Kontrakturenprohpylaxe

Tracye

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26.01.2021
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Beruf
Altenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Intensivpflege
Hallo,

ich habe eine Frage die mich schon länger beschäftigt.

Inwieweit verschwimmt die Aufgabe der Kontrakturenprohpylaxe zwischen Therapeut und Pflegekraft.

Ich kenne das so das wir als Pflegekräfte die Kontrakturenprophylaxe in unsere Pflege miteinbinden. Bewegung der Gelenke bei der Körperpflege.

Muss eine Pflegefachkraft bei aktive Bewegungsübungen mit Patienten durchführen oder ist dafür nur der Therapeut zuständig?

Grüße
 
Hm.
Ich kenne auch nur die eingebundene Kontrakturenprophylaxe, zum Beispiel bei der Körperpflege, aktiv und passiv. Aktiv bedeutet in diesem Fall, dass der Patient selbst in der Lage ist, die Übungen durchzuführen. Das sind aber mehr Kleinigkeiten, wie bspw. die Füße kreisen lassen oder Ähnliches. Bei bettlägerigen Patienten kommt die entsprechende Lagerung zur Vermeidung von Kontrakturen hinzu.
Eine wirklich aktive Prophylaxe in Form von spezifischen Übungen, also auch das gezielte Beugen oder Strecken von Gelenken haben bei uns ausschließlich die Physio-Therapeuten übernommen, das ist immer Aufgabe des Fachpersonals gewesen. Auch, wenn ich die Erkrankungen kennen mag, so vermag‘ ich nicht zu wissen, bis zu welchem Grad ich die Gelenke durch bewegen kann oder darf oder in wie weit ich Gelenke, Bänder, Sehnen und Muskulatur belasten kann. Lediglich auf direkte Anleitung und Anweisung eines Physios haben wir das gemacht, aber das waren auch eher die Ausnahmen.
 
Also kurzum, ich glaube, das aktive „Durchbewegen“ und spezifische Übungen sind Aufgabe des Therapeuten.
Prophylaxe bei der Körperpflege und bei der Lagerung, das fällt in den pflegerischen Aufgabenbereich.
 
Muss eine Pflegefachkraft bei aktive Bewegungsübungen mit Patienten durchführen oder ist dafür nur der Therapeut zuständig?
Das ist eins der typischen Aufgabenfelder, wo sich pflegerische und therapeutische Bereiche überkreuzen.Es spricht nichts dagegen, daß wir (Pflegekräfte) das auch machen.
Wie weit durchbewegen: Nicht so, daß es schmerzt; keine ruckartigen Bewegungen; Vorerkrankungen berücksichtigen (z. B. OPs, Osteoporose).
Im Zweifelsfall die Therapeuten fragen, die meisten zeigen gerne Übungen.
 
Lediglich auf direkte Anleitung und Anweisung eines Physios haben wir das gemacht, aber das waren auch eher die Ausnahmen.
Noch eine Bemerkung hierzu:
Kein Therapeut ist uns weisungsbefugt. Wir bewegen uns auf Augenhöhe.
D. h., man muss keine „Anweisungen“ eines Therapeuten befolgen, sei es, daß man unsicher ist, ob die Übung dem Patienten schadet, sei es, weil es einem selbst schadet, oder sei es, daß man aus pflegefachlicher Sicht Bedenken hat.
Aber grade im Bereich der ambulanten Intensivpflege hat man doch viel Zeit und kann solche Übungen zum Wohl des Patienten durchführen, vor allem an den Tagen, wo kein Therapeut kommt.
 
Kein Therapeut ist uns weisungsbefugt. Wir bewegen uns auf Augenhöhe.
So war es auch nicht gemeint, ich meinte lediglich den Umstand, dass uns die Therapeuten den Übungsvorgang zeigten, wir also eine Anleitung erhielten, sie uns erklärten, wie die Vorgehensweise ist und wir eben diese Übung oder den Bewegungsablauf integrieren konnten in unsere Pflegeprozesse. Und das alles mit dem Hintergrund, dem Patienten eine häufigere Prophylaxe zu kommen zu lassen, als einmal kurz täglich oder eben nur wenige Male die Woche. Das halte ich durchaus für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Allerdings kann ich auch nur für den stationären Ablauf im Krankenhaus sprechen.
 
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@LaMäus
Ok, wir verstehen uns... ;)
Kenne die Zusammenarbeit mit den Therapeuten auch so, wobei im Klinikbereich oft der Zeitmangel leider dagegen spricht, solche Übungen durchzuführen. In der amb. Intensivpflege kein Problem.
 
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:-) Ich hab‘ mich aber auch missverständlich ausgedrückt, die Begrifflichkeit „Anweisung“ ist da vielleicht auch nicht so passend gewesen.

Ja, das war und ist ja leider immer das Problem. Die KollegInnen der Physio sind auch ständig unterbesetzt und arbeiten am Limit. Wie wir alle.

Das ist natürlich schön, wenn in der ambulanten Int.-Pflege mehr Zeit dafür ist. Sicherlich ist es dann auch wieder möglich in Absprache, wenn man entsprechend angeleitet wurde seitens der Therapeuten, so manche Übungen/Prophylaxen eigenhändig durchzuführen, das kommt ja dem Patienten/Bewohner zu Gute.
Wie Martin schon sagte, da überkreuzen sich die Aufgabenfelder dann.
 
Ich arbeite in der Reha, da gehen Therapie und Pflege sowieso fast nahtlos ineinander über. Teilweise werden Dinge in der Therapie initiiert und dann in der Pflege geübt, z.B. bei Transfers oder beim Training der Selbstversorgungsfähigkeit. Und dazu gehören auch alle Elemente der Kontrakturenprophylaxe. Passives Durchbewegen machen wir in der Pflege, die Therapeuten in der Therapie ebenfalls (aber nicht täglich, da sie auch andere Dinge erarbeiten). Aktive Bewegungsübungen kann man auch super in die Pflege einbauen (ist natürlich immer vom Patienten abhängig). Wenn ich den Patienten bitte, aktiv den Arm zu strecken, wenn ich den Ärmel eines Oberteils anziehen will, hat er die Streckung trainiert und damit schon die Minimalversion an Kontrakturenprophylaxe gegen eine Flexionskontraktur im Ellbogen erhalten. Stehtraining wird auch in der Therapie erarbeitet und dann überwiegend durch die Pflege durchgeführt (Spitzfußprophylaxe und Prophylaxe von Hüft- und Kniebeugekontrakturen). Passives Bewegen mittels Motorschiene o.ä. ist auch gemeinsames Metier. Das Gerät wird von den Therapeuten eingestellt und dann von den Pflegekräften eingesetzt. Ähnlich ist es bei der Schienenversorgung. Auch da sprechen Therapeuten, Ärzte, Pflege und Orthopädietechniker in der Regel gemeinsam darüber, was die beste Versorgung für den jeweiligen Patienten ist. Die Anpassung machen Therapeuten und Orthopädietechniker, und dann im Alltag die Schienen an- und ausziehen tun wir Pflegekräfte.