News Hygiene-Vorschriften verletzt - 40.000 € Schmerzensgeld!

flexi

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Einem Patienten steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu, nachdem er sich im Krankenhaus mit MRSA-Keimen (multiresistenten Staphylokokken) infiziert hat, weil ein Krankenpflegeschüler beim Abmachen einer Infusionskanüle Hygienevorschriften verletzt hat.


Der ganze Urteilstext: OLG Hamm, Urteil vom 8. November 2013 - Az. 26 U 62/12
 
Beurteilend nach dem Urteilstext hat sich der Beklagte bezüglich seiner Aussage (sinngemäß: Fehler könnten passiert sein) etwas unglücklich verteidigt. Hätte er auf den korrekten Handschuhwechsel inklusive Händehygiene bestanden wäre er m.M. mit einem blauen Auge aus der Sache gekommen. V.a. da eine Kontamination z.B. des Infusionsschlauchs auch schon früher (wer hatte vorher die Infusion bereits in der Hand) hätte erfolgen können...

Im Zweifel für den Angeklagten...
 
Wohl den Sinn der Beweislastumkehr und die dazu führenden Details der Begründung nicht verstanden oder überlesen? Dem Gericht genügt als Beweis der Richtigkeit der Aussage des Kläger die zuvor schon von diesem vorgebrachte Beschwerde! Damit hat der Beklagte schon einen entscheidenden Nachteil bei dem Verfahren.
 
Ich hoffe die latente Aggression ist nur Einbildung...

Tatsächlich überlas ich, dass das Gericht die Aussage als richtig erachtete und trotzdem würde mich der Ausgang interessieren wenn der Beschuldigte keine Fehler eingesteht.
 
1.) Ich hoffe die latente Aggression ist nur Einbildung...

2.) Tatsächlich überlas ich das das Gericht die Aussage als Richtig erachtete und trotzdem würde mich der Ausgang interessieren wenn der Beschuldigte keine Fehler eingesteht.

1.) ....ist es....
2.) da dem Gericht als Beweis für die Aufrichtigkeit der Behauptungen des Klägers (Patient) das Vorliegen einer auf die Fehlhandlung abzielenden Beschwerde genügt, schmälert die Glaubwürdigkeit eines Leugnens. Dagegen werden die Beschwerden mit als Begründung für die Beweislastumkehr gewichtet! Damit hat der Beklagte (Klinik) per se ein Glaubwürdigkeitsproblem und trägt die Beweislast. Damit hat die Beklagte quasi schon sein größtes Problem und den Prozess schon fast verloren.
 
Steht hier nicht Aussage gegen Aussage? Oder hab ich den Zeugen der Anklage überlesen?

Das es mit der Hygiene in unseren Krankenhäusern nicht zum Besten steht, ist mehr als hinlänglich bekannt.

Elisabeth
 
Zitat aus einem Artikel zu Beweislastumkehr einer Bundesrichterin bei Hygienemängel:

Bundesrichterin schrieb:
"Steht fest, dass der Behandlungsseite ein Behandlungsfehler -bespielsweise Missachtung von Hygienestandards unterlaufen ist (Einfügung: im konkreten Fall durch die Beschwerde des Patienten zu Hygienemängeln wärend des Aufenthaltes erbracht), kann dem Patienten für den Nachweis der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitssaden im Einzelfall eine Beweiserleichterung im Form des sogenannten Anscheinsbeweises zugutekommen. Der Anscheisbeweis erlaubt es, bei typischen Geschehensabläufen aufgrund allgemeiner Erfahrungsätze auf einen ursächlichen Zusammenhang zu schließen, ohne dass im konkreten Fall die Ursache festgestell ist." (Hygiene up2date 1/2014 Beweislastumkehr bei Hygienemängeln, - nicht nur in Krankenhäusern; Thiemeverlag).

So könnte der Zeuge lügen, dass die Balken sich biegen. Die Glaubwürdigkeit wäre eh vertan!
 
Hm- bedeutet im Umkehrschluss: Anwalt setzt sich mit Klapptisch vors Krankenhaus und empfängt entlassene Patienten mit den Worten: Herzlichen Glückwunsch zur Genesung. Was kann ich für sie tun? Das wären dann amerikanische Verhältnisse.

Elisabeth