Resigniert
Poweruser
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Das ganze Theater/Aufregung ging nur darum, das die Beweissicherung verweigert wurde. Mit der Begründung: danach würde die Patientin ja wohl nach der "Pille danach" fragen. Aber die hatte sie schon von ihrer Gynäkologin. Diese konnte allerdings die Beweissicherung nicht vornehmen.
Unabhängig davon das katholische Kliniken nicht wissen wie die "Pille danach" wirkt, kann die Herausgabe dieser, ohne einen Skandal auszulösen, selbstverständlich verweigert werden.
Aber das Verweigern einer Beweissicherung ist ja eine Behinderung einer Strafverfolgung, oder?
Unabhängig davon das katholische Kliniken nicht wissen wie die "Pille danach" wirkt, kann die Herausgabe dieser, ohne einen Skandal auszulösen, selbstverständlich verweigert werden.
Aber das Verweigern einer Beweissicherung ist ja eine Behinderung einer Strafverfolgung, oder?