Medizinische Daten von Mitarbeitern durch Betriebsarzt öffentlich gemacht

TimBavaria

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Hallo, alle miteinander...! Hab zwar schon lange nichts mehr geschrieben, dafür falle ich dieses mal gleich mit der Tür ins Haus.


Folgender Sachverhalt:
An meinem Arbeitsplatz (stationäre Altenpflege, großer privater Betreiber) hängt seit geraumer Zeit ein Schreiben des Betriebsarztes öffentlich für jedermann einsehbar aus. In diesem Schreiben geht unter anderem daraus hervor, bei welchem Mitarbeiter welche Impfung vorgesehen ist. Insbesondere geht es da um die Hepatitis-B Immunisierung mit genauer namentlicher Aufteilung zwischen Erstimmunisierung, Auffrischung, usw.


Meine Fragen:
  1. Inwieweit darf der Arbeitgeber Kenntnis über den Gesundheitszustand (hier: Immunstatus) seiner Mitarbeiter erlangen?
  2. Ist es statthaft diese Informationen für jeden einsehbar auszuhängen?
  3. Kann ein Mitarbeiter wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht die Behandlung durch diesen Betriebsarzt verweigern?
Ich bin gerade selbst am recherchieren, ob ich entsprechende Urteile, Richtlinien usw. finde. Aber leider drängt die Zeit. Wäre deswegen sehr dankbar, falls sich jemand schon mal mit so einem Problem befasst hat und evtl. die eine oder andere belastbare Quelle posten könnte.


Viele Grüße


Tim
 
Ich habe keine Ahnung, mich würd aber mal interessieren wieso du ein Problem damit hast?

Bist du nicht Hep B geimpft und keiner darf es wissen?
Oder bist du Hep B geimpft und keiner darf es wissen?

Und dann das große: Warum??
 
Hallo
Wie wäre es wenn Du den Zettel abnimmst, ihn zum Betriebsarzt bringst und ihm erklärst daß Du sein vorgehen nicht korrekt findest.
Oder wende Dich an Deinen Betriebsrat und frage dort um Rat. Ich persönlich hätte jetzt kein Problem mit so einem Aushang.
In unserem Betrieb hatten wir vor Jahren einen ziemlich zerstreuten Betriebsarzt, der hat meine Laborwerte persönlich auf Station vorbeigetragen. Da ich frei hatte, hat er sie an die Pinnwand geklebt, für jeden einsehbar.
Das war eigentlich mein Glück, eine aufmerksame Kollegin hat sich das Schriftstück durchgelesen und festgestellt daß einige Blutwerte ziemlich entgleist waren und mich telefonisch davon in Kenntnis gesetzt.
Gottseidank, so blieb mir größerer gesundheitlicher Schaden erspart.
Den Betriebsarzt habe ich angerufen und ihn gebeten er möge doch in Zukunft so vertrauliche Dinge in Umschläge packen und an die Heimadresse schicken.
Er hat sich tausendmal entschuldigt, es war im total peinlich.
Alesig
 
Hallo,

bei uns sind die Hepatitis Impfdaten für jedermann/ frau sogar im Intranet einzusehen, mit Titerbestimmung und die nächste Kontrolle und ich finde das sehr praktisch.
In einem großen Krankenhaus kann die Hygiene doch nicht jedem persönlich sagen wann er wieder zur Hep. Kontrolle muß, da muß man sich schon selber kümmern.

Alle anderen Daten sind nicht einsehbar.

lg Marley
 
In einem großen Krankenhaus kann die Hygiene doch nicht jedem persönlich sagen wann er wieder zur Hep. Kontrolle muß, da muß man sich schon selber kümmern.


Muss sie ja auch nicht. Die Daten gehören zum Betriebsarzt, der sie dann vertraulich an den jeweiligen Mitarbeiter weitergibt. Da man sowieso alle 2 Jahre zum Betriebsarzt muss, reicht ein Vermerk in der Akte, wann die nächste Kontrolle erfolgen muss. Was ist daran so kompliziert? Ich kenne die Verfahrensweise aus verschiedenen Kliniken und dort war dies kein Problem....

Ich würde mich auch daran stören, wenn die Daten so öffentlich zugängig wären. Dabei geht es noch nicht mal um diese speziellen Daten, sondern darum wie sorglos und selbstverständlich andere Leute mit meinen Privatangelegenheiten umgehen und nicht drüber nachdenken, dass sich jemand daran stören könnte.

