Kontaktpflege

fabiola

Junior-Mitglied
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04.02.2011
Beiträge
38
Ich wollte mich mal erkundigen, ob es eine Rechtsgrundlage gibt, die es einem verbietet nach dem Ausscheiden aus einem Betrieb, amb. Pflegedienst, weiterhin Kontakt zu ein paar liebgewonnenen Patienten zu halten, ohne diese abzuwerben, versteht sich. Ist es relevant, wo ich anschliessend beschaeftigt bin, also erneut bei einem amb. Pfledienst oder an der Supermarktkasse? Gruss, Fabiola
 
Privatleben ist Privatleben oder?

Wer sollte dir das verbieten können???

meiner Meinung nach: NIEMAND!

mfg
 
Hallo fabiola!!

Zu wem du privaten Kontakt hast, geht doch niemanden etwas an.:hippy:

Solange du dich daran hälst und wirklich niemanden abwirbst, ist es vollkommen egal, wen du besuchst.:)

Wie das rechtlich ist, weiss ich nicht, aber das sagt mir mein "gesunder Menschenverstand".:)

LG opjutti