News Ermittlung: Hilfspfleger in Bayern unter Mordverdacht

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Zu einem unter Mordverdacht stehenden Hilfspfleger hat die Münchner Polizei bislang 18 Hinweise aus der Bevölkerung erhalten. Nun prüfe die Mordkommission, ob die Hinweise die Ermittlungen weiterbringen, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch.

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Hhhmmmm.................................

Und da fallen mir wieder unsere Pflegekammern ein :
Die Pflegefachkräfte werden künftig lückenlos erfasst und im Werdegang gläsern.

Es ist mir ein absolutes Rätsel, warum nicht alle - in der Pflege beschäftigten - Personen
(vgl. "Mindestlohn-Pflege") erfasst und beteiligt werden.
Da sollten sich m.E. die "Pflegekammern" umbenennen oder in sich gehen.
--- Und die Kripo könnte einiges an Schuhsohlen sparen. ---
 
Ich glaube nicht, dass dies das Problem der Pflegekammern ist. Abgesehen davon, dass die Fachkräfte dort m. W. nicht lückenlos erfasst werden, muss eine Kammer hier nicht Hilfspolizei spielen.
Außerdem haben wir nach wie vor das Problem, dass wir bisher noch keine Vorbehaltstätigkeiten definiert haben... d. h. jeder kann in der Pflege arbeiten, auch ohne Qualifikation. Das ist aber sicher nicht die Schuld der Kammern.
 
Die Pflegekammer ist für 3-jährig Examinierte und Stdierte Pflegekräfte vorgesehen - also Fachpersonal. Solange jedes Bundesland Pflegehilfskräfte uneinheitlich benennt, ist dies auch gut so.
Erfasst werden auch nur die Pflegekräfte, die in der Pflege arbeiten und dieses Arbeit in einem verkammerten Bundesland tun.
Die Pflegekammern sind keine Verbrechensverhinderer oder Finder und gehören nicht zur Judikative.
Die Kammern, auch die Pflegekammern, bekamen zwar hoheitliche Aufgaben übertragen aber selbstverständlich keine Richterliche Gewalt.
Pflegekammer - DBfK
Pflegekammer – PflegeWiki
Pflegekammer – Wikipedia
 
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Hm, der Link von Pflegewiki erscheint mir nicht sehr aktuell. 8-)
 
Die Pflegekammer schreibt es sich aber auch auf die Fahne für eine hohe Pflegequalität zu sorgen und durch die Registrierung der Berufsangehörigen sollen ja auch Pat. und Angehörige eine Anlaufstelle haben um schlechte Pflegequalität zu melden. Dazu gehört auch in Erfahrung zu bringen, ob die mir vorgesetzte Person wirklich eine Ausbildung in der Pflege hat.

Sie sind zwar keine Verbrechen Verhinderer, aber sollen solches Fälle bzw. gefährliche Pflege unterbinden.

Daher ist die Aussage, schon nicht ganz falsch.
 
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Die Pflegekammer schreibt es sich aber auch auf die Fahne für eine hohe Pflegequalität zu sorgen und durch die Registrierung der Berufsangehörigen sollen ja auch Pat. und Angehörige eine Anlaufstelle haben um schlechte Pflegequalität zu melden. Dazu gehört auch in Erfahrung zu bringen, ob die mir vorgesetzte Person wirklich eine Ausbildung in der Pflege hat.
Ja, da hast Du aber mehrere Probleme:
Dieser polnische Hilfspfleger hatte wohl definitiv keine Ausbildung, und es war ja nicht so, daß man das nicht gewußt hatte... es arbeiten ja ganz viele in der Pflege ohne jede Ausbildung, dies ist (leider) nicht verboten. Hauptsache billig. Siehe dazu auch hyperions Link.
Und 2. hätte man, wenn überhaupt, nur in den Bundesländern, welche über Landespflegekammern verfügen, einen Einblick über die registrierten Kräfte; das sind aber grade mal 3 - in den restlichen 13 geht das eh nicht.
 
Ich mag gar keine Zeitung mehr lesen, denn ich weiß, wie viele Menschen von osteuropäischen Hilfspflegekräften versorgt werden, die keine Ausbildung in der Pflege haben. Die Angehörigen können sich das so gerade noch leisten. Diese Hilfspfleger/innen werden ganz schön ausgebeutet, aber sie machen es, weil sie wohl immer noch mehr verdienen als in ihrer Heimat.
Sollte der Staat irgendwann mal gegen diese Beschäftigungsmöglichkeit vorgehen dann bringt man die zu Pflegenden eben nach Polen oder Tschechien.
 
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