Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von pflegebedürftigen Menschen gestärkt. Demnach brauchen Angehörige selbst dann eine richterliche Erlaubnis für freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Fixierungen, wenn ihnen eine Vollmacht des Betroffenen für derartige Entscheidungen eigentlich freie Hand lässt (Az.: 2 BvR 1967/12).
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