Leistungszulage

Kaso

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17.10.2019
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Hallo,
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Habe im Internet keine richtige Antwort gefunden..
Folgendes: ich würde bei meinem aktuellen Arbeitgeber gerne mein Gehalt verhandeln in Form einer Leistungszulage, die monatlich gezahlt werden soll. Die Situation auf unserer Station ist eine Katastrophe, viele MA haben in letzter Zeit gekündigt, Betten sind bereits massenhaft gesperrt, viele Zeitarbeiter. Daher denke ich das wäre ein guter Zeitpunkt. Zudem habe ich bereits mehrere Sonderaufgaben und die Leistungsbewertungen waren immer super. Für den Arbeitgeber wäre es ja wesentlich teurer, noch mehr Betten zu sperren bzw Zeitarbeiter zu bezahlen als mir diese Zulage zu zahlen? Lange werde ich sonst sicher nicht mehr dort bleiben, soviel ist klar.
Wie gehe ich das am besten an? Und vor allem wieviel kann man verlangen? Gibt es rechtliche Regulierungen? Würde gerne einiges verlangen, wenn ich höre dass die ZA 1000-1500 Euro brutto mehr verdienen...
Hat das vielleicht selbst schon jemand gemacht?
Danke schon mal im Voraus..

Lg
 
Da musst du schon einiges an Argumenten liefern... Ich denke deine Erfolgsaussichten werden nicht allzu hoch sein.
 
Mein LG hat das gemacht letzte Woche.
Allerdings arbeitet der nicht in der Pflege aber das dürfte keine Rolle spielen.
Er hat gesagt entweder mehr Geld oder ich gehe.
Und sie haben sich darauf eingelassen.
Er hatte auch kein Argument, dass andere mehr verdienen sondern ist nur von seiner eigenen Situation ausgegangen.
Ich würde es vielleicht nicht so krass angehen und direkt mit Kündigung drohen aber warum nicht versuchen.

LG
Antje
 
Allerdings arbeitet der nicht in der Pflege aber das dürfte keine Rolle spielen.
Es spielt sehr wohl eine Rolle, auf welchen rechtlichen Grundlagen ein Arbeitsvertrag beruht. Gilt z.B. ein Tarifvertrag?
 
Mir ging es um die Motivation.
Allerdings sehe ich auch kein Problem in einem Krankenhaus, das an einen Tarif gebunden ist.
Auch da kann mehr gezahlt werden, wenn deine Leistung dementsprechend ist.
Ich zumindest kenne das so.

Wer mehrere Sonderaufgaben ohne entsprechende Entlohnung durchführt, dem ist in meinen Augen nicht
zu helfen.
Was jetzt nicht negativ gemeint ist, falls jemand auf die Idee kommt.
Ich hab nur mehrere Fälle in meinem Umfeld vor Augen wo sozusagen umsonst gearbeitet wird.

LG
Antje
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie sollten wir das Wissen, wenn du nicht schreibst auf welchen rechtlichen Grundlagen dein Arb.verh. besteht?


Hören ist das eine, bist du dir wirklich sicher?
Sonst taugt das als Argument nichts.

Also das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem TVöD-K. So steht es im Arbeitsvertrag. Daher bin ich mir auch unsicher. Ist ja nicht wie in der freien Wirtschaft, da hätte ich schon lange eine Gehaltserhöhung gefordert.. Habe nur nichts gefunden ob es da irgendwelche Limitierungen oder sonst was gibt?
Ja ich weiß, die Chancen stehen nicht gut aber ich möchte es unbedingt probieren. Habe ja in dem Sinn nichts zu verlieren.
Und zur Zeitarbeit, da muss man sich ja nur die Stellenangebote anschauen die es gibt, da sind schon ohne Verhandlung wesentlich bessere Löhne drin. Ich möchte das aber sowieso nicht als Hauptargument verwenden. Habe genug andere ;)
Mich wundert es eigentlich auch dass das nicht mehr Leute versuchen? Überall ist das normal, aber wir sind ja so "sozial".. :/
 
