Ich wollte mich mal erkundigen, ob es eine Rechtsgrundlage gibt, die es einem verbietet nach dem Ausscheiden aus einem Betrieb, amb. Pflegedienst, weiterhin Kontakt zu ein paar liebgewonnenen Patienten zu halten, ohne diese abzuwerben, versteht sich. Ist es relevant, wo ich anschliessend beschaeftigt bin, also erneut bei einem amb. Pfledienst oder an der Supermarktkasse? Gruss, Fabiola