Fehlzeitengespräch

ketchupluda

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26.08.2011
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exam. GKP
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Altenpflege
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Fachkraft
Hallo liebe Kollegen :)

Ich habe diese Woche eine Einladung zu einem Beratungsgespräch im Rahmen des Eingliederungsmanagements erhalten.In dem Schreiben steht, dass ich im vergangen Jahr 31 Tage arbeitsunfähig erkrankt war.
Nun sieht es so aus, dass ich Schülerin im 3.Jahr bin (Examen im Juli) und mich in meinem Lehrkrankenhaus auch beworben habe.
Ich persönlich gehe davon aus, dass sie sehen wollen ob ich das Gespräch annehme,auch um über die Übernahme zu entscheiden.
Ich hatte immer mal wieder so 2-3 Krankheitstage.Ich glaube nun, dass sie mir das negativ auslegen wollen.
Es ist aber tatsächlich so,dass ich im vergangenen Jahr eine Diagnose erhalten habe und erst mit Medikamenten eingestellt werden musste.So sind diese gehäuften kurzen Fehlzeiten zum größten Teil entstanden.
Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich das bei dem Gespräch offen darlegen soll, da es den AG eigentlich nichts angeht, an was ich erkrankt bin und ich glaube auch nicht, DASS ich überhaupt erkrankt bin.
Ich würde sehr gerne weiterhin in dem Haus arbeiten und will meinem Vorgesetzten auch offen ggüber treten,aber alles erzählen möchte ich natürlich nicht.Ich habe Angst das mir nicht geglaubt wird,ich als Blaumacher abgestempelt werde und die Übernahme passé ist...

Habt ihr vllt ein paar Tips wie ich gut in das Gespräch gehen kann?
 
Du musst die Diagnose im Fehlzeitengespräch nicht angeben, wenn Du nicht willst. Es geht lediglich darum, Dir die Konsequenzen Deiner Fehlzeiten aufzuzeigen und, wenn das möglich ist, von Arbeitgeberseite Schritte einzuleiten, die eine neue Erkrankung verhindern.

Du als Schülerin musst auch darüber informiert werden, dass Du nur eine bestimmte Anzahl an Fehltagen hast, wenn Du zum Examen zugelassen werden willst. Möglicherweise bist Du da schon drüber (bei 31 Fehltagen in einem Jahr) und der AG muss Dir eine Rückstufung anbieten. Auch dazu braucht es einen offiziellen Rahmen.

Es ist aber tatsächlich so,dass ich im vergangenen Jahr eine Diagnose erhalten habe (...)und ich glaube auch nicht, DASS ich überhaupt erkrankt bin.
Das verstehe ich nicht: Du hast eine Diagnose erhalten, bist mit Medikamenten eingestellt, warst auch mehrmals arbeitsunfähig und glaubst dennoch nicht, dass Du krank bist? Warum schluckst Du dann Pillen?
 
Sind ev. die maximalen Fehltage bei Ausbildung ausgeschöpft und damit der Abschluss in Gefahr?

Elisabeth
 
Sind ev. die maximalen Fehltage bei Ausbildung ausgeschöpft und damit der Abschluss in Gefahr?

Elisabeth
Das ist sehr gut möglich. Bei der 5-Tage-Woche beträgt das Maximum 25 Tage in der Theorie oder 29 Tage in der Praxis. Wenn die 31 Tage vom letzten Jahr ungleich auf Theorie und Praxis verteilt sind und evtl. auch noch Krankheitstage aus dem ersten Ausbildungsjahr dazu kommen, dann kann die TE nicht zum Examen zugelassen werden. Das hat nichts mit "negativ auslegen" zu tun (obwohl in jedem Monat zwei bis drei Krankheitstage natürlich nirgendwo gut kommen), sondern entspricht einfach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
 
vielen dank für die zahlreichen antworten.
meine zulassung ist nicht gefährdet,die genehmigung ist schon da.
es ging mir darum zu wissen ob ich eine chron. erkrankung beim ag angeben muss...denn iwie muss ich meine einzelnen fehltage ja erklären und möchte das man mir glaubt.
klar darf einem durch die absage eines solchen gespräches kein nachteil entstehen aber ob es dann auch so praktiziert wird...ich habe schon angenommen.mir wäre es nur wichtig wie ich mich verhalten soll im bezug auf die bekanntgabe meiner krankheit...
 
Eben. Ich sehe deine Übernahme ebenfalls als gefährdet an. Ein MA, der in einem Jahr 31 Tage krank war - und das immer nur 2-3 Tage, das macht hellhörig...

Das heißt ja, du warst zwischen 10 und 15 mal krank, das Jahr. Also jeden Monat ein paar Tage.

Klar musst du nicht angeben was du hattest, aber es würde vielleicht schon Sinn machen. ICH würd dich so nicht ohne Weiteres einstellen. Da gibt es genug junge Mitarbeiter die garnicht, oder nur ein, zwei Mal im Jahr krank sind.
 
Ein MA, der in einem Jahr 31 Tage krank war - und das immer nur 2-3 Tage, das macht hellhörig...
Ich würde die sich wiederholende kurze Fehlzeiten wohl anders gewichten als Du- selbst wenn Du sie mit einer entsprechenden Diagnose und der Einstellung mit Medikamenten im Nachhinein begründest, blieben doch Zweifel...Selbstverständlich schuldet man keinem AG eine Begründung für seine Krankmeldungen, wenn aber bereits Zweifel an der Zuverlässigkeit, Belastbarkeit etc. bestehen, und man auf das Vertrauen des AG angewiesen ist, dann ist es um so wichtiger, ehrlich zu sein und eventuell auch zuzugeben, dass man sich im Rahmen der Ausbidlung ein bißchen zu sehr hat gehen lassen...
 
Inwiefern? Du hast doch quasi dasselbe geschrieben wie ich ;)
Lieber Maniac, da habe ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt, denn ich stimme Dir durchaus zu und meinte im Vergleich die TE und nicht Dich.Wollte mit meinen Zeilen lediglich Deine Aussage untermauern...
 
Ich stimme Euch zu. Auch wenn die Teilnahme am Examen in diesem Fall nicht gefährdet ist (ist auch schon was), die Übernahme ist es gewiss.

Wenn die Sache durch die richtige medikamentöse Einstellung jetzt vom Tisch zu sein scheint und nicht mehr mit solch häufigen Ausfällen zu rechnen ist, wäre es wahrscheinlich sinnvoller, die Karten auf den Tisch zu legen, wenn man im Haus bleiben will. Einen Mitarbeiter, der voraussichtlich jeden Monat kurz krank ist oder (der Verdacht kommt dann irgendwann auf) krank spielt, den binde ich mir nicht ans Bein.