Medikamentenplan

scilla33

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18.02.2007
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Hallo zusammen,

meine Frage an Euch: Muss man auf dem Medikamentenplan auch den Wirkstoff mit angeben? Freue mich auf Eure Antworten.

LG Scilla33
 
Meinst Du so einen Medikamentenplan, wie man ihn den Pat. schreibt und nach der Entlassung mit nach Hause gibt? Dann nein.
 
Wir arbeiten mit dem Med-Plan in zweifacher Ausfertigung.
Das eine Exemplar ist in der Pat-Doku und das andere im Schuhkarton mit den Pillen.
(Die Doku kann ja mal zur Bearbeitung auf der Station sein, oder ein Exemplar begleitet den Patienten bei einer Krankenhauseinweisung.)
Beide Exemplare müssen natürlich absolut identisch sein.

Den Wirkstoffnamen haben wir mit drauf. Und das an erster Stelle !
Wenn der Arzt nicht "aut idem" auf dem Rezept ankreuzt, schickt uns die Apotheke das, was gerade im Angebot ist oder weg muss.
Da läuft der Drucker heiss, wenn Du jedesmal die Dingers neu machen willst.
Auch dem interessierten Patienten oder Angehörigen kann ich so begreiflich machen, dass es das gleiche Medikament - halt nur von einem anderen Hersteller - ist.
(Egal ob es schwimmt oder untergeht wenn er es ins Klo wirft.)
 
Gibt es in Eurem Haus eine entsprechende Dienstanweisung? In dem Fall musst Du Dich daran halten.

Ich halte es aus den Gründen, die Elfriede aufzählt, für sinnvoll; auch im Krankenhaus wird öfter mal ein Präparat gewechselt, weil es billiger ist oder die bisherige Firma Lieferschwierigkeiten hat oder sonstwas. Wenn der Arzt nun nach Präparatennamen anordnet, muss er - was weiß ich - Fortecortin ab- und Dexamethason ansetzen. Das ist unnötig, wenn gleich der Wirkstoff angesetzt wird.
 
Danke -Claudia- !

Wieder einmal eine Steilvorlage.

Der Umgang mit Medikamenten und Med-Plänen muss im QMHB klar geregelt sein.
Wenn hier keine eindeutigen Standards oder Dienstanweisungen sind (die auch nachweislich umgesetzt werden), hat der MDK-Prüfer allen Grund "eine Welle zu schieben".
- Über rechtliche Konsequenzen im Schadensfall mag ich erst garnicht nachdenken. -

Also liebe scilla33 :
QMHB zur Hand (muss jedem MA zugänglich sein), nachlesen; und wenn Dir "Schrieb" nicht genügt oder gefällt, ist es Dein Recht und Deine Pflicht, Dich an Deinen QmB (findest Du im "Organigram") zu wenden, um Klarheit zu bekommen oder anzuregen.
 
Der Umgang mit Medikamenten und Med-Plänen muss im QMHB klar geregelt sein.
Rein interessehalber: Qualitäts-Management- und was bedeuten die beiden anderen Buchstaben? Ich komm nicht darauf ;-)
 
QMHB = QualitätsManagementHandBuch

Darin sind alle Betriebsabläufe verbindlich festgelegt.
Von der Verantwortung der Leitung bis zur Handlungsanweisung, ob man die Klobürste im Uhrzeigersinn oder entgegengesetzt zu benutzen hat.
Der Begriff "Handbuch" ist daher - logischerweise - irreführend.
Bei uns füllt das Teilchen 14 Aktenordner.

Wichtig ist, dass das Dingens jederzeit für alle Mitarbeiter zugänglich sein muss.
Wenn es im PDL-Büro verstaubt, hat (z.B.) die Aushilfsnachtwache keine Chance, mal eben nachzuschauen, wie sie die verstopfte PEG-Sonde wieder gängig bekommt.
Bei dem Umfang dieser Materialsammlung ist natürlich ein gut durchdachtes Inhaltsverzeichnis zwingend. Ebenso eine nachvollziehbare Gliederung.
:besserwisser:
L.G. Frieda
 
Das war lediglich eine Erklärung, warum ich mit der Abkürzung HB nichts anfangen. Für mich war das entweder die Abkürzung für Hämoglobin oder eine Zigarettenmarke :-)

Ich bin auch nicht ganz sicher, ob jeder Betrieb ein Qualitätsmanagement, ob mit Handbuch oder nicht, vorweisen muss.
 
