbietet uns Dinge in dieser Form. Welche durch Ausnahmen z.B. Heilpraktikergesetz wieder erlaubt werden. Bzw. Straffrei bleiben.

In Unserem Fall gestallten Gesetzte, Rahmenverträge mit GKV/PKV und Arbeitsverträge wie Dienstanweisungen unseren Rahmen.

Selbstverständlich würde es vor Gericht blöde aussehen wenn der Pat. dann durch die Sekretärin verletzt wurde und der Arzt beweisen soll, das er ihr alle bis ins kleinste Detail erklärt hat und sie sich der Tragweite bewusst war... Demnach ist das hier Utopia und wird niemals stattfinden.

Dennoch MFAs die Kompetenz für BE, EKGs etc. abzusprechen ist genauso dämlich.
Zudem reden wir nicht davon das MFS den gleichen Job wie GuKs machen sollen, sondern MFA Typische Tätigkeiten den GuKs abnehmen.

 
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