Endfixierung

Laya

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29.03.2019
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Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Urologie
Funktion
Krankenschwester
Hallo zusammen,
wir stellen uns gerade die Frage, wer entscheiden darf, wann endfixiert wird?!
Zur Fixierung selbst finden sich ja unendlich viele Berichte im Internet aber keiner beschreibt, wer entscheiden darf, dass der Patient endfixiert werden darf.
Sei es nur temporär für Toilettengänge oder endgültig.

Könnte jemand Licht ins Dunkel bringen?
 
Das ergibt sich aus der Fixierungsanordnung. Gerichtlicher Beschluss, Arzt....
Gesunder Menschenverstand hilft manchmal aus. Wer löst einen Patienten nicht aus der Fixierung, wenn diese klar äußern kann, dass er zur Toilette muss. Oder geht es hier um psychiatrische Patienten?
 
Wenn ich einen fixierten Patienten übernehme (Akutkrankenhaus,35 Bettenstation) und es gibt keinen richterlichen Beschluss, die Fixierung ist schon vor 48 Stunden erfolgt und ich habe niemanden der bei dem Patienten als Sitzwache eingeteilt ist, wird der Arzt informiert,daß ich die Fixierung jetzt löse. Es sei denn er bringt mit einen richterlichen Beschluss und dazu eine Sitzwache. Das Ganze wird von mir genau dokumentiert. Ich habe noch nie erlebt,daß mir der Arzt einen Beschluss organisieren konnte, oder dass bei einem fixierten Patient eine Sitzwache gesessen hatte. Der Patient wurde dann entweder verlegt ,oder in den meisten Fällen,war die Fixierung nicht wirklich notwendig.
Alesig
 
Das ergibt sich aus der Fixierungsanordnung. Gerichtlicher Beschluss, Arzt....
Gesunder Menschenverstand hilft manchmal aus. Wer löst einen Patienten nicht aus der Fixierung, wenn diese klar äußern kann, dass er zur Toilette muss. Oder geht es hier um psychiatrische Patienten?
Mir ging es um die endgültige Endfixierung. Also nicht nur um "mal zur Toilette gehen" sondern mehr in die Richtung, alle Gurte aus den Betten entfernen.