Kopien von Krankenunterlagen

ludmilla

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Ein Bekannter von mir hat im Krankenhaus Kopien seiner Patientenakte/Krankendokumentation angefordert. Als Antwort hat man ihm ein vorgefasstes Schreiben zugesandt um dies zu beantragen, sowie die Zusage der Kostenübernahme für die Kopien. Soweit ist dies ja nachvollziehbar und soweit ich weiss auch rechtens.

In diesem vorgefassten Antrag gibt es allerdings einen Absatz, worin man die behandelnden Ärzte, sowie die zukünftigen an Behandlung beteiligten Ärzte von Extern von der Schweigepflicht entbinden soll. Ist das rechtens? Die Kopien gehen doch an den betreffenden Patienten, warum soll man dan die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben?
Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank schon mal.
Gruß
Ludmilla
 
Befunde, Krankenakten und Dokumentation ist immer Patienteneigentum... Viele Anstalten haben so einen Blödsinn... Der vorgefasste Antrag ist Papierverschwendung... Zur Not und im Härtefall, Patientenanwalt...

Edit: Gesetzlich ist das in Deutschland anders, habe gelesen die Dokumentation muss nicht herausgegeben werden, wenn nur in Kopie und Kosten übernimmt der Patient... also passt das in Deutschland.
 
Zuletzt bearbeitet:
In diesem vorgefassten Antrag gibt es allerdings einen Absatz, worin man die behandelnden Ärzte, sowie die zukünftigen an Behandlung beteiligten Ärzte von Extern von der Schweigepflicht entbinden soll. Ist das rechtens? Die Kopien gehen doch an den betreffenden Patienten, warum soll man dan die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben?
Ludmilla
Woher soll die Klinik wissen, was der Patient mit den Unterlagen vor hat? Somit sehe ich die Entbindung von der Schweigepflicht als ok an.
 
In diesem vorgefassten Antrag gibt es allerdings einen Absatz, worin man die behandelnden Ärzte, sowie die zukünftigen an Behandlung beteiligten Ärzte von Extern von der Schweigepflicht entbinden soll. Ist das rechtens? Die Kopien gehen doch an den betreffenden Patienten, warum soll man dan die Schweigepflichtsentbindung unterschreiben?
Ludmilla
Woher soll die Klinik wissen, was der Patient mit den Unterlagen vor hat? Somit sehe ich die Entbindung von der Schweigepflicht als ok an.
 
Grundsätzlich hat ein Patient Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte (810 + 811 BGB). Hingegen hat er keinen Anspruch auf Übersendung der Unterlagen. Vielmehr geht man davon aus, dass es sicherer ist, die Akten vor Ort einzusehen, und sich dann Kopien anfertigen zu lassen (gegen Kostenerstattung). Gibt es eine VEreinbarung zwischen Arzt und Patient, dass die Unterlagen zugesendet werden, so ist dies durchaus möglich.
Eine Schweigepflichtsentbindung ist nur dann vonnöten, wenn ein Dritter die Unterlagen anfordert (z.B. eine Versicherung). Bei dieser speziellen Schweigepflichtsentbindungserklärung jedoch betrifft dies auch zukünftige Untersuchungen und Behandlungen. Es ist fraglich, wem gegenüber der Arzt von der Schweigepflicht entbunden wird.

Interessanter Artikel zum Thema : Deutsches Ärzteblatt: Krankenunterlagen: Wer darf Einsicht nehmen?
 
Der Antrag ist Standard und wird wahrscheinlich in gleicher Form zur Herausgabe an Dritte verwendet, deswegen der letzte Absatz (also z.B. beantragt dein Hausarzt die Kopien,...).

Edit: Gesetzlich ist das in Deutschland anders, habe gelesen die Dokumentation muss nicht herausgegeben werden, wenn nur in Kopie und Kosten übernimmt der Patient... also passt das in Deutschland.
Die Akten sind und bleiben Eigentum des Krankenhauses, er ist sogar dazu verpflichtet, sie im Original für 10 Jahre aufzubewahren. Es gibt ein Recht auf Einsichtnahme und Herausgabe von Kopien gegen Auslagenersatz (§ 630g BGB), dieses Recht kann eingeschränkt werden, wenn "erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen." In psychiatrischen Kliniken wird davon gelegentlich Gebrauch gemacht.

Edit: War wohl zu langsam :biggrin:

Ben
 
Woher soll die Klinik wissen, was der Patient mit den Unterlagen vor hat?
das wäre, meines Erachtens irrelevant, da eine generalistische Schweigepflichtsentbindung nicht rechtens ist, und somit in der Schweigepflichtentbindung ein Personenkreis (z.B. weiterbehandelnde Ärzte) genannt sein muss.
Es gibt Grundsätzlich keine Schweigepflichtsvereinbarung zwischen Patient und Arzt (das wäre aus Absurd, wenn ich den Arzt erst von der Schweigepflicht entbinden müsste, bevor er mir Auskunft über meinen Gesundheitszustand geben dürfte.)
Auch ein Arztbericht, den ich von meinem Arzt erhalte ist nicht mit einer Schweigepflichtsentbindung gekoppelt.
 
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Woher soll die Klinik wissen, was der Patient mit den Unterlagen vor hat? Somit sehe ich die Entbindung von der Schweigepflicht als ok an.
Was die betreffende Person über den eigenen Gesundheitszustand weitergibt, auch in Form der krankenunterlagen, ist doch seine Sache. Das entscheidet er doch selbst. Das kann doch nicht Grund sein allen behandelnden und zukünftig behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden.