Oh ja -Claudia- ! Das muss er.

Das kannst Du -bei Interesse- im Internet nachlesen.
Suchbegriff: "QPR Ambulant" oder "QPR Stationär"
QPR = Qualitätsprüfungsrichtlinien (des MDK)
Die beziehen sich auf die jährliche Regelprüfung.
Die Richtlinien in den einzelnen Bundesländern
unterscheiden sich nicht grossartig voneinander.
Anlassbezogene Prüfungen können abweichen.
Derzeit ist es dem MDK noch piepe, ob Du das auf
Papier oder "elekdrohnisch" hast.

:besserwisser:
L.G. Frieda
 
Hallo,

wegen der Medikamentensicherheit ist es nicht erlaubt, Wirkstoffe anzusetzen sondern das Arzneimittel muss angesetzt sein. Ebenso ist es auch nicht zulässig die Dosis in mg anzugeben.

Ich persönlich hatte noch nie Probleme wenn ein Medikament von Firma A geliefert wurde und von Firma B im Kardex stand. Problematischer ist, wenn beispielsweise Torasemid AL 5 mg 1-0-0. der Arzt aber wegen der Wirtschaftlichkeit Torasemid 10 mg verordnet hat und 0,5-0-0 eingerichtet sind. Da kommt´s auf die Laune/Einstellung des Prüfers an.

Susanne
 
Natürlich pinselt der Arzt das AZM auf´s Rezept. (setzt es an)
Nur "aut idem" wird höchst selten angekreuzt
Was die Apotheke aber dann liefert, sieht oft ganz anders aus.

Hier geht es darum, wie wir unsere Medikamentenpläne
strukturieren, um "Reibungsverluste" zu vermeiden.
(Die Pläne, die uns die Arztpraxen faxen sind .... ein anderer Thread!)

Tabletten teilen ...
Tja. Die Sparmaßnahme ist nicht unbedingt verkehrt.
Außerdem hat der Arzt - in diesem unseren Lande - die Verordnungsfreiheit.
Allerdings haben wir die Durchführungsverantwortung :
D.h. Wir haben zu schauen, ob diese Tablette überhaupt geteilt werden darf.
- Eine Bruchrille bedeutet z.B. nicht automatisch, dass diese Filmtablette auch
tatsächlich geteilt werden darf. Es kann auch eine "Schmuck- oder Zierrille" sein.
- Auf jeden Fall muss ich mir hier den "Waschzettel" (Packungsbeilage) anschauen.
Gibt der mir nicht die nötigen Informationen, wenden ich mich an die Apotheke.
- Spricht i´was dagegen, die Tablette zu teilen, wende ich mich an den Arzt :
Ich bitte ihn, entweder seine Anordnung zu überdenken/revidieren oder mir eine explizite Anordnung auszustellen (mit Stempel und Unterschrift), dass ich die Tablette teilen soll.
(Erfahrungswert: Eine solche Anordnung schreibt keiner. Aber als Gesprächsargument auf "stell Dich nicht so an" unschlagbar.)

Dokumentation im (eigenen) Medikamentenplan :
In die Spalte "Bemerkungen" o.ä. zum Medikament :
"Teilung lt. Produktinformation/lt. Apotheke(Name)/lt. Arzt(Name) unbedenklich".

@Susanne2807
Auch wenn der Prüfer noch so dringend ein Clist bräuchte ... das ist wasserdicht.
"Angabe im mg unzulässig" --- Stimmt. Auch ein Fehler in den Faxen der Praxen.
Wenn das Faxpapier etwas weicher und saugfähiger wäre, könnte man diese Pläne wenigstens noch an einem "stillen Örtchen" verwenden.