Habe nur nichts gefunden ob es da irgendwelche Limitierungen oder sonst was gibt?
Ja natürlich gibt es die, nämlich den TVÖD an den sich die AG und AN gebunden haben und sich verpflichten nach diesem TV zu bezahlen. Nicht drunter aber auch nicht drüber. Im TVÖD sind die Berufsgruppen definiert und damit ist verbindlich wer in der Berufsgruppe, mit und ohne Fortbildung, wie bezahlt werden muss. Heißt aber auch, dass der AG nicht willkürlich weder weniger, aber auch nicht mehr bezahlen darf.

Heißt dein Ansatzpunkt wären Sonderaufgaben, für die du eine Zulage einfordern könntest. Das müsstest du aber genau Begründen und dass deine Sonderaufgaben eine bestimmte Stundenzahl erfordern, eine extra Fortbildung etc. dass du nur diese Ausübst und sonst keiner Sonderaufgaben hat und das diese über die originären Aufgaben einer GuK hinausgehen. Sonderaufgaben kann der AG dir übertragen in einem bestimmten Rahmen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang zu deiner Tätigkeit stehen.

Da wirds schwierig und du solltest dich mit einem anwalt beraten möglichst mit eine AN freundlichen, also z.B. von der Gewerkschaft.

Aber:
1. Fragen kostet nichts
2. Wenn du drohst z.B. mit Kündigung oder dann mach ichs nicht mehr - dann aber auch mit Konsequenzen, sonst wirds unglaubwürdig.

Und zur Zeitarbeit, da muss man sich ja nur die Stellenangebote anschauen die es gibt, da sind schon ohne Verhandlung wesentlich bessere Löhne drin.
Wenn dem so ist, warum gehen dann nicht mehr in die Zeitarbeit?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn dem so ist, warum gehen dann nicht mehr in die Zeitarbeit?
Ich vermute, weil es von den sonstigen Arbeitsbedingungen abgesehen von der Bezahlung nicht für jeden was ist. Häufig wechselnde Arbeitsbereiche, häufig neue Häuser, neue Stationen, häufig wechselnde Teams... Das ist nicht jedermanns Sache.
 
Hallo,

ich würde es auf jeden Fall versuchen.

Eine Freundin von mir arbeitet in einer Stadt in der der Pflegepersonalmangel extrem ist, auf einer Intensivstation.

Alle Mitarbeiter bekommen dort 800 € Brutto mehr.

Daher hart verhandeln, aber nicht drohen ohne die Konsequenzen zu ziehen
 
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Alle Mitarbeiter bekommen dort 800 € Brutto mehr.
Liegt ein Tarifvertrag vor - welcher?
800€ Brutto/Netto?

Bevor der Eindruck entsteht ich könne bei tarifgebundenen Arbeitgebern das Gehalt verhandeln täuscht sich - deshalb heißt es ja
an den Tarif gebunden - sowohl nach unten wie nach oben.

Zulagen für Extraaufgaben geht immer.

Deshalb bieten auch tarifgebundene Arbeitgeber oftmals bestimmte Vergünstigungen an, wie bezuschusstes Essen, Fahrkosten, Einkaufsgutscheine, verbilligter Medi oder Pflegemitteleinkauf, Wohnungszuschuss, Umzugszuschuss, Prämie nach 1/2/3 Jahren usw. usw. usw.

In Kürze:
Oberbayern - ein Tarif gebundener Arbeitgeber wollte die Gehälter der freien Stellen auf die arbeitenden GuKs aufteilen, da diese ja mehr arbeiten mussten - wurde vom Arbeitsgericht untersagt.
 
Als die restlichen Pflegekräfte im Haus.

Auch in meinem Haus (gibt ebenfalls einen Kirchen Tarifvertrag) läuft viel über Zulagen.