@all
Danke schon mal für eure Beiträge! Es ging mir in erster Linie um die Schweigepflichtentbindung, ansonsten kenne ich die rechtlichen Grundlagen! Danke
 
Also mir kommt es auch so vor, als ob das mit der Entbindung von der Schweigepflicht totaler Irrsinn ist. Wie DirkK schon gesagt hat: wo wäre denn der Sinn, wenn man den Arzt erst von seiner Schweigepflicht entbinden müsste, damit man über den eigenen Gesundheitszustand informiert wird? Also das würde ich nur unterschreiben, wenn man mir einleuchtende und nachvollziehbare Gründe dafür nennen würde. So macht das ja keinen Sinn.
 
Was mir eben auch sehr seltsam anmutet, dass man auch alle zukünftig behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbindet mit dieser Erklärung. Aber gut, mein Bekannter hat jetzt einen Musterbrief aufgesetzt, die Kostenübernahmeerklärung der Kopien unterschrieben und eine Frist gesetzt, ohne Schweigepflichtentbindung. Wir warten jetzt ab!

Liebe Grüße
Ludmilla
 
Ja das finde ich auch total seltsam und da frage ich mich auch, was der Sinn sein soll. Aber ich finde ihr seid mit der Situation jetzt gut umgegangen. Mehr als abwarten bleibt euch ja dann auch nicht übrig. Ich drück weiterhin die Daumen,

Viele Grüße
 
Hallo,

wahrscheinlich handelt es sich um ein Standartformular. Privatversicherte müssen eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichen, damit der medizinische Dienst der Privatkasse die Unterlagen einsehen darf.

Möglicherweise möchte sich die Klinik auch absichern, falls der Pat. seine Kopien weitergibt, es nach gewisser Zeit bereut und jemandem die Schuld geben möchte. Keine Ahnung...
 
Hallo,

wahrscheinlich handelt es sich um ein Standartformular. Privatversicherte müssen eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichen, damit der medizinische Dienst der Privatkasse die Unterlagen einsehen darf.

Möglicherweise möchte sich die Klinik auch absichern, falls der Pat. seine Kopien weitergibt, es nach gewisser Zeit bereut und jemandem die Schuld geben möchte. Keine Ahnung...

Das müssen die gestzlich Versicherten auch im Rahmen der Begutachtungen, dennoch geben die Leute ja keine Schweigepflichentbindung auch für zukünftige Behandlungen.

Und mal überspitzt ausgedrückt, darf ich mit meinen Unterlagen nicht tun was ich will?
 
Und mal überspitzt ausgedrückt, darf ich mit meinen Unterlagen nicht tun was ich will?
Ja und nein. Sie können datenschutzrechtlich kritische Informationen enthalten oder urheberrechtlich geschützt sein, dann wäre zumindest - beispielsweise eine Veröffentlichung - rechtswidrig, weil dadurch Rechte Dritter verletzt würden (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht etc.).
 
Ja und nein. Sie können datenschutzrechtlich kritische Informationen enthalten oder urheberrechtlich geschützt sein, dann wäre zumindest - beispielsweise eine Veröffentlichung - rechtswidrig, weil dadurch Rechte Dritter verletzt würden (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht etc.).
Aber wenn ein Patient seine eigenen Unterlagen weiter gibt:Wer soll da denn Dritter sein? Wenn ich beispielsweise meine Patientenunterlagen ins Internet stelle, ist es mein Problem...vorausgesetzt da stehen keine Namen anderer(Ärzte. Z.B) mit drauf.
 
Aber wenn ein Patient seine eigenen Unterlagen weiter gibt:Wer soll da denn Dritter sein? Wenn ich beispielsweise meine Patientenunterlagen ins Internet stelle, ist es mein Problem...vorausgesetzt da stehen keine Namen anderer(Ärzte. Z.B) mit drauf.
Eben. Und das ist zumeist der Fall, also müsste großzügig geschwärzt werden. Das kann auch krankenhausinterne Informationen oder Unterschriften betreffen. Die Verlage, welche Vorlagen zur Nutzung den KH überlassen, besitzen zudem ein Urheberrecht auf Werke, sowie das KH auf eigene Werke und Grafiken (Krankenhauslogo, Berichte/Gutachten, Schriftstücke etc. pp.). Für die private Nutzung ist das alles kein Problem. Spätestens bei der Veröffentlichung von ungeschwärzten Unterlagen kann es aber unter Umständen Schwierigkeiten geben.
 
Guten Morgen,

wollte mal aufgrund meiner gestellten Frage den aktuellen Sachstand mitteilen.
Nachdem der Klinik ein Musterschreiben zur Übersendung der Krankenunterlagen zugesandt wurde und zugesichert wurde, dass die Kopie-Kosten übernommen werden. hat die Klinik innerhalb weniger Tage die Unterlagen zugesandt...., so ganz ohne zuvor geforderte Schweigepflichtentbindung.
So weit so gut!
Ich finde jedoch noch immer sehr merkwürdig und frage mich was das soll, dass man in dem Standardformular der Klinik diesen Passus hat, viele Leute geben so einfach eine generalisierte Schweigepflichtentbindung auch für zukünftige Behandlungen!
Schönen Sonntag
Ludmilla