L.G. Frieda
 
wegen der Medikamentensicherheit ist es nicht erlaubt, Wirkstoffe anzusetzen sondern das Arzneimittel muss angesetzt sein.
So kenne ich es eigentlich auch aus meiner Klinikzeit; nur war ich bisher der Meinung, das sei halt hausintern so geregelt. Ein diesbezügliches Gesetz wär mir nicht bekannt.
Ebenso ist es auch nicht zulässig die Dosis in mg anzugeben.
In was denn sonst??
Problematischer ist, wenn beispielsweise Torasemid AL 5 mg 1-0-0. der Arzt aber wegen der Wirtschaftlichkeit Torasemid 10 mg verordnet hat und 0,5-0-0 eingerichtet sind.
Bei uns hieß es mal eine zeitlang bei halben Tabletten, man müsse die andere halbe wegschmeißen und dürfe sie nicht mehr in die Verpackung zurücktun. In dem Fall kann man dann die Wirtschaftlichkeit vergessen....
 
Hallo,

wegen der Medikamentensicherheit ist es nicht erlaubt, Wirkstoffe anzusetzen sondern das Arzneimittel muss angesetzt sein. Ebenso ist es auch nicht zulässig die Dosis in mg anzugeben.

Ein Medikament muss doch exakt bezeichnet sein, da gehört doch die Dosis dazu? Ist doch ein Unterschied ob ich Torasemid 5,10, 20, 40 mg gebe!?
Oder meint ihr das so...., als keine Veordnung mit Torasemid 10 mg-0-10mg, sondern Torasemid 10 mg 1-0-1? Um das nicht erlaubte Teilen von Tabletten zu vermeiden? Das würde Sinn machen....
 
Bei uns hieß es mal eine zeitlang bei halben Tabletten, man müsse die andere halbe wegschmeißen und dürfe sie nicht mehr in die Verpackung zurücktun. In dem Fall kann man dann die Wirtschaftlichkeit vergessen....

Tja. In der ambulanten stelle ich 1xwö. die Tabletten mittels Wochendispenser.
(Im Haushalt des Patienten)
Verabfolgt werden die dann meist von PHK´s mit materieller Qualifikation.

Ist halt `ne andere Baustelle als die Klinik.
Natürlich haben wir dafür Standards und Dienstanweisungen, und der MDK ist zufrieden damit.
 
Tja. In der ambulanten stelle ich 1xwö. die Tabletten mittels Wochendispenser.
Das wäre in der Klinik undenkbar gewesen, da wurden sie z. T. 3 x am Tag umgeändert... :roll:
Und in der ambulanten Intensiv, wo ich jetzt bin, werden sie zumeist direkt gestellt und gleich gegeben.
Läuft halt überall anders.
 
Das wäre in der Klinik undenkbar gewesen, da wurden sie z. T. 3 x am Tag umgeändert... :roll:
Und in der ambulanten Intensiv, wo ich jetzt bin, werden sie zumeist direkt gestellt und gleich gegeben.
Läuft halt überall anders.

Ich kenne das aus meine KH das die Tabletten für 2-3 Tage gestellt werden und bei neuen Anordnungen dann von der ausarbeitenden Kraft dann auch bei den gestellten Tabletten umgeändert wird.
 
Ich kenne das aus meine KH das die Tabletten für 2-3 Tage gestellt werden und bei neuen Anordnungen dann von der ausarbeitenden Kraft dann auch bei den gestellten Tabletten umgeändert wird.
Für 2-3 Tage? Das wäre bei uns absolut undenkbar gewesen.
Bei uns wurde normalerweise immer für den nächsten Tag gestellt (Ausnahme: Neuzugänge, da stellte man i. d. R. ab da, wo der Pat. ins KH kam bzw. wann der zuständige Arzt seine Angaben machte; also z. B. ab Mittag).
Kam eine Änderung, so mußte auf jeden Fall diese für den nächsten Tag umgesetzt werden, z. T. bestanden die Ärzte auch noch drauf, die Tabl. für den selben Tag auch zu ändern... und, wie gesagt, wenn´s blöd lief dieses Spielchen 2-3 mal am Tag :angryfire: ... klar, so kann man seine Arbeitszeit natürlich auch sinnlos verplempern! :mad:
 
Bei uns wird nur einmal am Tag Visite gemacht, also wird in der Regel wenn auch nur einmal am Tag die Medikamente umgestellt.

Und es geht viel schneller wenn man 3 Tablettendispenser auf einmal stellt als 3 mal einzeln da man da jeweils die richtigen Tabletten schon in der Hand hat und sie nicht suchen muss. die paar Tabletten die sich dann ab und zu ändern kosten nicht soviel Zeit wie man einspart.