Z.B. Ich habe lange Zeit 50% von der Differenz zur nächsten Entgelt Gruppe als Tätigkeitszulage erhalten.

Irgendeinen Grund gibt es immer ....
 
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Ja natürlich gibt es die, nämlich den TVÖD an den sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gebunden haben und sich verpflichten nach diesem Tarifvertrag zu bezahlen. Nicht drunter aber auch nicht drüber. Im TVÖD sind die Berufsgruppen definiert und damit ist verbindlich wer in der Berufsgruppe, mit und ohne Fortbildung, wie bezahlt werden muss. Heißt aber auch, dass der Arbeitgeber nicht willkürlich weder weniger, aber auch nicht mehr bezahlen darf.
Stimmt nicht; es gibt z. B. das Günstigkeitsprinzip:
(Ab Min. 2:20 interessant).
 
Entschuldige, aber das hat doch sowas von gar nichts mit diesem Beispiel zu tun.
Das Günstigkeitsprinzip greift doch hier gar nicht.
Ein tarifgebundener Arbeitgeber MUSS die Gehaltsgruppe zahlen, die für die Berufsgruppe in der Tätigkeit - und wie ich oben schon mehrfach geschrieben habe nicht weniger darauf habe ich einen gesetzlichen Anspruch
aber
und das ist die andere Seite der Medaille
auch nicht MEHR
und wie schon mehrfach angemerkt, dann können Umwege über diverse Zulagen gefunden werden.
Aber auch diese sind, zumindest im TVÖD, nicht einfach aus der hohlen Hand einfach bezahlbar und müssen schon eine Begründung haben. Da muss man halt ein wenig erfinderisch sein - wo ein Wille...
 
Aber auch diese sind, zumindest im TVÖD, nicht einfach aus der hohlen Hand einfach bezahlbar und müssen schon eine Begründung haben

Die Begründung ist leicht gefunden.

Wenn bei fehlenden Intensivkapazitäten einem Haus droht seinen Status als Schwerpunktversorger und die damit verbundenen Zulagen zu verlieren...

Zudem wird die Pflege Dank Ppsg komplett refinanziert
 
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Ja da hast du sicherlich Recht,
nur dass das keine Begründung aus tarifrechlicher Sicht ist.
Ich muss dies aus Sicht der tarifrechtlichen Regelungen begründen, also eine Zulage die im Tarifvertrag steht und die auf diese Situation hinargumentieren kann und mir der Arbeitgeber und dessen Arbeitgeberverband in letzendlicher Konsequenz abnimmt.
Wird funktionieren, so wie nux vomica schreibt, wenn nicht allzu hoch ist und der Vorgesetzte nicht allzu doof anstellt.

Wenn ich allerdings mit so an meine PDLs zurückerinnere und so manche im Amt vor meinem geistigen Auge sehe, dann sehe ich schwarz, da diese oft eine zu schlechte Ausbildung hatten und keine bis wenig Ahnung von den tieferen Regelungen eines TVÖD.
 
Entschuldige, aber das hat doch sowas von gar nichts mit diesem Beispiel zu tun.
Das Günstigkeitsprinzip greift doch hier gar nicht.
Soso. Und mit welcher Begründung?
Hier hab ich noch was gefunden:
 
Ach ne, lass gut sein.
Es geht hier in diesem thread um eine Höhergruppierung im TVÖD-K und was dieser zulässt und nicht was der Herr Gabler in seinem Lexikon als theoretische Möglichkeit stehen hat und evtl. auch grunsätzlich u.U. möglich sein könnte.

Das Leben ist manchmal sowas von kronkret.

Die Argumente sind getauscht und wer von uns zwei nun Recht hat oder nicht ist sowas von wurscht für die Threaderstellerin.

Ich denke kaso hat ein paar Ansatzpunkte an denen sie weiter machen kann und ihre Argumentation berichtigen, verändern oder erweitern und präzisieren kann.

Kaso viel Erfolg, berichte mal was rausgekommen ist und warum.