Ausschließlich durch einen Verstoß der Arbeitszeit und sehr wenige andere Gründe könnte ein Arbeitgeber einen Nebentätigkeit untersagen.
Die Nebentätigkeit darf nicht:
- gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen
- ohne Genehmigung eine Konkurenztätigkeit ausüben (z.B. Pflegedienst als ungelernter Pflegehelfer)
- das Ausbildungsziel nachweislich gefährden (Pauschal kann es so nicht untersagt werden, erst wenn die Noten schlecht sind)
- während des Erholungsurlaubs nachgegangen werden
- während einer Krankschreibung nachgegangen werden, wenn diese den Heilungsprozess verzögert/ gefährdet
- Kann bei grundsätzlicher Untersagung (Verstoß gegen Arbeitszeitgesetzt, unerlaubte Konkurenztätigkeit, schlechte Noten) zur Abmahnung, späterer verhaltensbedingter Kündigung bis hin zum Schadensersatz führen
Manche Azubis sind auf eine Nebentätigkeit angewiesen. Natürlich muß das schon zu Antritt der Stelle ANGEZEIGT (nicht genehmigt) werden. Blöde wenn man dann während der Probezeit deswegen rausfliegt. Man könnte natürlich auch pokern und es gar nicht sagen. Ob das verschweigen einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt weiß ich nicht (Abgesehen von dem o.g. unerlaubten Nebentätigkeiten). Nach dem Examen wäre es auf jeden Fall ein Kündigungsgrund einen Nebentätigkeit nicht anzuzeigen.
Manche Krankenhäuser koppeln eine Nebentätigkeit an gute Noten. Möglicherweise ist da eine gute Verhandlungsbasis den Nebenjob möglich zu machen bevor guter Nachwuchs abspringt weil sich das Leben mit dem Azubigehalt nicht stemmen lässt. In meinem Kurs haben 3 deswegen wirklich geschmissen.
Viele Häuser bieten Wohnheime an um das Problem mit den übermäßigen Kosten einzudämmen, aber bei uns klappt das schon nicht weil es nicht genügend Mitarbeiterzimmer gibt. So müssen bei uns auch die Azubis teurer Wohnungen in der Großstadt (Stundentenhochburg) nehmen. Das ist Finanziell schon recht schwierig in unserer Gegend. Einige werden von den Eltern unterstützt, andere Jobben halt. AUf WBK eine Wohnung zu bekommen ist schwer. Die sind sehr bliebt.
Ich würde erstmal die Probezeit mit dem Nebenjob pausieren. Wenn du weißt wie deine Noten sind und raus hast wieviel Aufwand die Ausbildung mit sich bringt kannst du gucken ob du das überhaupt noch unter bekommst. Ich denke regelmäßig Dienstag eine Frühschicht kann möglich sein, ist aber eben mehr als die Anzeige. Denke aber das der AG da eher nicht zustimmt. Es würde dann nicht an einem generellen Verbot scheitern, sondern das dein AG das Direktionsrecht nach seiner Nase wahrnimmt, wie es sein Recht ist, er muß so erstmal keine Rücksicht auf eine Nebentätigkeit nehmen, außer es wurde etwas anderes individuell vereinbart.
Evtl. Findest du etwas flexibleres als Nebenjob. Ich hab als Aushilfe bei einer HiOrg gejobt. War ein "Just in Time" Geschäft. Einer ist ausgefallen, ich hatte Zeit, dann hab ich die Schicht übernommen oder eben nicht. Ich hatte noch zusätzlich Glück. Ich hab mir alle Bücher etc. mit zum Job nehmen können und hab da sogar effektiver gelernt als wäre ich zuhause vor der Glotze versumpft.
Durchaus hat eine öffentliche Bewerbung, in den Sozialen Netzwerken, einer Auszubildenden im 1. Lehrjahr nach der Probezeit für ordentlich Unmut in der Belegschaft gesorgt. Daher selbst wenn die Anzeige gemacht wurde, mit der Information gegenüber den Kollegen lieber zurückhaltend sein.
Meine Erfahrung der letzten 3 Jahre. Viele arbeiten Nebenher, aber in Zeitlich flexiblen Bereichen. Der Eine fährt KTW/ RTW je nach Vorbildung, der andere hat das Büro des Freundes gestemmt und die Abrechnungen an den Freien Tagen gemacht. Alle hatten etwas gemeinsam: Bomben Noten.
PS. Ich hab meine Hobbies wie Reiten und Kampfsport auch aufgeben müssen. Ich habs versucht, taugt überhaupt nichts. Ich bin nicht weiter gekommen, regelmäßig zu spät und war nicht bei der Sache...Bin mal vor meinem SenSei eingepennt