Das Bundeskabinett hat am 29. Juli schärfere Regeln gegen Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Ärzte oder Pflegekräfte, die sich – zum Beispiel von der Pharmaindustrie – bestechen lassen, müssen fortan mit empfindlichen Strafen rechnen. Das regelt zukünftig der geplante neue Paragraf 299a des Strafgesetzbuches (StGB).
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