Frage zu geteiltem Dienst

DeMike

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24.01.2011
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Hallo,
ich habe ein riesen Problem. Ich arbeite im ambulanten Dienst, und ich werde mindestens 14 bis 21 Tage zu geteiltem Dienst verdonnert(mündliche Ábsprache wärend des Vorstellungsgespräches waren maximal acht). Die Arbeitszeit beginnt und endet immer beim 1. bzw letzten Patient. Ich beginne also um 6:30 beim ersten Patient und bin dann um 12:30 fertig und fahre dann um 17:30 wieder los um um 18:00 beim ersten Patient zu sein meine Schicht endet dann so ca. 20:00 oder auch 2 bis 3 mal die Woche um 21:00. Und selbstverständlich werden Toilettenzeiten abgezogen. Ist das rechtens?
 
Der geteilte Dienst ist rechtens, die Abstände zwischen Arbeitsende und -beginn am nächsten Tag scheinen auch in Ordnung zu sein (wenn so vereinbart, kann die Ruhezeit nur neun Stunden betragen).

Wie muss ich mir das Abziehen von Toilettenpausen vorstellen? Stempelst Du Dich aus? Oder wird Dir "automatisch" eine gewisse Pausenzeit berechnet, in der Du essen, rauchen oder für kleine Königstiger gehen sollst?
 
Ich habe es anderthalb jahre mitgemacht u fand es die Hölle!!!! Kennt deine Familie dich noch... kannst du deinen Hobbys noch nachgehen!!!
Ganz ehrlich rede mal mit deinem Chef...
 
Hallo De Mike!
In diesem Fall hast Du aber jeden Monat einige Mehrarbeitsstunden
Wenn ich von 21Tagen ausgehe, tgl. 8 Std (min) sind das schon 168 Std, dann kommen vermutlich noch mind. 2 WE im Monat dazu, ich gehe mal von mind. 8 Std/tgl aus, dann kommen nochmals 32 Std dazu, dann hast Du monatl mind. 200 Std.
Da müßtest Du jeden Monat freie Tage zwischendrin bekommen, wenn Du nicht monatl. 30 +Std. haben willst/kannst?

Wieviel Std schiebst Du denn vor dir her?
 
Hallo,

wenn dir mündlich bei Einstellung etwas anderes zugesagt wurde, dann ist dies natürlich nicht okay, ansonsten ist dies "der ganz normale Alltag" im Bereich der ambulanten Pflege.

Üblicherweise setzt man gewisse Grenzen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung, geht natürlich nur, wenn man einen Betriebsrat hat!

Gruß

medsonet.1
 
hallo danke für die Antworten,
ja das mit den Pinkelpausen sieht so aus, daß ich alles haarklein aufschreiben muß(scheint ja so üblich zu sein) und wenn dann kurze zeiten dazwischen sind ist das dann Pause. (ich bin mit Durchfall und Erbrechen arbeiten gegangen, ihr kennt schon den Blick der PDL bei Personalmangel. da haben die mir eine Stunde abgezogen).

Und ja meine Familie sietzt mich schon und der Hund beißt. Ne im ernst ich laufe total neben der Spur und bin zu nichts mehr zu gebrauchen. Wenn das so weitergeht muß ich meine Band an den Nagel hängen.

Innerhalb von 4 Monaten ca120 Überstunden

Ich arbeite fast immer außer an 4 Tagen also 2 Samstage und 2 Sonntage
 
Hallo DeMike!
Das mußt Du dir nicht gefallen lassen, ändern kannst aber nur Du es!!
Ich würde mich schleunigst was neues suchen.
PDL können nur so handeln, weil es Menschen gibt, die das mit sich machen lassen!!!!!
 
In Deinem geteilten Dienst arbeitest Du ja nur jeweils 4 Stunden am Stück, daher steht Dir theoretisch keine Pause im Dienst zu.

Das Abziehen von kleinen "Raucherpausen" ist legal; es wird von etlichen Unternehmen außerhalb der Pflege praktiziert. Aber ob das auch für Toilettenpausen gestattet ist?

Warum gehtst Du mit Magen-Darm-Infekt arbeiten? Du gefährdest Deine eigene Gesundheit, die Deiner Patienten und Angehörigen und die der übrigen Verkehrsteilnehmer (ich wär dann nicht mehr fahrtüchtig).
 
wie von halb sieben bis halb Eins oder 1 sind 4 Stunden??????????
 
Eine Überwachung der Toilettengänge eines Mitarbeiters ist ein starker Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und zählt nach Meinung des Landesarbeitsgerichts Thüringen zum Tatbestand des Mobbing (http://www.polizei-nrw.de/hsv/stepo...erletzung%20des%20Pers%F6nlichkeitsrechts.pdf).
Es ist also völlig unzumutbar und eine Sauerei, dass Du Protokoll über Deine Toilettengänge führen sollst. Ich würde mich da schier weigern.
 
wie von halb sieben bis halb Eins oder 1 sind 4 Stunden??????????

Nö, das sind sechs Stunden (ich und Kopfrechnen :D), aber die Pause steht Dir auch erst nach sechs Stunden Arbeitszeit zu. Trotzdem kann der AG dir natürlich auch innerhalb dieser Zeit eine Pause gewähren und muss diese dann nicht vergüten. Solch eine Pause muss dann aber mindestens 15 Minuten betragen. Innerhalb dieser Zeit kann man natürlich auch den Toilettengang unterbringen :wink:.
 
.....ich laufe total neben der Spur und bin zu nichts mehr zu gebrauchen.....
Innerhalb von 4 Monaten ca120 Überstunden
Ich arbeite fast immer außer an 4 Tagen also 2 Samstage und 2 Sonntage

ich glaub DeMike ist total abgesoffen, der hat sich seit Mitte Feb. nicht mehr gemeldet, wär nach dem o.g. auch kein Wunder
Wär interessant wie's jetzt ausschaut
meine Frage wäre auch - wie gestaltet sich der ausstehende Freizeitausgleich? Den muss der AG ja auch irgendwann mal gewähren.
 

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