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- 13.06.2006
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Hallo, alle miteinander...! Hab zwar schon lange nichts mehr geschrieben, dafür falle ich dieses mal gleich mit der Tür ins Haus.
Folgender Sachverhalt:
An meinem Arbeitsplatz (stationäre Altenpflege, großer privater Betreiber) hängt seit geraumer Zeit ein Schreiben des Betriebsarztes öffentlich für jedermann einsehbar aus. In diesem Schreiben geht unter anderem daraus hervor, bei welchem Mitarbeiter welche Impfung vorgesehen ist. Insbesondere geht es da um die Hepatitis-B Immunisierung mit genauer namentlicher Aufteilung zwischen Erstimmunisierung, Auffrischung, usw.
Meine Fragen:
Viele Grüße
Tim
Folgender Sachverhalt:
An meinem Arbeitsplatz (stationäre Altenpflege, großer privater Betreiber) hängt seit geraumer Zeit ein Schreiben des Betriebsarztes öffentlich für jedermann einsehbar aus. In diesem Schreiben geht unter anderem daraus hervor, bei welchem Mitarbeiter welche Impfung vorgesehen ist. Insbesondere geht es da um die Hepatitis-B Immunisierung mit genauer namentlicher Aufteilung zwischen Erstimmunisierung, Auffrischung, usw.
Meine Fragen:
- Inwieweit darf der Arbeitgeber Kenntnis über den Gesundheitszustand (hier: Immunstatus) seiner Mitarbeiter erlangen?
- Ist es statthaft diese Informationen für jeden einsehbar auszuhängen?
- Kann ein Mitarbeiter wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht die Behandlung durch diesen Betriebsarzt verweigern?
Viele Grüße
Tim