Jobmöglichkeit für alleinerziehende Kinderkrankenschwester?

Kerki

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Stuttgart
Beruf
Kinderkrankenschwester
Hallo alle zusammen:)
Ich hab im Moment ein ziemlich großes Problem und hoffe einfach, dass mir jemand von Euch helfen kann!
Ich bin von Beruf Kinderkrankenschwester, habe ca. 1,5 Jahre Berufserfahrung im KH und bin jetzt alleinerziehend. Im letzten Jahr habe ich mein Studium fortgeführt, mußte aber jetzt leider abbrechen, da ich es mir einfach nicht mehr leisten kann:-(
Nun suche ich dringend einen Job. Dazu muß ich noch sagen, dass ich niemanden für die Betreuung meiner Tochter habe(also fällt 3-Schichtsystem aus), da alle Verwandten weit weg wohnen. Aber dafür besucht sie eine Ganztagsschule von 7.30 bis 17.00.
Hat jemand von Euch ein ähnliches Problem und kann mir vielleicht ein wenig von seinen Erfahrungen erzählen?
Ich denke, dass ein ambulanter Pflegedienst eine Möglichkeit wäre, bin aber sehr unsicher ob dies leichter zu organisieren ist.
Bitte um viele Antworten und danke Euch schon jetzt! :-)
 
Das kommt ganz auf den Ambulanten Dienst an. Wenn die PDL bereit dazu ist, dich nur im Frühdienst (ab 8.00 Uhr) einzusetzen, und dich aus den Rufbereitschaften rausnimmt, dazu dich keinen Wochenenddienst fahren läßt, dann ja. Sorry, vielleicht habe ich dich auch jetzt etwas falsch verstanden, aber ich denke, das sind die Probleme, die auf dich zukommen werden, oder?

Aber diese Stellen sind rar gesäht. Vielleicht ist eher die Tagespflege dann etwas für dich, da brauchst du zumindest nicht am Wochenende arbeiten.

Oder vielleicht nimmt ja auch eine Mutter eines Klassenkameraden gegen eine kleine Aufwandsentschädigung oder entsprechenden Freundschaftdienst dein Kind dann mal abends mit, wenn du Spätdienst hast.

(Wenn ich Bezahlung oder Entgeld schreiben würde liese sich hier sehr schnell Schwarzarbeit vermuten, und das wollen wir doch alle nicht...)

Ich drück dir auf jedenfall die Daumen

lg Cassy
 
Hallo,
gibt es an der Ganztagsschule keine Frühbetreuung ab 6.00 Uhr?
Es wäre sicherlich von Vorteil, wenn du schn nicht am WE arbeiten kannst, dass du morgens zu Schichtbeginn da bist.
Was ist denn mit dem Vater des Kindes, kann der nicht regelmäßig Wochenenden abdecken? Das hat mein Exmann auch gemacht.
Wie alt ist denn das Kind?
Ambulante Dienste suchen immer und deshalb denke ich hast du da auch gute Chancen etwas zu finden.Es sollte nur nicht so klingen, dass der Arbeitgeber das Gefühl bekommt, dass du gerne arbeiten willst, aber die Verantwortung für die Betreuung sollte doch der AG tragen....
Das ist einfach wichtig.Ich meine das nicht böse, sondern ich schreibe aus Erfahrung durch eine Vielzahl von erlebten Vorstellungsgesprächen.Du bist in erster Linie verantwortlich und musst vorher alle Möglichkeiten abchecken, sodass du eine gute Basis hast.
Ich habe halbtags / dreiviertel gearbeitet und hatte z.b. eine Schülerin für den Nachtdienst bzw. Frühdienst bei mir zu Hause.Sie schlief bei mir wenn ich ND hatte bzw FD und nach dem ND brachte ich mein Kind zur Schule und hatte ich FD dann sie.
Viel Glück
LG
papu
 
Eventuell auch möglich: Funktionsbereich eines Krankenhauses (Endoskopie, EKG) oder eine Arztpraxis. Ansonsten kann ich mich der Empfehlung von ycassyy anschließen. Frag mal bei den Müttern von Schulkameraden oder anderen Frauen deines Bekanntenkreises rum, wer dich unterstützen kann. Muss ja nicht gegen Bezahlung sein, sondern kann auf Gegenseitigkeit beruhen.
Viel Glück!
 