Gruß Behid
 
Hallo,

..eine Frage , wieso müßt Ihr alle zwei Jahre zum Betriebsarzt ?
Ich arbeite nun seit 10 Jahren hier und kenne den Arzt nur vom Treffen am Gang !

Ich MUSS nicht zu meinem BA, wozu auch bitte ?

..und es stört mich auch nicht wenn meine Hep. Werte ausgeschrieben sind

lg Marley
 
Weil wir spätestens alle 2 Jahre dazu aufgefordert werden und das war in den den 20 Jahren meiner bisherigen Tätigkeit immer so. Blöde Begründung ich weiß, aber ich meine mich zu erinnern, dass diese Untersuchungen für einige Berufsgruppen verpflichtend sind. Weiß aber nicht 100%ig ob das stimmt oder wo man das nachlesen kann.
Und selbst wenn dies nicht so wäre, würde ich diese gerne in Anspruch nehmen. Der Betriebsarzt hat Schweigepflicht und die Untersuchungen dienen letztlich meinem Schutz.
Wir arbeiten in einem Bereich wo man aufgrund der Tätigkeiten erhöhten Risiken ausgesetzt sind..., Infektionen, hohe körperliche und seelische Belastungen, Schichtdienst um nur die wichtigsten zu nennen.

Behid

PS: Vielleicht gibt es in Österreich andere Richtlinien und Gesetze?
 
Also sowas haben wir auch nicht.

Was wird denn da alles gefordert?

Immer komplette BLut-Diagnostik?
 
Vielleicht liegt es daran, dass wir als Pflegende auf pädiatrischen und/oder Intensivstationen besonderen Gefährdungen/Belastungen und Infektionsgefahren ausgesetzt sind.
Der 2 jährige Turnus bei den Untersuchungen waren bei all meinen AG gleich. Es scheint also schon eine Vorschrift zu sein.

Untersucht werden an Labordiagnostik 2jährlich, BB, BZ, GE, Leberwerte, CRP, Impftiter und je nach Vorerkrankung auch Schildrüsenwerte u.ä.! Es wird die Lunge abgehört, nach Beschwerden und Problemen im Arbeitsbereich gefragt, Blutdruck gemessen, spezielle aktuelle Gesundheitsprobleme erörtert (wenn man dies will) usw.

Ich betrachte die Untersuchung nicht als Pflicht oder Forderung. Ich gehe dort vor allem aus eigenem Interesse hin.
 
Ist bei uns ganz genau so. Alle zwei Jahre kommt der BA ins Haus. Allerdings bekommen wir unsere Laborergebnisse nicht öffentlich präsentiert sondern persönlich im Umschlag.
 
Hallo,

klingt ja soweit vernünftig sich mal alles 2 Jahre zum "TÜV" zu begeben, ich mache das beim Hausarzt.
Die einzige Untersuchung die bei uns verpflichtend ist ist eine Voruntersuchung bei der (=vor der ) Einstellung.

P.S. ALLE Ärzte haben Schweigepflicht :mrgreen:

lg Marley
 
Also auch wir dwerden alle zwei Jahre eingeladen , eine Verpflichtung besteht nicht da wird dann der Impfstatus überprüft und besprochen . Außer der übliche Hepatitis Impfungen werden auch noch diverse andere angeboten .
Die Aufforderung zur Titerkontrolle wird auch bei uns auf den Stationen öffentlich ausgehängt , der Titer selbst oder auch andere Ergebnisse werden vertraulich im verschlossenen Umschlag weitergegeben.
Flocky
 
Das öffentlich machen von persönlichen Daten ist ein Verstoß gegen das Recht auf „Informationelle Selbstbestimmung“. Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung bezeichnet im deutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, welches im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird.
Wenn der Betrieb keinen Datenschützer bestellt hat, dann wäre der Betriebssrat gefordert. Keinesfalls sollte so eine Praxis akzeptiert werden wenn ihr nicht in Kauf nehmen wollt, dass zukünftig nicht auch noch die Krankheitstage aushängen um den Krankenstand zu senken. Ich weiß, ist überzogen, aber perspektivisch durchaus denkbar. :D
 

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