MAT - Delegationsfähigkeit?

HellBunny

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Hallo liebe MitleserInnen,

unabhängig von der Diskussion über Narkoseführung durch (fachweitergebildetes, erfahrenes) Pflegepersonal interessiert mich eine ganz grundsätzliche Frage:

Was denkst Ihr, inwieweit ist es möglich / rechtlich "safe" eine MAT ("CellSaver") teilweise oder vollständig an das Pflegepersonal zu deligieren?

(ich habe Einiges über die MAT im Netz gefunden - allerdings wenig bzw. gar nichts über die Delegationsfähigkeit. Für Hinweise bin ich selbstverständlich sehr dankbar!)

Viele Grüße

P.s.: Habe die Fragestellung mit Absicht im A/I-Unterforum gepostet, weil sie doch sehr fachspezifisch ist.
 
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was meinst du konkret?? nur das Sammeln oder die retransfusion??

sammeln -> ja
retransfusion -> nein, ausser vitaler notfall

wirklich nen handfesten paragraphen oder sowas wirst du da aber sicherlich nicht finden, wie so oft in unserem Bereich halt ne grauzone.

in der praxis wird es ja ohnehin so sein, dass dein doc neben dir steht.. also seh ich das relativ entspannt, ganz davon abgesehen bin ich mir nicht mal sicher ob bei uns jeder doc überhaupt n MAT eigenständig aufgebaut bekommt ^^

teamwork wie so oft in der anästhesie.
 
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Hallo FLORA.BLEIBT,

das mit dem Teamwork ist völlig klar. Mir ging' es primär um die Frage der Retransfusion - ja ich weiß, Transfusionen sind eine nicht delegierbare ärztl. Tätigkeit. Im Falle der MAT kam ich trotzdem ins Überlegen - wenn das System nicht vom Pat. getrennt wird.. Hmmm. Ich habe jetzt aber nochmal gute Denkanstöße bekommen.

Und das Aufbauen - nein, das kann bei uns auch nicht jeder Doc. :anmachen: Aber wenn Zeit is' dann zeig' ich's denen gerne. :besserwisser:

Herzliche Grüße
 
Um innerhalb des Betriebs Rechtssicherheit zu erhalten = Dienstvereinbarung (Betriebsrat)?!?
 
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Reaktionen: Martin H.
Oder SOP, Leitlinie, Handlungsanweisung ... etc.