Danke für deine Antwort:-)
Wenn ich mir das so durchlese, scheint es mir ja fast unmöglich, überhaupt wieder arbeiten zu können...bin ein bißchen deprimiert. Aber das vergeht wieder:-)
Hab mich auch schon in verschiedenen Tageskliniken beworben-vielleicht bekomm ich da ja eine Chance...
 
Die Idee mit den Arztpraxen ist auch sehr gut.

Aber noch eine Frage, die im Vorstellungsgespräch bestimmt kommt: Wer kümmert sich während der Ferien um dein Kind? Die Ferien sind insgesamt 12 Wochen, du wirst aber nur max 6 Wochen Urlaub haben?

Noch ein Tipp: Bei dem Thema Kinderbetreuung wenn das Kind krank ist solltest du dir auch was einfallen lassen. Wenn das aber nicht klappt, dann stehen dir jedes Jahr 10 Tage Kindkrank zu

lg Cassy
 
Hallo,

alleinerziehende haben 20 Tage pro Kind im Jahr, die sie sich Kind krank melden können.
Es gibt dann aber Geld von der Krankenkasse und nicht vom Arbeitgeber.Außerdem müssen alleinerziehende vom Nachtdienst freigestellt werden.Dies ist bis zum 12ten Lebensjahr des Kindes möglich.Das ist gesetzlich geregelt, solltest du aber bei einem Gespräch und in der Probezeit nicht gleich einfordern.
Wie alt ist denn nun dein Kind?
Ich verstehe nicht, warum du denkst, dass es nicht möglich ist etwas zu finden.Wie gesagt ich habe halbtags (circa 10-13 Tage im Monat) gearbeitet und es auch hinbekommen.Zudem habe ich mich mit anderen alleinerziehenden Müttern zusammengetan, sodass es immer eine Möglichkeit gab.
LG
papu
 
Ja, sehe ich auch so. Es gibt Stellen, vielleicht nicht im KH, sondern im Pflegeheim oder in der ambulanten Pflege und es gibt PDLer, mit denen man reden kann und die Ausnahmen ermöglichen.
In dem Haus in dem ich schon vor der Schwangerschaft gearbeitete habe, durfte ich, als mein Sohn in den Kindergarten kam, im Zwischendienst arbeiten (bei 75% 8:00-14:15). Bevor er im Kiga war habe ich dort als Dauernachtwache mein Geld verdient.
 
Hallo,

alleinerziehende haben 20 Tage pro Kind im Jahr, die sie sich Kind krank melden können.
Es gibt dann aber Geld von der Krankenkasse und nicht vom Arbeitgeber.Außerdem müssen alleinerziehende vom Nachtdienst freigestellt werden.Dies ist bis zum 12ten Lebensjahr des Kindes möglich.Das ist gesetzlich geregelt, solltest du aber bei einem Gespräch und in der Probezeit nicht gleich einfordern.
Wie alt ist denn nun dein Kind?
Ich verstehe nicht, warum du denkst, dass es nicht möglich ist etwas zu finden.Wie gesagt ich habe halbtags (circa 10-13 Tage im Monat) gearbeitet und es auch hinbekommen.Zudem habe ich mich mit anderen alleinerziehenden Müttern zusammengetan, sodass es immer eine Möglichkeit gab.
LG
papu


Dass alleinerziehende Mütter vom Nachtdienst freizustellen sind,halte ich für ein Gerücht...wo steht denn das??:eek1:
 
...und nachwas:
wie sieht es mir der Betreuung in den Ferien und an Feiertagen aus??
In dem Job als alleinerziehende Mutter klar kommen,ist nicht einfach...aber machbar.Nur sollte im Vorfeld genau geklärt sein,wie das Kind versorgt ist.
Aber vielleicht wäre ja eine Arztpraxis wirklich das Richtige für Dich?Gut,das Gehalt wird nicht so "üppig"ausfallen,wie im KH,dafür hast Du aber keinen Schichtdienst,Feiertage und Wochenenden frei....denn an denen muss das Kind ja auch sonst irgendwie versorgt sein...

