Fortbildungskosten

bussi-jaz

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GuKP
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interdisziplinäre Intensivstation
hallo,
erstmal würde ich euch bitten, dass nur diejenigen antworten, die wirklich Ahnung davon haben, weil Aussagen wie: das ist nicht fair und blabla kenn ich schon....
also ich habe anfang des jahres eine fortbildung besucht über 2 wochen, dafür habe ich eine woche überstunden und eine woche urlaub hergeben müssen.Problem: ich habe gekündigt und bleibe nur noch diesen monat.
die fortbildung kostete 1400 euro, im vertrag steht hierzu folgendes:

"Falls Fortbildungskosten für Lehrgänge vom Arbeitgeber übernommen werden gilt folgende Vereinbarung, falls das Arbeitsverhältnis seitens des
Arbeitnehmers beendet wird: Im ersten Jahr nach Beendigung des Kurses
werden 100%, im zweiten Jahr 50% der Auslagen des Arbeitgebers
zurückerstattet."


nun sagen einige dies wäre nicht korrekt so, sondern es gälte prinzipiell die regelung, man müsse nur anteilig zahlen, das würde dann heißen ( seit april bis einschließlich september war ich ja noch da)ich müsse nur 3/4 vom Kurs übernehmen. das sieht mein chef jedoch anders. wie ist die rechtliche lage???
 
Du hast den Arbeitsvertrag mit diesen Inhalten unterschrieben? Dann ist das schon rechtens. Es ist ja auch allgemein üblich, solche Klauseln in die Arbeitsverträge zu schreiben um dem Arbeitgeber eine gewisse Sicherheit zu geben, dass er nicht sein Personal für die Konkurrenz fortbildet und auch noch die Kosten trägt.

So weit ich das überblicke gibt es auch keine entsprechende Regelung in den Tarifverträgen. Deswegen kann der Arbeitgeber diese Klauseln nach gut dünken einbauen. Wenn der Arbeitnehmer unterschreibt ist es ein rechtskräftiger Vertrag.
Ich bin der Ansicht, Du wirst die Kosten der Fachweiterbildung tragen müssen und zwar zu 100%.

Das Du Urlaub für die Fachweiterbildung abtreten musstest will mir aber nicht in de Kopf, da hast Du Dich damals aber schon ein wenig über den Tisch ziehen lassen, oder war es eine Fachweiterbildung die Du unbedingt wolltest, es dem Arbeitgeber aber ziemlich egal war ob Du sie hast oder nicht?
 
Hallo,

auch ich muß dir mitteilen, daß diese "Vertragsklausel" nach der gültigen Rechtsprechung okay ist. Natürlich gilt der Grundsatz, daß Fortbildungskosten nur anteilig zurückgefordert werden können, aber in der Praxis wird immer mit Beschäftigungsjahren gerechnet, nicht mit Monaten.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo bussi,

es ist nicht richtig, dass der Arbeitgeber in den Vertrag schreiben kann was er will und der Arbeitnehmer darf dann zahlen.

"Arbeitnehmer müssen trotz entsprechender Vertragsvereinbarung nicht grundsätzlich ihre Fortbildungskosten an die Firma zurückzahlen, wenn sie kündigen (LAG Rheinland-Pfalz - Az.: 11 Sa 279/04). "

Stichwort: "...eine Rückzahlungsverpflichtung bei verständiger Betrachtung einem billigenswerten Interesse des Arbeitgebers entsprechen..."

Aber bevor ich hier lange schreiben:
googeln eingeben -fortbildungskosten rückzahlung- und du findest jede Menge Treffer mit Gerichtsurteilen und Stellungnahmen von Rechtsanwaltskanzleien.

Gruß renje