Magenspülung
Die Magenspülung ist ein invasiver Eingriff mit unsicherer Effizienz und einer beträchtlichen Komplikationsrate (< 3 % Aspiration). Die Indikation ist daher nach strengen Kriterien zu stellen, und die Durchführung setzt unbedingt entsprechende Erfahrung voraus.
Indikationen
Diese orientieren sich an der Substanz, der eingenommenen Menge und am klinischen Zustandsbild in Relation zum Ingestionszeitpunkt. Ingestion hochgiftiger Stoffe in potentiell lebensbedrohlicher Dosis innerhalb einer Zeitspanne, die noch eine Elimination ausreichender Mengen aus dem Magen gewährleistet (ca. 1 Stunde), bzw. bei fehlender Wirksamkeit (z. B. gegenüber Schwermetallen) von bzw. bei Kontraindikation für Aktivkohle.
Kontraindikationen
- Ingestion korrosiver Substanzen bei geringer Systemtoxizität oder Verdacht auf Ösophagus*oder Magenperforation
- fehlende eindeutige Indikation
- mangelnde technische Erfahrung
Durchführung
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Hinweise
- Magenspülung nur unter endotrachealer Intubation bei Koma Aspirationsgefahr, organischen Lösungsmitteln, Petroldestillaten, schaumbildenden oder korrosiven Stoffen.
- Das Lumen des Magenschlauches muß so weit sein, daß Tabletten oder Dragees etc. ungehindert passieren können (Kind: 9-12 mm, Erw.: 18 mm).
- Bei Verdacht auf Ingestion größerer Mengen und Verklumpungstendenz: röntgenologische bzw. endoskopische Abklärung.
- Aufgrund des beträchtlichen Komplikationsrisikos und einer äußerst limitierten Effizienz, die sehr von einer optimalen Technik abhängt, ist die Magenspülung nur unter stationären Bedingungen zulässig.
- Abklemmung des Schlauches vor Entfernung, um Aspiration zurückfließender Spüllösung zu vermeiden.
- Nach Abschluß der Spülung Instillation von Aktivkohle je nach Indikation.