Alles Gute und viel Glück bei Deiner Suche:kloppen:
 
Hallo mutters-Kind,
das ist kein Gerücht, da es bei uns bei mehreren Kolleginnen praktiziert wird.
Zu meiner Zeit gab es diese noch Regelung nicht.
Man muss nachweisen, dass man alleinerziehend ist, dann brauch man bis zum 12ten Lebensjahr des Kindes keinen Nachtdienst mehr zu machen.
Ich finde gerade das Gesetz nicht.
Die AG machen dies natürlich nicht puplik, versteht sich von selbst warum.
Allerdings wäre mir eine spätdienstbefreiung lieber gewesen.Nächte kann man gut organisieren.
Ich gucke heut abend, dass ich den text finde.
LG
papu
 
Hm...also,meine Tochter ist 12,ich bin definitiv alleinerziehend.... und ich mache seit sieben Jahren den vollen Schichtdienst...und habe ehrlich gesagt noch von keinem Gesetz gehört,welches vom Nachdienst befreit:gruebel:
Ist es vielleicht eher eine interne Regelung???

:kloppen:
 
also, meine Tochter ist 8 und geht zwar in den Hort der Schule, aber da bginnt die Betreuung erst um 7.30 :(
Und mein Exmann hält sich aus der Betreuung total raus.
Wahrscheinlich ist es bei mir ein grundsätzliches Problem, dass ich keine andere Mama um Hilfe bitte-obwohl ich auf andere Kids gerne und oft aufpasse.Wahrscheinlich sollte ich das mal ändern...
In Arztpraxen hab ich mich auch schon beworben, auch in Tageskliniken, Altenheimen,...
Die Ferienbetreuung bekomm ich meistens ganz gut hin-da geht meine Tochter entweder auf die Jugendfarm oder ins Jugendhaus und ich denke schon, dass ich auch bis zu 4 ND im Monat machen könnte-da müßt ich sie eben zu meinen Eltern fahren, die in Karlsruhe wohnen-aber das würd hoffentlich gehen.
Hat von euch jemand Erfahrung damit gemacht, sich Hilfe bei der Betreuung vom Jugendamt zu holen?Hab mal gehört, dass sie manchmal Zuschüsse für Tagesmütter zahlen-stimmt das?
 
Wahrscheinlich ist es bei mir ein grundsätzliches Problem, dass ich keine andere Mama um Hilfe bitte-obwohl ich auf andere Kids gerne und oft aufpasse.Wahrscheinlich sollte ich das mal ändern...

Das solltest du auf jeden Fall ändern ! Was ist denn schon dabei ?

Hat von euch jemand Erfahrung damit gemacht, sich Hilfe bei der Betreuung vom Jugendamt zu holen?Hab mal gehört, dass sie manchmal Zuschüsse für Tagesmütter zahlen-stimmt das?

Das ist richtig, du bekommst einen Zuschuss. Meine Freundin ist seit Jahren allein erziehend und arbeitet auch volle Schichten, aber nur weil sie jede Hilfe auch gerne annimmt.
 
Hallo Mutters-kind,
ich habe es gefunden.Der AG muss es sogar tun.Allerdings kann er eine eidesstattliche Erklärung verlangen, dass die/derjenige wirklich alleinerziehend ist.In der Realität kann die Erfüllung dieses Anspruches aber bedeuten, dass man dann eine andere Stelle innerhalb des Hauses antreten muss, da evtl. zuviele alleinerziehende bereits auf der Station sind oder Kollegen aus anderen Gründen bereits befreit, sodass der Dienstplan nicht mehr gewährleistet wäre.Gibt es schon seit 1994....mir hat es auch keiner gesagt und neben der Schülerin die bei mir schlief, hatte ich meine Kinder auch oft mit und die haben dann im Arztzimmer geschlafen :freakjoint:...geht heute alles nicht mehr!Bei uns waren eine alleinerziehende Mutter, die SPL und die stellvertretende SPL (alter 60) nicht im Nachtdienst, war schon schwierig bei nur 15,5 Stellen und wegen Doppelbesetzung 45 zu besetzende Nächte.
Es steht im Arbeitszeitgesetz.
Es ist der §6, Absatz 4
Ich kopiere es mal bis dahin hier ein und unterstreiche es:
§ 6 Nacht- und Schichtarbeit
(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.
(2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.
(3) Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.
(4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn
1. nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder
2. im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder
3. der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,


So, wie du siehst kein Gerücht, aber etwas, was die AG nicht gerne laut sagen!!Und es gibt ja leider auch einige Alleinerziehende, die nicht wirklich alleine sind und diese Regelung für sich beanspruchen.Das führt zu Ärger auf Station (hatten wir auch schon....da melden sich freunde einfach woanders an, die Kollegen wissen das und sind dann berechtigterweise auch sauer.Bei uns muss man maximal 3-4 Nächte machten, TZ sogar nur 2!!!)
LG
papu
 
Hallo kerki,

du solltest dich beim Amt beraten lassen.Es gibt auf jeden Fall Betreuungsangebote zu ungewöhnlichen Zeiten, die günstig finaziert werden und die Einiges abdecken.Tagesmütter z.B.
Ich weiß nicht, wie es in eurer Stadt organisiert ist, deshalb ist Beraten lassen immer gut.
LG
papu
 
Hallo Mutters-kind,
ich habe es gefunden.Der AG muss es sogar tun.Allerdings kann er eine eidesstattliche Erklärung verlangen, dass die/derjenige wirklich alleinerziehend ist.In der Realität kann die Erfüllung dieses Anspruches aber bedeuten, dass man dann eine andere Stelle innerhalb des Hauses antreten muss, da evtl. zuviele alleinerziehende bereits auf der Station sind oder Kollegen aus anderen Gründen bereits befreit, sodass der Dienstplan nicht mehr gewährleistet wäre.Gibt es schon seit 1994....mir hat es auch keiner gesagt und neben der Schülerin die bei mir schlief, hatte ich meine Kinder auch oft mit und die haben dann im Arztzimmer geschlafen :freakjoint:...geht heute alles nicht mehr!Bei uns waren eine alleinerziehende Mutter, die SPL und die stellvertretende SPL (alter 60) nicht im Nachtdienst, war schon schwierig bei nur 15,5 Stellen und wegen Doppelbesetzung 45 zu besetzende Nächte.
Es steht im Arbeitszeitgesetz.
Es ist der §6, Absatz 4
Ich kopiere es mal bis dahin hier ein und unterstreiche es:
§ 6 Nacht- und Schichtarbeit
(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.
(2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.
(3) Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.
(4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn
1. nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder
2. im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder
3. der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,


So, wie du siehst kein Gerücht, aber etwas, was die AG nicht gerne laut sagen!!Und es gibt ja leider auch einige Alleinerziehende, die nicht wirklich alleine sind und diese Regelung für sich beanspruchen.Das führt zu Ärger auf Station (hatten wir auch schon....da melden sich freunde einfach woanders an, die Kollegen wissen das und sind dann berechtigterweise auch sauer.Bei uns muss man maximal 3-4 Nächte machten, TZ sogar nur 2!!!)
LG
papu


cool:daumen:...naja,jetzt ist es für mich zu spät...aber gut,dass zu wissen!!!


Vielen Dank
 
Hat von euch jemand Erfahrung damit gemacht, sich Hilfe bei der Betreuung vom Jugendamt zu holen?Hab mal gehört, dass sie manchmal Zuschüsse für Tagesmütter zahlen-stimmt das?

Mit der Hilfe des Jugendamtes konnte ich einen Teil der Betreuung meines Kindes finanzieren. Meine direkten Nachbarn hatten sich damals bereit erklärt, meinen Sohn zu nehmen, sodass er während der Nacht- und Frühdienste bei ihnen schlief und während des Spätdienstes bei ihnen blieb, bis ich heimkam. Sie erhielten dafür vom Jugendamt einen Betreuungsaufwand, der zwischen 250 und 330 Euro lag. Für meine Nachbarn war das ein netter Zuverdienst und sie haben eine Tochter, die nur ein Jahr jünger ist, sodass die beiden oft miteinander gespielt haben. An den Dienstwochenenden hat sich meistens der Vater gekümmert. Irgendwann fühlte sich mein Sohn nicht mehr wohl bei den Nachbarn ( Herzenswärme lässt sich halt nicht durch Geld bewirken...). Ich habe dann immer häufiger Studenten und Schüler aus unserer Gemeinde, die mir zum Teil von unseren Pastoren empfohlen wurden, zu uns kommen lassen. Das musste ich dann zwar selbst bezahlen, aber men Sohn konnte zu Hause bleiben und ich wußte ihn nach ein paar Mal ausprobieren mit Menschen zusammen, die er mag und mit denen er sich wirklich wohl fühlt. Viele Kollegen konnten damals nicht verstehen, dass ich einen wesentlichen Anteil meines Gehalts in die Betreuung investiere, aber für mich war das eine Notwendigkeit, die es mir erlaubte, ohne schlechtes Gewissen zu arbeiten. Inzwischen braucht mein Sohn keine Betreuung mehr. An meinen Dienstwochenenden verabredet er sich häufig mit Freunden, meine Früh- und Spätdienste bekommt er prima ohne mich auf die Reihe.
Sich als Alleinerziehende im Berufsleben zu bewehren, setzt ein soziales Netzwerk voraus, das auch ich mir erst strickenmusste. Es bedeutet Flexibilität, Selbstvertrauen, Vertrauen in die Betreuer und das eigene Kind.
Die Alternative wäre gewesen, die Jahre, bis mein Sohn soweit ist, entweder in Berufsfremden Branchen zu arbeiten oder sich vom Arbeitsamt den minimalen Lebensstandard sichern zu lassen.
 
Mit Interesse verfolgen wir Ihre Diskussion.
Wir hatten die Stichwörter „Krankenpflege und Alleinerziehend“ gegoogelt, weil wir uns aus gegebenen Anlass in der Vorbereitung eines Projekts zur Situation von Alleinerziehenden in Pflegeberufen befinden.
Wir hätten die Frage, ob jemand auch Projekte an Krankenhäusern bekannt sind, welche hier die Vereinbarkeit oder den Wiedereinstieg in den Beruf unterstützen. Die meisten Vorschläge hier hatten sich ja auf Pflegedienste bezogen. Auch wenn Sie auch andere Anregungen und Informationen zum Thema haben, sind wir sehr interessiert.

Von Pflegedienstleitungen haben wir auch davon gehört, dass relativ viele Krankenschwestern und Kinderkrankenschwestern nur wenige Jahre nach der Berufsausbildung für eine Familienphase aussteigen und dann oft nach einer langjährigen Pause z.B. im Rahmen einer Trennung wieder versuchen, in den Beruf einzusteigen. Gibt es hier Modelle und Erfahrungen mit der Unterstützung solcher Wiedereinsteigerinnen im Schul- bzw. jugendlichen Alter?

Unsere Arbeitsgruppe beschäftigt sich interdisziplinär mit Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Gesundheitsberufen. Derzeit führen z.B. mit Förderung des Wissenschaftsministeriums in Baden-Württemberg eine landesweite Studie zur Vereinbarkeit im Medizinstudium durch. Vor mehreren Jahren haben wir im Auftrag des Familienministeriums ein Projekt für „Hilfen für Alleinerziehende“ durchgeführt. Wir sind gespannt auf Ihre Informationen und Rückmeldungen und hoffen, dass die erste Fragestellerin mittlerweile Glück mit Ihrer Arbeitssuche hatte!


Prof. Dr. Jörg Fegert
Hubert Liebhardt M.A.

Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
am Universitätsklinikum Ulm
[FONT=&quot]Vereinbarkeit von Familie und Medizinstudium- Universitätsklinikum Ulm [/FONT]
 
Hallo Hr. Liebhardt,
nur als Vorbemerkung: ich bin zum Glück schon seit mehreren Jahren aus der Pflege raus :)

Sie finden hier -imho- einen sehr guten Querschnitt der Kollegen, die draussen in der Praxis auch anzutreffen sind. Und da sieht es mit der Unterstützung alternativer AZ-Modelle, bzw. mit der Rücksichtnahme auf Eltern mit Kindern nicht wirklich gut aus.
Selbst die Häuser, die einen Betriebskindergarten anbieten, schaffen es nicht die Öffnungszeiten so zu legen dass zumindest Früh- und Spätdienst abgedeckt sind. Von Nacht-, WE- und Feiertagsdienst ganz zu schweigen.

Um mal ein Stimmungsbild darzustellen, habe ich hier mal (unvollständig) Threads rausgesucht in denen das das Thema war:
http://www.krankenschwester.de/foru...290-nachtdienst-trotz-sondervereinbarung.html

http://www.krankenschwester.de/foru...iges/24540-alleinerziehend-schichtdienst.html

http://www.krankenschwester.de/foru...-keine-aufsicht-fuer-kind-gewaehrleistet.html

http://www.krankenschwester.de/foru...2-arbeitszeiten-altenheim-man-kinder-hat.html

http://www.krankenschwester.de/foru...-alleinerziehende-muetter-stationsalltag.html

Aus meiner Sicht stellt sich die Pflege hier ziemlich enttäuschend dar: obwohl ein Frauenberuf, und obwohl immer wieder (zugegeben: regional unterschiedlich) ein Mangel an qualifizierten Personal herrscht, ändert sich da nicht wirklich was.
 

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